{"id":2984,"date":"2012-07-10T01:51:55","date_gmt":"2012-07-09T23:51:55","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=2984"},"modified":"2012-07-09T10:10:43","modified_gmt":"2012-07-09T08:10:43","slug":"in-der-urlaubszeit-die-tierbetreuung-von-der-steuer-absetzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2012\/07\/10\/in-der-urlaubszeit-die-tierbetreuung-von-der-steuer-absetzen\/","title":{"rendered":"In der Urlaubszeit die Tierbetreuung von der Steuer absetzen?"},"content":{"rendered":"<p>Die f\u00fcr viele sch\u00f6nste Zeit hat mal wieder begonnen und der ein oder andere freut sich schon auf seinen wohlverdienten Urlaub. Haustierbesitzer m\u00fcssen nat\u00fcrlich daf\u00fcr sorgen, dass die im Haus belassenen Tiere ausreichend verpflegt werden, da stellt sich doch direkt die Frage, ob die Kosten f\u00fcr eine Tierbtreuung als Haushaltsnahe-Dienstleistungen geltend gemacht und damit von der Steuer abgezogen werden k\u00f6nnen, die Antwort ist hier ein klares jein denn es kommt darauf an, ob die Betreuung im Haus stattfindet oder au\u00dferhalb denn Gassigehen ist nicht abzugsf\u00e4hig.<!--more--><br \/>\n<strong><br \/>\nDie Betreuung zuhause<\/strong><br \/>\nEin Hundehalter stritt mit dem Finanzamt vor dem Finanzgericht M\u00fcnster. Dieser hatte seinen Vierbeiner f\u00fcr die Zeit seines Urlaubs zuhause gelassen, wo er fachm\u00e4nnisch betreut wurde. F\u00fcr die dabei angefallenen Kosten f\u00fcr Betreuung und die Anfahrt des Hundesitters setze er die Steuererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr haushaltsnahe Dienstleistungen ein, da die Betreuung des Hundes im eigenen Haushalt stattfand, und nicht etwa in einer Hundepension. Zudem seien Tiere zivilrechtlich wie Sachen zu behandeln (\u00a7 90a BGB). Da bei haushaltsnahen Dienstleistungen das Arbeiten an Gegenst\u00e4nden im Haushalt vorausgesetzt werde, m\u00fcsse es auch f\u00fcr die Betreuung eines Tieres die Steuererm\u00e4\u00dfigung nach \u00a7 35a EStG geben.<\/p>\n<p>Das Finanzamt verweigerte die Anerkennung anf\u00e4nglich, einigte sich dann aber noch vor der Urteilsverk\u00fcndung mit dem Finanzgericht auf eine Anerkennung der Kosten (Az. 6 K 3010\/10 E).<\/p>\n<p><strong>Die Betreuung au\u00dferhalb<\/strong><br \/>\nEbenso vor dem Finanzgericht M\u00fcnster wurde aktuell folgender Fall verhandelt: Ein Hundehalter nutzte f\u00fcr seine beiden Hunde periodisch einen Betreuungsservice. Der Hundesitter holte die Tiere ab und brachte sie dann sp\u00e4ter wieder zur\u00fcck. Somit fand die Betreuung also alleinig au\u00dferhalb von Haus und Garten des Hundehalters statt.<\/p>\n<p>Die Kosten wurden seitens des Finanzamts nicht als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt.Das Finanzgericht M\u00fcnster entschied in diesem Fall gegen den Hundehalter da zwar Leistungen, die f\u00fcr die Versorgung und Betreuung eines in den Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Hundes erbracht w\u00fcrden, grunds\u00e4tzlich haushaltsnah seien, sagte der Richter denn schlie\u00dflich w\u00fcrden T\u00e4tigkeiten wie F\u00fcttern, Fellpflege und das Ausf\u00fchren des Hundes regelm\u00e4\u00dfig vom Steuerpflichtigen oder sonstigen Haushaltsangeh\u00f6rigen durchgef\u00fchrt. Eine Gew\u00e4hrung der Steuererm\u00e4\u00dfigung nach \u00a7 35a Abs. 2 EStG scheitere hier jedoch daran, dass die konkreten Dienstleistungen nicht &#8222;im&#8220; Haushalt des Kl\u00e4gers erbracht worden seien. Das aber wird vom Gesetz verlangt (FG M\u00fcnster vom 25.5.2012, 14 K 2289\/11 E ).<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><span style=\"color: #888888;\"><em>Quelle: steuertipps.de<\/em><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die f\u00fcr viele sch\u00f6nste Zeit hat mal wieder begonnen und der ein oder andere freut sich schon auf seinen wohlverdienten Urlaub. 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