{"id":3183,"date":"2013-04-07T02:20:03","date_gmt":"2013-04-07T00:20:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/04\/07\/steuererklarung-zu-spat-abgegeben-wer-bummelt-zahlt-drauf\/"},"modified":"2013-04-07T02:20:03","modified_gmt":"2013-04-07T00:20:03","slug":"steuererklarung-zu-spat-abgegeben-wer-bummelt-zahlt-drauf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/04\/07\/steuererklarung-zu-spat-abgegeben-wer-bummelt-zahlt-drauf\/","title":{"rendered":"Steuererkl\u00e4rung zu sp\u00e4t abgegeben: Wer bummelt, zahlt drauf"},"content":{"rendered":"<p>Wer seine Steuererkl\u00e4rung zu sp\u00e4t oder gar nicht beim Finanzamt einreicht und auch keinen Antrag auf Verl\u00e4ngerung der Abgabefrist gestellt hat, muss mit einem Versp\u00e4tungszuschlag rechnen. Dieser Aufschlag dient dem Finanzamt als Druckmittel, damit die Formulare k\u00fcnftig p\u00fcnktlich kommen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Der Versp\u00e4tungszuschlag darf bis zu 10 % der festgesetzten Steuer und bis zu 25.000 \u20ac betragen. Er ergeht zusammen mit dem Steuerbescheid.<\/p>\n<p>Das FG\u00a0K\u00f6ln hat in einem Urteil klargestellt, dass auch bei einer Krankheit die Festsetzung eines Versp\u00e4tungszuschlags drohen kann (FG K\u00f6ln vom 30.5.2012, 7 K 3652\/11 ).<\/p>\n<p>Um einen Versp\u00e4tungszuschlag zu vermeiden, muss der Steuerzahler dem Finanzamt die Gr\u00fcnde daf\u00fcr darlegen, weshalb seine zeitliche Vers\u00e4umnis entschuldbar war oder zumindest entschuldbar erscheint. Der blo\u00dfe Hinweis auf eine Erkrankung ohne deren n\u00e4here zeitliche Eingrenzung gen\u00fcgt dabei nicht, entschieden die Richter: Der Hinweis, der Betroffene (oder sein Steuerberater) habe nach einer \u00fcberstandenen Erkrankung zun\u00e4chst andere Fristen im eigenen B\u00fcro aufarbeiten m\u00fcssen, reiche nicht aus, erkl\u00e4rten sie. Es m\u00fcsse schon eine pl\u00f6tzliche und akute Krankheit vorliegen, und nach der Genesung m\u00fcsse der gesunde Patient sofort wieder an seine Steuerpflichten denken.<\/p>\n<p>      <strong>Wonach richtet sich die H\u00f6he des Versp\u00e4tungszuschlags?<\/strong><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich entscheidet die zust\u00e4ndige Finanzbeh\u00f6rde nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen, ob und inwieweit im Einzelfall ein Versp\u00e4tungszuschlag festgesetzt wird und auch zumutbar ist. <\/p>\n<p>Bei der Bemessung der H\u00f6he dieses Druckmittels werden im Allgemeinen insbesondere folgende Kriterien ber\u00fccksichtigt:<\/p>\n<p>Dauer der Frist\u00fcberschreitung,<\/p>\n<p>H\u00f6he der sich aus der versp\u00e4teten Steuerfestsetzung ergebenden Nachzahlung, <\/p>\n<p>aus der versp\u00e4teten Abgabe der Steuererkl\u00e4rung gezogenen sonstige Vorteile, <\/p>\n<p>Grad des Verschuldens und <\/p>\n<p>individuelle wirtschaftliche Leistungsf\u00e4higkeit des bummelnden Steuerpflichtigen.<\/p>\n<p>Die Finanzbeamten m\u00fcssen bei ihrer Entscheidung zum Versp\u00e4tungszuschlag alle diese Pr\u00fcfsteine beachten und das F\u00fcr und Wider gegeneinander abw\u00e4gen. Damit ist jedoch nicht gesagt, dass sie alle Kriterien stets in gleicher Weise gewichten. Im Ergebnis kann \u2013 je nach den Umst\u00e4nden des Einzelfalls \u2013 ein Merkmal st\u00e4rker als ein anderes Auswirkung auf die Bemessung haben. <\/p>\n<p>Da wiederholte Versp\u00e4tungen bei der Abgabe der Steuererkl\u00e4rungen f\u00fcr Pflichtvergessenheit sprechen, messen die Beh\u00f6rden diesem Umstand eine wesentlich h\u00f6here Bedeutung zu als den \u00fcbrigen Kriterien.<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/steuererklaerung-finanzamt\/themen\/steuererklaerung-zu-spaet-abgegeben-wer-bummelt-zahlt-drauf\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer seine Steuererkl\u00e4rung zu sp\u00e4t oder gar nicht beim Finanzamt einreicht und auch keinen Antrag auf Verl\u00e4ngerung der Abgabefrist gestellt hat, muss mit einem Versp\u00e4tungszuschlag rechnen. 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