{"id":3190,"date":"2013-04-14T02:20:03","date_gmt":"2013-04-14T00:20:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/04\/14\/hausliches-arbeitszimmer-bei-nutzung-der-zweiten-wohnung-in-zweifamilienhaus\/"},"modified":"2013-04-14T02:20:03","modified_gmt":"2013-04-14T00:20:03","slug":"hausliches-arbeitszimmer-bei-nutzung-der-zweiten-wohnung-in-zweifamilienhaus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/04\/14\/hausliches-arbeitszimmer-bei-nutzung-der-zweiten-wohnung-in-zweifamilienhaus\/","title":{"rendered":"H\u00e4usliches Arbeitszimmer bei Nutzung der zweiten Wohnung in Zweifamilienhaus"},"content":{"rendered":"<p>Wer im eigenen Zweifamilienhaus eine Wohnung bewohnt und die zweite als Arbeitszimmer benutzt, darf die Kosten f\u00fcr das Arbeitszimmer nur begrenzt als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend machen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Die Aufwendungen f\u00fcr die berufliche Nutzung der zweiten Wohnung, die sich im Obergeschoss eines ausschlie\u00dflich von dem Kl\u00e4ger und seiner Familie genutzten Zweifamilienhauses befinden, fallen unter die Abzugsbeschr\u00e4nkung f\u00fcr ein h\u00e4usliches Arbeitszimmer und sind somit lediglich pauschal in H\u00f6he 1.250 \u20ac steuerlich zu ber\u00fccksichtigen, entschied der BFH.<\/p>\n<p>In dem entschiedenen Fall ging es um einen selbstst\u00e4ndigen Erfinder, der f\u00fcr die Erstellung von Patenten er zahlreiche Unterlagen und umfangreiche Fachliteratur ben\u00f6tigte. Er hatte sich daher in der Dachgeschosswohnung seines Zweifamilienhauses ein B\u00fcro eingerichtet. Die Wohnung im Erdgeschoss bewohnte er gemeinsam mit seiner Familie.<\/p>\n<p>      <strong>Keine direkte Verbindung zwischen den Wohnungen \u2013 aber auch kein Publikumsverkehr im Haus<\/strong><\/p>\n<p>Zwischen der als B\u00fcro genutzten Wohnung im Obergeschoss und dem Wohnbereich der Familie im Erdgeschoss bestand keine direkte Verbindung: Der Zugang zum Obergeschoss war nur \u00fcber einen separaten Treppenaufgang m\u00f6glich, der \u00fcber eine eigene Eingangst\u00fcr verf\u00fcgte.<\/p>\n<p>Der Erfinder ging daher von einem au\u00dferh\u00e4uslichen Arbeitszimmer aus und machte in seiner Einkommensteuererkl\u00e4rung die auf die B\u00fcror\u00e4ume entfallenden Aufwendungen in voller H\u00f6he geltend. Das Finanzamt lie\u00df dagegen nur die f\u00fcr ein h\u00e4usliches Arbeitszimmer geltende Pauschale zum Abzug zu. Vor Gericht argumentierte der Erfinder, das Arbeitszimmer sei nicht h\u00e4uslich und unterfalle deshalb nicht der Abzugsbeschr\u00e4nkung. <\/p>\n<p>Das Finanzgericht gab ihm Recht \u2013 nicht jedoch der BFH. Die Richter rechneten das Arbeitszimmer noch dem h\u00e4uslichen Bereich zu. <\/p>\n<p>Ihrer Auffassung nach entf\u00e4llt der f\u00fcr die Annahme der H\u00e4uslichkeit erforderliche Zusammenhang der beruflich und privat genutzten R\u00e4ume erst, wenn das Arbeitszimmer \u00fcber eine der Allgemeinheit zug\u00e4ngliche und auch von anderen Personen genutzte Verkehrsfl\u00e4che zu erreichen ist. <\/p>\n<p>Im vorliegenden Fall wurde jedoch das gesamte Grundst\u00fcck und Geb\u00e4ude ausschlie\u00dflich von dem Erfinder und seiner Familie genutzt, so dass die baubedingte r\u00e4umliche Trennung zwischen den beruflich und den privat genutzten R\u00e4umen nicht so stark ausgepr\u00e4gt war, dass der Zusammenhang zur h\u00e4uslichen Sph\u00e4re hinreichend gel\u00f6st war (BFH-Urteil vom 15.1.2013, VIII R 7\/10 ).<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/selbststaendig-freiberufler\/betriebsausgaben\/haeusliches-arbeitszimmer-bei-nutzung-der-zweiten-wohnung-in-zweifamilienhaus\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer im eigenen Zweifamilienhaus eine Wohnung bewohnt und die zweite als Arbeitszimmer benutzt, darf die Kosten f\u00fcr das Arbeitszimmer nur begrenzt als Betriebsausgaben bzw. 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