{"id":3003,"date":"2012-07-25T09:46:21","date_gmt":"2012-07-25T07:46:21","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=3003"},"modified":"2012-07-25T09:46:21","modified_gmt":"2012-07-25T07:46:21","slug":"die-kosten-fur-einen-rechtsstreit-mit-dem-arbeitgeber-als-werbungskosten-absetzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2012\/07\/25\/die-kosten-fur-einen-rechtsstreit-mit-dem-arbeitgeber-als-werbungskosten-absetzen\/","title":{"rendered":"Die Kosten f\u00fcr einen Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber als Werbungskosten absetzen"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"image_left\" title=\"entscheidung\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2012\/07\/entscheidung.jpg\" alt=\"\" width=\"68\" height=\"66\" \/>Die Kosten eines Rechtsstreits den Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitgeber f\u00fchren sind ab sofort als Werbungskosten absetzbar, dies wurde unl\u00e4ngst vor dem obersten Finanzgericht dem Bundesfinanzhof entschieden. Somit kann der Arbeitnehmer sowohl die Anwaltskosten wie auch eine Schadensersatzzahlung geltend machen, da bei arbeitsrechtlichen oder b\u00fcrgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, welche das Arbeitsverh\u00e4ltnis betreffen, ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Berufst\u00e4tigkeit vorliegt.<!--more--><br \/>\n<strong>Der Zusammenhang ist entscheidend:<\/strong><\/p>\n<p>Die Kosten einer Rechtsverfolgung (wie die Beratungskosten, Vertretungskosten und die Prozesskosten) k\u00f6nnen dann, wenn der Gegenstand des Prozesses mit der betreffenden Einkunftsart im Zusammenhang steht, Werbungskosten sein. Absetzbar sind demnach auch Aufwendungen zur Strafverteidigung, sobald der strafrechtliche Vorwurf, gegen den man sich zur Wehr setzt, durch das berufliche Verhalten veranlasst ist. Dieses ist dann der Fall, wenn die zur Last gelegte Tat in Aus\u00fcbung der beruflichen T\u00e4tigkeit begangen wurde und ausschlie\u00dflich aus der betreffenden T\u00e4tigkeit heraus erkl\u00e4rbar ist.<\/p>\n<p>Nicht m\u00f6glich ist ein Abzug der Werbungskosten dann, wenn die dem Arbeitnehmer vorgeworfene Tat nicht in Aus\u00fcbung der beruflichen T\u00e4tigkeit geschah, sondern nur bei der Gelegenheit. In dem Fall liegen die schuldhaften Handlungen nicht mehr im Rahmen der beruflichen Aufgabenerf\u00fcllung.<\/p>\n<p><strong>Der entschiedene Fall:<\/strong><br \/>\nNach seinem Ausscheiden aus der Firma wird ein Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer wird von dem ehemaligen Arbeitgeber auf einen Schadensersatz von 900.000,- Euro verklagt, da er gegen die im Arbeitsvertrag vereinbarte Schweigepflicht mit Nebent\u00e4tigkeitsverbot versto\u00dfen habe. Das arbeitsgerichtliche Verfahren endet mit einem Vergleich, dieser besagt, dass der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer noch 60.000 EUR an die Ex-Firma zu zahlen hat. Das Finanzamt und das Finanzgericht lehnten die Anerkennung der Schadensersatzzahlung und der Anwaltskosten als nachtr\u00e4gliche Werbungskosten ab. Da die Weitervermittlung von Betriebsgeheimnissen au\u00dferhalb der beruflichen Aufgabenerf\u00fcllung liege.<\/p>\n<p><strong>Die Entscheidung des BFH<\/strong>:<br \/>\nDie Schadensersatzzahlung sowie die Anwaltskosten werden vom Bundesfinanzhof als akzeptiert. Da der Zusammenhang mit der Berufst\u00e4tigkeit, auch wenn der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer gegen seine Schweigepflicht versto\u00dfen und Betriebsgeheimnisse verraten habe, nicht auszuschlie\u00dfen sei. (<em>BFH-Urteil vom 9.2.2012, VI R 23\/10<\/em>)<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><em>Quelle: steuernsparen.de<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Kosten eines Rechtsstreits den Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitgeber f\u00fchren sind ab sofort als Werbungskosten absetzbar, dies wurde unl\u00e4ngst vor dem obersten Finanzgericht dem Bundesfinanzhof entschieden. 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