{"id":2994,"date":"2012-07-17T01:55:03","date_gmt":"2012-07-16T23:55:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=2994"},"modified":"2012-07-16T10:14:38","modified_gmt":"2012-07-16T08:14:38","slug":"werbungskosten-3-tage-buro-2-tage-arbeitszimmer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2012\/07\/17\/werbungskosten-3-tage-buro-2-tage-arbeitszimmer\/","title":{"rendered":"Werbungskosten: 3 Tage B\u00fcro, 2 Tage Arbeitszimmer"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"image_left\" title=\"Arbeitsplatz Werbungskosten\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2012\/07\/arbeitsplatz.jpg\" alt=\"Arbeitsplatz Werbungskosten absetzen\" width=\"120\" height=\"109\" \/>Wer mit seinem Arbeitgeber abgemacht hat, dass er zuhause an zwei Tagen pro Woche am Telearbeitsplatz arbeitet und an diesen Tagen daf\u00fcr nicht ins B\u00fcro f\u00e4hrt, kann f\u00fcr sein Arbeitszimmer Werbungskosten geltend machen. Dies entschied das Finanzgericht des Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Da f\u00fcr die im h\u00e4uslichen Arbeitszimmer verbrachte Zeit in diesem Fall kein anderer Arbeitsplatz zur Verf\u00fcgung steht.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Der Fall:<\/strong><\/p>\n<p>Die Anerkennung der Kosten lehnte das Finanzamt allerdings ab, da die Kosten f\u00fcr ein h\u00e4usliches Arbeitszimmer nur in dem Fall als Werbungskosten abgezogen werden d\u00fcrfen, wenn dort der Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen T\u00e4tigkeit liegt. Wenn dies nicht der Fall ist, erkennt das Finanzamt zumindest noch Kosten bis zu 1.250,00 Euro an, sofern kein beruflicher Arbeitsplatz bereit steht. Ist allerdings ein sonstiger Arbeitsplatz verf\u00fcgbar, werden seit 2007 \u00fcberhaupt keine Werbungskosten mehr anerkannt (<em>\u00a7 9 Abs. 5 EStG i.V.m. \u00a7 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG<\/em>).<\/p>\n<p>Der Arbeitnehmer hatte sich im vorliegenden Fall allerdings seinem Arbeitgeber gegen\u00fcber verpflichtet, an zwei Tagen pro Woche zuhause zu arbeiten und an drei Tagen im B\u00fcro beim Arbeitgeber, dazu hatten der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber vertraglich festgelegt, dass der Arbeitnehmer daf\u00fcr in seiner Wohnung ein Arbeitszimmer bereith\u00e4lt. Die Kosten f\u00fcr die technische Ausstattung des des Telearbeitsplatzes wurden vom Arbeitgeber \u00fcbernommen.<\/p>\n<p><strong>Die Entscheidung:<\/strong><\/p>\n<p>Die Richter des FG Rheinland-Pfalz sahen daher das die allgemeinen Kriterien zur Beurteilung der steuerlichen Abzugsf\u00e4higkeit eines h\u00e4uslichen Arbeitszimmers hier nicht anwendbar sind. Daher entschied das FG Rheinland-Pfalz, das die Kosten f\u00fcr das Arbeitszimmer in der Wohnung des Arbeitnehmers in vollem Umfang als Werbungskosten abgesetzt werden d\u00fcrfen (<em>FG Rheinland-Pfalz vom 19.1.2012, 4 K 1270\/09<\/em> , allerdings legte das Finanzamt eine Revision ein, ein Aktenzeichen ist bisher noch nicht bekannt).<\/p>\n<p>Selbst wenn man bei diesem Fall die Kriterien zur Beurteilung der steuerlichen Abzugsf\u00e4higkeit eines h\u00e4uslichen Arbeitszimmers heranzieht, muss man zur Abzugsf\u00e4higkeit der Aufwendungen kommen: Da aufgrund der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nur an drei von f\u00fcnf Arbeitstagen ein anderer Arbeitsplatz im B\u00fcrogeb\u00e4ude des Arbeitsgebers zur Verf\u00fcgung stehen w\u00fcrde. Demnach w\u00e4ren nach dieser Beurteilung die Kosten bis 1.250,00 Euro abziehbar, unter Umst\u00e4nden gek\u00fcrzt um den Anteil der Arbeitszeit, welche der Arbeitnehmer im B\u00fcro leistet.<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><em>QUELLE: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/beruf-job\/werbungskosten-arbeitszimmer\/drei-tage-buero-zwei-tage-arbeitszimmer-was-bedeutet-das-fuer-die-werbungskosten\" rel=\"nofollow\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer mit seinem Arbeitgeber abgemacht hat, dass er zuhause an zwei Tagen pro Woche am Telearbeitsplatz arbeitet und an diesen Tagen daf\u00fcr nicht ins B\u00fcro f\u00e4hrt, kann f\u00fcr sein Arbeitszimmer Werbungskosten geltend machen. Dies entschied das Finanzgericht des Bundeslandes Rheinland-Pfalz. 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