{"id":3006,"date":"2012-07-27T01:48:56","date_gmt":"2012-07-26T23:48:56","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=3006"},"modified":"2012-07-26T08:52:50","modified_gmt":"2012-07-26T06:52:50","slug":"doppelte-haushaltsfuhrung-liebesnest-von-der-steuer-absetzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2012\/07\/27\/doppelte-haushaltsfuhrung-liebesnest-von-der-steuer-absetzen\/","title":{"rendered":"Doppelte Haushaltsf\u00fchrung, Liebesnest von der Steuer absetzen"},"content":{"rendered":"<p>Sollte ein verheirateter Arbeitnehmer mit einer guten \u201eKollegin\u201c am Besch\u00e4ftigungsort in einer Art Wohngemeinschaft zusammen leben, kann er daf\u00fcr tats\u00e4chlich die Kosten f\u00fcr die doppelte Haushaltsf\u00fchrung bei der Steuererkl\u00e4rung geltend machen. Allerdings muss dazu der Haupthausstand am Familienwohnsitz beibehalten werden.<!--more--><\/p>\n<p>Ein inzwischen geschiedenes Ehepaar klagte vor dem Finanzgericht, da f\u00fcr den Ehemann die Kosten f\u00fcr eine doppelte Haushaltsf\u00fchrung nicht anerkannt wurden. Dieser war 120 Kilometer von seinem Familienwohnsitz entfernt als Angestellter besch\u00e4ftigt und mietete sich mit einer befreundeten Kollegin in der N\u00e4he seines Arbeitsplatzes eine Dreizimmerwohnung. Zusammen mit dieser \u201eKollegin\u201c kaufte er einige Zeit sp\u00e4ter ein Haus, in welchem die Wohngemeinschaft fortgesetzt wurde. An seinem Familienwohnsitz wohnte er zusammen mit seiner Ehegattin, seinen beiden Kindern und seinen Eltern zusammen.<\/p>\n<p>Das Finanzamt wollte die Kosten f\u00fcr die Zweitwohnung am Besch\u00e4ftigungsort nicht anerkennen, da es f\u00fcr die Finanzbeamten eindeutig zu erkennen war, dass diese Wohnung in der N\u00e4he der Arbeitsst\u00e4tte auch aus privaten Gr\u00fcnden angemietet worden war. Auch die Richter des Finanzgerichts sahen gleichwohl die Verkn\u00fcpfung zwischen der angemieteten Wohnung und der Beziehung zu der Kollegin.<\/p>\n<p>Erst am Bundesfinanzhof kamen die Richter zu einem abweichenden Urteil welches besagt das es unerheblich ist aus welchen Gr\u00fcnden sich der Steuerpflichtige f\u00fcr die Wohnform einer Wohngemeinschaft entscheidet. Eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsf\u00fchrung liegt dann vor, sofern der Arbeitnehmer au\u00dferhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterh\u00e4lt, besch\u00e4ftigt ist und am Besch\u00e4ftigungsort wohnt.<\/p>\n<p>Wenn also aus beruflichen Gr\u00fcnden eine zweite Wohnung gemietet werden muss, kann nach Meinung der Richter am Bundesfinanzhof die Wohnform auch eine Zweckgemeinschaft sein oder auch aus pers\u00f6nlichen und freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Mitbewohnern begr\u00fcndet sein. Die Qualifikation als aus beruflichen Gr\u00fcnden unterhaltene Zweitwohnung geht Ihr dadurch nicht verloren. Die Lebensf\u00fchrung am Besch\u00e4ftigungsort ist generell nicht von Bedeutung. Erst sobald der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Besch\u00e4ftigungsort verlagert wird und diese Wohnung damit zur eigentlichen Haushaltsf\u00fchrung wird, kann eine steuerlich g\u00fcnstige doppelte Haushaltsf\u00fchrung nicht mehr angesetzt werden.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger gab im vorliegenden Fall an, dass er von der Wohnung am Besch\u00e4ftigungsort unter der Woche seinen Arbeitsplatz aufgesucht habe. Die Wochenenden verbrachte er bei seiner Familie am Familienwohnsitz. Somit liegen die Voraussetzungen f\u00fcr eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsf\u00fchrung dem Grunde nach vor.<\/p>\n<p>Es bleibt allerdings noch die Frage offen, ob und in welcher H\u00f6he dem Kl\u00e4ger durch die Wohnung und sp\u00e4ter das Haus Kosten entstanden sind, die als Mehraufwendungen f\u00fcr doppelte Haushaltsf\u00fchrung steuerlich anerkannt werden. Zu beachten ist hier die Begrenzung der Kosten auf eine 60 qm Wohnung. Dies sollen nun die Richter des Finanzgerichts in einem zweiten Rechtsgang kl\u00e4ren. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 25\/11)<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><em>Quelle: steuernsparen.de<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sollte ein verheirateter Arbeitnehmer mit einer guten \u201eKollegin\u201c am Besch\u00e4ftigungsort in einer Art Wohngemeinschaft zusammen leben, kann er daf\u00fcr tats\u00e4chlich die Kosten f\u00fcr die doppelte Haushaltsf\u00fchrung bei der Steuererkl\u00e4rung geltend machen. 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