{"id":2880,"date":"2012-05-16T09:49:18","date_gmt":"2012-05-16T07:49:18","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=2880"},"modified":"2012-06-07T13:50:13","modified_gmt":"2012-06-07T11:50:13","slug":"2012-aenderungen-fur-die-steuererklaerung-2011","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2012\/05\/16\/2012-aenderungen-fur-die-steuererklaerung-2011\/","title":{"rendered":"2012 &#8211; \u00c4nderungen f\u00fcr die Steuererkl\u00e4rung 2011"},"content":{"rendered":"<p>Das Thema Steuererkl\u00e4rung ist im Mai, bedingt durch den baldigen Abgabetermin zum 31.dieses Monats, sicherlich f\u00fcr viele Steuerpflichtige interessant. Bei der Steuererkl\u00e4rung f\u00fcr 2011 gibt es einige wichtige \u00c4nderungen gegen\u00fcber der Steuererkl\u00e4rung 2010 zu beachten. Betroffen davon sind unter anderem die Themen Elterngeld, Werbungskosten, Kapitalanlage und Handwerkerleistungen.<!--more--><strong><\/strong><\/p>\n<p><strong>Die Erstattungszinsen unterliegen wieder der Steuerpflicht.<\/strong><\/p>\n<p>Wenn Sie Zinsen f\u00fcr eine Einkommensteuererstattung erhalten, m\u00fcssen diese nun doch wieder versteuert werden. Der Bundesfinanzhof entschied in dem Urteil VIII R 33\/07 vom 15.6.2010, dass Erstattungszinsen steuerfrei sind, allerdings fehlte bei der Finanzverwaltung daf\u00fcr, dass Einverst\u00e4ndnis was dazu f\u00fchrte, dass diese das Einkommensteuergesetz \u00e4nderte. Nun sagt der \u00a7 22 Abs. 1 Nr. 7 EStG Folgendes aus: <em>Erstattungszinsen im Sinne des \u00a7 233a der Abgabenordnung sind Ertr\u00e4ge im Sinne des Satzes 1 und damit als Eink\u00fcnfte aus Kapitalverm\u00f6gen steuerpflichtig.<\/em><\/p>\n<p><strong>Der Solidarit\u00e4tsbeitrag z\u00e4hlt bei der G\u00fcnstigerpr\u00fcfung f\u00fcr Kapitalverm\u00f6gen mit.<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr die Durchf\u00fchrung der <a title=\"G\u00fcnstigerpr\u00fcfung\" href=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/steuererklaerung\/steuer-glossar\/guenstigerpruefung\/\">G\u00fcnstigerpr\u00fcfung<\/a> im Zuge der Abgeltungsteuer ist nun nicht mehr nur die festgelegte Einkommensteuer, sondern au\u00dferdem der darauf entfallende Solidarit\u00e4tszuschlag zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p><strong>Keine Doppelf\u00f6rderung mehr durch Steuerabzugsbetr\u00e4ge und F\u00f6rderung mit \u00f6ffentlichen Mitteln bei Handwerkerleistungen.<\/strong><\/p>\n<p>Wenn Sie an Ihrer privat bewohnten Wohnung Renovierungsma\u00dfnahmen, Erhaltungsma\u00dfnahmen oder Modernisierungsma\u00dfnahmen durchf\u00fchren lassen, dann k\u00f6nnen Sie f\u00fcr die Arbeitskosten einen Steuerabzugsbetrag erhalten. Sollten Sie f\u00fcr die jeweilige Ma\u00dfnahme bereits eine F\u00f6rderung aus \u00f6ffentlichen Mitteln in Anspruch nehmen, konnten Sie diesen Abzugsbetrag bisher trotzdem bekommen. Es sei denn, bei der F\u00f6rderung handelte es sich um das CO2-Geb\u00e4udesanierungsprogramm der KfW F\u00f6rderbank. Diese M\u00f6glichkeit der Doppelf\u00f6rderung ist nun nicht mehr m\u00f6glich, f\u00fcr ab dem 1. Januar 2011 durchgef\u00fchrte Ma\u00dfnahmen k\u00f6nnen Sie jetzt nur noch entweder den Steuerabzugsbetrag oder eine F\u00f6rderung mit \u00f6ffentlichen Mitteln erhalten. Es ist sinnvoll zu pr\u00fcfen ob Steuerabzugsbetr\u00e4gen g\u00fcnstiger f\u00fcr Sie sind als die Beantragung \u00f6ffentlicher Gelder.<\/p>\n<p><strong>Sonderregelung f\u00fcr Beitr\u00e4ge zur Krankenkasse.<\/strong><\/p>\n<p>Die Beitr\u00e4ge, die Sie f\u00fcr die Basisabsicherung in die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen sind, nach dem Abflussprinzip im Jahr der Zahlung unbeschr\u00e4nkt in voller H\u00f6he als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Hierbei ist es egal, f\u00fcr welches Jahr die Beitr\u00e4ge gezahlt werden. Ab 2011 gilt hier aber folgende Einschr\u00e4nkung, um einem m\u00f6glichen Gestaltungsmissbrauch vorzubeugen: Beitr\u00e4ge f\u00fcr kommende Jahre sind im Zahlungsjahr nur dann abziehbar, wenn diese das 2,5-Fache der f\u00fcr das Zahlungsjahr geleisteten Beitr\u00e4ge nicht \u00fcberschreiten. Die Beitr\u00e4ge, die die Grenze \u00fcbersteigen werden, erst in dem Jahr steuerlich ber\u00fccksichtigt, f\u00fcr welches sie geleistet wurden (<em>\u00a7 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG 2011<\/em>).