{"id":3189,"date":"2013-04-13T00:40:05","date_gmt":"2013-04-12T22:40:05","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/04\/13\/finanzamts-fehler-ausgenutzt-keine-steuerhinterziehung\/"},"modified":"2013-04-13T00:40:05","modified_gmt":"2013-04-12T22:40:05","slug":"finanzamts-fehler-ausgenutzt-keine-steuerhinterziehung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/04\/13\/finanzamts-fehler-ausgenutzt-keine-steuerhinterziehung\/","title":{"rendered":"Finanzamts-Fehler ausgenutzt: Keine Steuerhinterziehung"},"content":{"rendered":"<p>Wer eine fehlerfreie Steuererkl\u00e4rung abgegeben und durch einen Fehler des Finanzamts einen Bescheid \u00fcber die Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags erhalten hat, begeht keine Steuerhinterziehung, wenn er in der Einkommensteuererkl\u00e4rung f\u00fcr ein Folgejahr den festgestellten Verlustvortrag in Anspruch nimmt. <\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Dies hat der BFH entschieden und dabei drei Botschaften ausgesprochen:<\/p>\n<p>Wer eine fehlerfreie Steuererkl\u00e4rung abgegeben hat, begeht keine Steuerhinterziehung, wenn er in einem Folgejahr einen vom Finanzamt zu Unrecht bestandskr\u00e4ftig festgestellten Verlustvortrag geltend macht.<\/p>\n<p>Hat das Finanzamt die erforderlichen Informationen durch die Steuererkl\u00e4rung erhalten, scheidet die Annahme einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen aus, weil der Steuerpflichtige nicht verpflichtet ist, Fehler des Finanzamts richtig zu stellen.<\/p>\n<p>Ein Veranlagungsfehler der Finanzbeamten ist kein Anlass f\u00fcr die Abgabe einer strafbefreienden Erkl\u00e4rung. <\/p>\n<p>      <strong>Steuerzahler geht von Straftat aus&#8230;<\/strong><\/p>\n<p>Im zugrunde liegenden Sachverhalt hatte ein selbst\u00e4ndiger Internist eine Facharztpraxis und f\u00fcr fr\u00fchere Veranlagungszeitr\u00e4ume (vor den entschiedenen Streitjahren) fehlerfrei positive Eink\u00fcnfte erkl\u00e4rt. Diese hatte das Finanzamt fehlerhaft als negative Eink\u00fcnfte erfasst und einen verbleibenden Verlustvortrag festgestellt. In der Einkommensteuererkl\u00e4rung nahm der Arzt den festgestellten Verlustvortrag zun\u00e4chst in Anspruch, erkl\u00e4rte aber dann im Zusammenhang mit einer bei ihm durchgef\u00fchrten Au\u00dfenpr\u00fcfung, er habe damit eine Steuerhinterziehung begangen.<\/p>\n<p>Dies erfolgte unter Abgabe einer strafbefreienden Erkl\u00e4rung im Sinne des Gesetzes \u00fcber die strafbefreiende Erkl\u00e4rung. Die strafbefreiende Selbstanzeige war 2003 zeitlich begrenzt eingef\u00fchrt worden, um Steuerfl\u00fcchtlingen einen Weg in die Legalit\u00e4t zu er\u00f6ffnen: Sie mussten nach einer solchen Selbstanzeige nur eine pauschale Steuer in H\u00f6he von 25 % der nicht erkl\u00e4rten Eink\u00fcnfte bezahlen.<\/p>\n<p>      <strong>&#8230;die Gerichte allerdings nicht<\/strong><\/p>\n<p>Der BFH hat die Auffassung des Finanzgerichts best\u00e4tigt, das bereits \u2013 mangels einer Straftat \u2013 die Voraussetzungen f\u00fcr die Abgabe einer strafbefreienden Erkl\u00e4rung verneint hatte. Die Einkommensteuererkl\u00e4rungen f\u00fcr die Vorjahre wiesen zutreffend positive Eink\u00fcnfte aus. Auch die Erkl\u00e4rungen f\u00fcr die Folgejahre waren weder unrichtig noch unvollst\u00e4ndig, denn die Bestandskraft des Verlustfeststellungsbescheids berechtigt dazu, den materiell unzutreffend festgestellten Verlustvortrag in Anspruch zu nehmen. <\/p>\n<p>Der selbst\u00e4ndige Arzt war auch nicht dazu verpflichtet, das Finanzamt auf die Fehlerhaftigkeit des Bescheids hinzuweisen, da er seine Erkl\u00e4rungspflichten vollst\u00e4ndig und richtig erf\u00fcllt hatte (BFH-Urteil vom 4.12.2012, VIII R 50\/10 ).<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/steuererklaerung-finanzamt\/themen\/finanzamts-fehler-ausgenutzt-keine-steuerhinterziehung\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer eine fehlerfreie Steuererkl\u00e4rung abgegeben und durch einen Fehler des Finanzamts einen Bescheid \u00fcber die Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags erhalten hat, begeht keine Steuerhinterziehung, wenn er in der Einkommensteuererkl\u00e4rung f\u00fcr ein Folgejahr den festgestellten Verlustvortrag in Anspruch nimmt.<\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"1","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[5,1350],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3189"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3189"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3189\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3189"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3189"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3189"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}