{"id":2904,"date":"2012-05-29T09:39:56","date_gmt":"2012-05-29T07:39:56","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=2904"},"modified":"2012-06-26T20:52:18","modified_gmt":"2012-06-26T18:52:18","slug":"muessen-sie-ueberhaupt-eine-steuererklaerung-abgeben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2012\/05\/29\/muessen-sie-ueberhaupt-eine-steuererklaerung-abgeben\/","title":{"rendered":"M\u00fcssen Sie \u00fcberhaupt eine Steuererkl\u00e4rung abgeben?"},"content":{"rendered":"<p>Der Abgabetermin r\u00fcckt immer n\u00e4her und so manch einer ger\u00e4t dar\u00fcber in Stress, auch wenn das Erstellen der Steuererkl\u00e4rung 2011 durch die Verwendung von<a href=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/steuersoftware\/\"> Software die Sie beim Ausf\u00fcllen der Steuerformulare am Computer unterst\u00fctzt<\/a> um einiges einfacher geworden ist, kostet es noch Zeit die sinnvoller genutzt werden k\u00f6nnte. Da stellt sich die Frage ob Sie denn auch wirklich verpflichtet sind eine Steuererkl\u00e4rung abzugeben, hier sind einige Regeln, die Ihnen diese Frage beantworten k\u00f6nnen:<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>In bestimmten F\u00e4llen geht der Gesetzgeber davon aus, dass trotz Lohnsteuerabzug und\/oder Vorauszahlungen w\u00e4hrend des Jahres zu wenig Einkommensteuer einbehalten wurde. Daher muss, insofern einer der folgenden Punkte zutrifft eine Einkommensteuererkl\u00e4rung abgeben werden. (<em>\u00a7 46 EStG<\/em>).<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><em>Die hier angegebenen Regeln sind nur dann g\u00fcltig, wenn Sie und\/oder Ihr Ehepartner Eink\u00fcnfte aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit haben (Arbeitslohn, Gehalt, Versorgungsbez\u00fcge). Die H\u00f6he dieser Eink\u00fcnfte spielt dabei keine Rolle.<\/em><\/p>\n<ol>\n<li>Im Fall das ihre steuerpflichtigen Nebeneink\u00fcnfte \u00fcber 410,- Euro liegen m\u00fcssen Sie eine Steuererkl\u00e4rung abgeben, sobald Sie als Arbeitnehmer Nebeneink\u00fcnfte haben, wie zum Beispiel Eink\u00fcnfte aus Vermietung und Verpachtung, sonstige Eink\u00fcnfte usw. und der positive Saldo dieser Nebeneink\u00fcnfte mehr als 410,- Euro betr\u00e4gt.<\/li>\n<li>Wenn Sie einen Freibetrag auf Ihrer <a href=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/steuererklaerung\/steuer-glossar\/lohnsteuerkarte\/\">Lohnsteuerkarte<\/a> eintragen lassen haben, muss der Finanzbeamte bedingt durch die Einkommensteuer-Veranlagung pr\u00fcfen, ob das zu Recht geschehen ist, dazu ist eine Einkommenssteuererkl\u00e4rung abzugeben.<\/li>\n<li>Wenn keine Veranlagungspflicht besteht und es sich trotz Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte lediglich um einen Behinderten-Pauschbetrag oder einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag handelt und\/oder sich blo\u00df der Z\u00e4hler f\u00fcr die Kinderfreibetr\u00e4ge erh\u00f6ht hat.<\/li>\n<li>Wenn Sie und Ihr Ehepartner sich zusammen veranlagen lassen und beide Arbeitslohn bezogen haben, wobei einer von Ihnen die Steuerklasse V oder VI &#8211; zumindest f\u00fcr einen Teil des Jahres hatte m\u00fcssen Sie eine Steuererkl\u00e4rung abgeben, da der Staat die Bef\u00fcrchtung hegt, dass Sie w\u00e4hrend des Jahres zu g\u00fcnstig weggekommen sein k\u00f6nnten.<\/li>\n<li>Insofern Sie Arbeitslosen-, Kranken- oder Kurzarbeitergeld etc. \u00fcber 410,- Euro bezogen haben da solche Lohnersatzleistungen zwar steuerfrei sind aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen und dadurch den Steuersatz auf die \u00fcbrigen Eink\u00fcnfte erh\u00f6hen. Dies gilt auch f\u00fcr das Elterngeld. Diese Beschr\u00e4nkung verdoppelt sich nicht, bei einer Zusammenveranlagung mit Ihrem Ehepartner. Sollten Sie die getrennte Veranlagung w\u00e4hlen, steht der Betrag jedem Ehepartner zu.<\/li>\n<li>Wenn Ihr Arbeitgeber auf Ihre Abfindung bzw. Verg\u00fctung f\u00fcr eine mehrj\u00e4hrige T\u00e4tigkeit bereits beim Lohnsteuerabzug die g\u00fcnstige F\u00fcnftelregelung angewendet hat: da f\u00fcr diese &#8222;au\u00dferordentlichen Eink\u00fcnfte&#8220; nur einen erm\u00e4\u00dfigten Steuersatz gezahlt werden muss (F\u00fcnftelregelung).