<\/p>\n<p>Allerdings gilt diese Einschr\u00e4nkung nicht f\u00fcr Beitragszahlungen f\u00fcr vergangene Jahre und f\u00fcr Beitr\u00e4ge, welche der unbefristeten Beitragsminderung ab 62 Jahren zugutekommen und nicht mehr zur\u00fcckgefordert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>F\u00fcr Netto-Einkommen ab 1.200,- Euro gibt es weniger Elterngeld.<\/strong><\/p>\n<p>Statt bisher 67 % erhalten Eltern erhalten ab einem Netto-Einkommen von 1.200,- Euro im Monat nur noch 65 % des Einkommens als Elterngeld vom Staat. Wer weniger verdient, erh\u00e4lt weiterhin die 67 %. Unver\u00e4ndert bleiben das Mindestelterngeld von 300,- Euro im Monat sowie der H\u00f6chstbetrag von 1.800,- Euro. Alleinerziehende, die mehr als 250.000,- Euro erwirtschaften oder Ehepartner, die ein Einkommen von mehr als 500.000,- Euro im Jahr versteuern, bekommen ab Januar kein Elterngeld mehr. Auch, wer vor der Geburt des Kindes einen Minijob ausge\u00fcbt hat ein Anrecht auf das Elterngeld. Arbeitslosengeld II Empf\u00e4nger erhalten das Elterngeld als Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II und den Kinderzuschlag.<\/p>\n<p><strong>Der Pauschalbetrag f\u00fcr die Werbungskosten steigt auf 1.000,- Euro.<\/strong><\/p>\n<p>Bedingt durch das Jahressteuergesetz wurde der Werbungskostenpauschbetrag , auch als Arbeitnehmerpauschbetrag bezeichnet, von 920,- Euro auf runde 1.000,- Euro angehoben. Obwohl dieses Gesetz erst im September 2011 verabschiedet wurde, gilt die Anhebung des Werbungskostenpauschbetrags bereits f\u00fcr das Jahr 2011.<\/p>\n<p><strong>Keine Geb\u00fchren mehr f\u00fcr die verbindliche Auskunft bei Bagatellf\u00e4llen.<\/strong><\/p>\n<p>Erst ab einem Gegenstandswert von mindestens 10.000,- Euro darf nun nur noch eine Geb\u00fchr f\u00fcr eine verbindliche Auskunft erhoben werden. Dies gilt f\u00fcr verbindliche Ausk\u00fcnfte, die ab dem Tag der Verk\u00fcndung des Steuervereinfachungsgesetzes beantragt werden.<\/p>\n<p><strong>Die Bagatellgrenze f\u00fcr die Verm\u00f6gensmeldung an das Finanzamt wurde angehoben.<\/strong><\/p>\n<p>Verm\u00f6gensverwalter wie auch Kreditinstitute sind dazu verpflichtet bei Todesf\u00e4llen, das Guthaben oder Verm\u00f6gen ab 5.000,- Euro an das Finanzamt zu melden. Diese Bagatellgrenze wurde nun auf 10.000,- Euro angehoben. Diese Regelung ist f\u00fcr Erwerbe ab dem Tag der Verk\u00fcndung des Steuervereinfachungsgesetzes geltend.<\/p>\n<p><strong>Bei Umzugskosten ist eine h\u00f6here Pauschale absetzbar.<\/strong><\/p>\n<p>Umzugskosten k\u00f6nnen als Werbungskosten geltend gemacht werden, insofern der Wechsel der Wohnung aus beruflichen Gr\u00fcnden vorgenommen wurde. Im August 2011 wurde der Pauschbetrag angehoben, daher gelten f\u00fcr Umz\u00fcge vor August 2011 andere Pauschalen als f\u00fcr Umz\u00fcge ab August. Der Pauschbetrag f\u00fcr Umzugskosten betr\u00e4gt bei Beendigung des Umzugs vom 1. Januar 2011 bis 31. Juli 2011 f\u00fcr Verheiratete 1.279,- Euro und f\u00fcr Ledige 640,- Euro sowie 282,- Euro f\u00fcr jede weitere haushaltszugeh\u00f6rige Person. Bei Beendigung des Umzugs ab dem 1. August 2011 betr\u00e4gt der Pauschbetrag f\u00fcr Umzugskosten f\u00fcr Verheiratete 1.283,- Euro und f\u00fcr Ledige 641,- Euro sowie f\u00fcr jede weitere haushaltszugeh\u00f6rige Person 283,- Euro.<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><span style=\"color: #888888;\"><em>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/steuererklaerung-finanzamt\/themen\/das-aendert-sich-fuer-die-steuererklaerung-2011\"><span style=\"color: #888888;\">steuertipps.de<\/span><\/a><\/em><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Thema Steuererkl\u00e4rung ist im Mai, bedingt durch den baldigen Abgabetermin zum 31.dieses Monats, sicherlich f\u00fcr viele Steuerpflichtige interessant. Bei der Steuererkl\u00e4rung f\u00fcr 2011 gibt es einige wichtige \u00c4nderungen gegen\u00fcber der Steuererkl\u00e4rung 2010 zu beachten. 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