<\/li>\n<li>Wenn Sie eine Urlaubsverg\u00fctung aus der Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft erhalten haben, f\u00fcr eine solche Verg\u00fctung wurde von der Ausgleichskasse pauschal <a href=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/steuererklaerung\/steuer-glossar\/lohnsteuer\/\">Lohnsteuer<\/a> abgef\u00fchrt. In der Einkommensteuer-Veranlagung wird die Zahlung mit Ihrem pers\u00f6nlichen Steuersatz belastet und die Pauschalsteuer auf Ihre Steuerschuld angerechnet.<\/li>\n<li>Sollten Sie von Ihrem neuen Arbeitgeber einen &#8222;sonstigen Bezug&#8220; erhalten haben, wobei die Lohnsteuerbescheinigung Ihres fr\u00fcheren Arbeitgebers f\u00fcr dasselbe Kalenderjahr nicht vorlag: In dem Fall kann der neue Arbeitgeber die darauf entfallende Lohnsteuer nur n\u00e4herungsweise bestimmen.<\/li>\n<li>Wenn Sie als nicht verheiratete oder geschiedene Eltern bestimmte Freibetr\u00e4ge f\u00fcr ein Kind \u00fcbertragen bzw. aufteilen wollen: Sollten Sie als nicht zusammen veranlagte Eltern den Ausbildungsfreibetrag, den Behinderten- oder den Hinterbliebenen-Pauschbetrag Ihres Kindes anders als zur H\u00e4lfte unter sich aufteilen, wird durch die Veranlagung beider Eltern sichergestellt, dass diese Frei- und Pauschbetr\u00e4ge insgesamt nur einmal abgezogen werden.<\/li>\n<li>Sie waren gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern t\u00e4tig: Dann wird das zweite und jedes weitere Arbeitsverh\u00e4ltnis nach Steuerklasse VI abgerechnet was dazu f\u00fchren kann das eventuell zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde.<\/li>\n<li>Wenn Sie Arbeitnehmer sind und Ihre Ehe wurde durch Tod oder Scheidung aufgel\u00f6st und Sie bzw. Ihr fr\u00fcherer Ehepartner haben im selben Jahr eine neue Ehe geschlossen: Dann gibt es unterschiedliche M\u00f6glichkeiten, wer in diesem Jahr mit wem zusammen veranlagt wird und welcher Einkommensteuertarif gilt.<\/li>\n<li>Wenn Ihr Lohnsteuerabzug zeitweise mit der gek\u00fcrzten Vorsorgepauschale durchgef\u00fchrt wurde und zeitweise mit der ungek\u00fcrzten: Geh\u00f6ren Sie in einem Jahr zeitweise zum Personenkreis, f\u00fcr den die gek\u00fcrzte Pauschale gilt (das sind vor allem Beamte), und zeitweise zum Kreis, f\u00fcr den die ungek\u00fcrzte Pauschale gilt, steht Ihnen im betreffenden Jahr nur die gek\u00fcrzte Vorsorgepauschale zu. Daher m\u00fcssen Sie eine Einkommensteuererkl\u00e4rung abgeben, wenn Sie eine der Steuerklassen I bis IV gehabt haben. Das Gleiche gilt, wenn Sie neben einer rentenversicherungspflichtigen T\u00e4tigkeit parallel Arbeitslohn bezogen haben, f\u00fcr den es nur die gek\u00fcrzte Vorsorgepauschale gibt.<\/li>\n<li>Wenn Ihr Verlust aus den Vorjahren noch nicht ausgeglichen wurde: Verluste aus einer Einkunftsart, die Sie nicht im gleichen Jahr mit anderen positiven Eink\u00fcnften verrechnen konnten, k\u00f6nnen Sie in das Vorjahr zur\u00fcck- und\/oder in die Folgejahre vortragen (sog. Verlustabzug). Wollen Sie keinen Verlustr\u00fccktrag durchf\u00fchren oder bleibt nach dem R\u00fccktrag noch ein Verlust \u00fcbrig, m\u00fcssen Sie in den zuk\u00fcnftigen Jahren eine Einkommensteuererkl\u00e4rung abgeben, bis der Verlust mit anderen positiven Einnahmen verrechnet ist.<\/li>\n<li>Sollten Sie Ihren beschr\u00e4nkt steuerpflichtigen Ehepartner, der im EU-\/EWR-Ausland lebt, auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen haben: In diesem Fall wird Ihnen w\u00e4hrend des Jahres entsprechend weniger Lohnsteuer abgezogen. Mit der Steuererkl\u00e4rung pr\u00fcft der Beamte, ob Ihr Gesamteinkommen erfasst ist.<\/li>\n<li>Wenn Sie in Deutschland keinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthalt haben sich aber als &#8222;fiktiv unbeschr\u00e4nkt steuerpflichtig&#8220; behandeln lassen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><em><span style=\"color: #888888;\">Quelle: <a href=\"http:\/\/\/steuererklaerung-finanzamt\/themen\/wer-muss-eigentlich-eine-steuererklaerung-abgeben-1\" rel=\"nofollow\" target=\"_blank\"><span style=\"color: #888888;\">steuertipps.de<\/span><\/a><\/span><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Abgabetermin r\u00fcckt immer n\u00e4her und so manch einer ger\u00e4t dar\u00fcber in Stress, auch wenn das Erstellen der Steuererkl\u00e4rung 2011 durch die Verwendung von Software die Sie beim Ausf\u00fcllen der Steuerformulare am Computer unterst\u00fctzt um einiges einfacher geworden ist, kostet es noch Zeit die sinnvoller genutzt werden k\u00f6nnte. 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