{"id":2843,"date":"2012-05-01T09:53:19","date_gmt":"2012-05-01T07:53:19","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=2843"},"modified":"2012-06-18T15:51:56","modified_gmt":"2012-06-18T13:51:56","slug":"steuererklarung-2011-rentner-die-anlage-r","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2012\/05\/01\/steuererklarung-2011-rentner-die-anlage-r\/","title":{"rendered":"Steuererkl\u00e4rung 2011 \u2013 Rentner, die Anlage R"},"content":{"rendered":"<p>Auch Rentner m\u00fcssen in vielen F\u00e4llen eine Steuererkl\u00e4rung beim Finanzamt einreichen. Sobald die Eink\u00fcnfte h\u00f6her sind als der Grundfreibetrag von 8.004,- Euro bei Alleinstehenden oder mehr als 16.008,- Euro bei Verheirateten besteht auch f\u00fcr Rentner eine Steuerpflicht. Betroffen sind hiervon haupts\u00e4chlich die Ruhest\u00e4ndler, welche hohe Renten beziehen oder zus\u00e4tzliche Einkommen aus (z.B.) Kapitalertr\u00e4gen, Betriebsrenten und Mieten erzielen.<!--more--><\/p>\n<p>F\u00fcr die gesetzliche Rente gilt ein bestimmter Besteuerungsanteil, der f\u00fcr jeden neuen Rentenjahrgang bis 2040 angehoben wird. Der jeweils zu Rentenbeginn ermittelte steuerfreie Betrag bleibt dann lebenslang g\u00fcltig. Bedingt durch dieses System sind Rentenerh\u00f6hungen voll steuerpflichtig (siehe: <a title=\"Anleitung und Informationen Anlage R\" href=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/steuersoftware\/funktion\/anlage-r\/\" target=\"_blank\">Anlage R<\/a>, Zeilen 4 bis 13).<\/p>\n<p>Erhalten Sie lebenslange Zahlungen aus privaten Rentenversicherungen (siehe: <a title=\"Anleitung und Informationen Anlage R\" href=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/steuersoftware\/funktion\/anlage-r\/http:\/\/\" target=\"_blank\">Anlage R<\/a>, Zeilen 14 bis 20) bleibt nur der Ertragsanteil steuerpflichtig. Die H\u00f6he des Ertragsanteils errechnet sich nach dem Alter des Versicherten bei Renteneintritt und gilt lebenslang. Der so errechnete Anteil ist mit dem pers\u00f6nlichen Steuersatz des Rentners zu versteuern. Je sp\u00e4ter Sie in die Rente gehen desto niedriger f\u00e4llt der Ertragsanteil aus.<\/p>\n<p><strong>Renteneintrittsalter Ertragsanteil<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>55 Jahre 26%<\/li>\n<li>58 Jahre 24%<\/li>\n<li>60 \u2013 61 Jahre 22%<\/li>\n<li>62 Jahre 21 %<\/li>\n<li>63 Jahre 20 %<\/li>\n<li>64 Jahre 19%<\/li>\n<li>65 \u2013 66 Jahre 18%<\/li>\n<li>67 Jahre 17%<\/li>\n<\/ul>\n<p>Da alle Renten, inklusive der privaten Versicherungen, zentral gemeldet und registriert werden, sollten Sie, insofern Sie als Rentner steuerpflichtig sind, unbedingt Ihre Steuererkl\u00e4rung einreichen. Wenn das Finanzamt eine Steuerpflicht feststellt, kann es sehr wohl sein das auch noch f\u00fcr die bereits vergangenen Jahre \u2013 2005 bis 2010 \u2013 eine Steuererkl\u00e4rung abgegeben werden muss.<\/p>\n<p>Mit Versicherungsbeitr\u00e4gen, Krankheitskosten, weiteren Sonderausgaben sowie Ausgaben f\u00fcr Haushaltshilfen k\u00f6nnen Sie jedoch ihre Steuerlast senken. Abgegeben werden muss bei der Steuererkl\u00e4rung f\u00fcr steuerpflichtige Rentner die <a title=\"Anleitung und Informationen Anlage R\" href=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/steuersoftware\/funktion\/anlage-r\/\" target=\"_blank\">Anlage R<\/a>, der Mantelbogen und die <a title=\"Anlage Vorsorgeaufwand runterladen\" href=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/download\/formular\/2011\/est-11-anlage-vorsorgeaufwand.pdf\" target=\"_blank\">Anlage Vorsorgeaufwand<\/a>. Wenn Sie neben den Renten weitere Eink\u00fcnfte aus Mieten, Zinsen oder Lohn aus einem Nebenjob erzielen, m\u00fcssen auch die <a title=\"Anleitung und Informationen Anlage KAP\" href=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/steuersoftware\/funktion\/anlage-kap\/\" target=\"_blank\">Anlagen KAP<\/a>, V, N (bei Bez\u00fcgen von Pension\u00e4ren) beim Finanzamt eingereicht werden. Eine Werbungskostenpauschale in H\u00f6he von 102,- Euro zieht das Finanzamt automatisch ab.<\/p>\n<p>Weitere Ausgaben wie die Kosten f\u00fcr einen Rentenberater, Schuldzinsen, Gewerkschaftsbeitr\u00e4ge oder freiwillige Nachzahlungen in die Angestelltenversicherung mit Krediten, k\u00f6nnen in der Steuererkl\u00e4rung geltend gemacht werden. (siehe: Anlage R, Zeilen 50 bis 57). Auch Kosten f\u00fcr eine Rechtsberatung und\/ oder Prozesskosten f\u00fcr die Kl\u00e4rung von Anspr\u00fcchen, etwa mit der Deutschen Rentenversicherung k\u00f6nnen hier geltend gemacht werden.<\/p>\n<p>Als Sonderausgaben abziehbar sind unter anderem Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehepartner sowie Beitr\u00e4ge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung. Allerdings werden hier keine Sachversicherungen anerkannt. Diese Beitr\u00e4ge m\u00fcssen in der gesonderten Anlage Vorsorgeaufwand (siehe: Zeile 12 bis 50) angegeben werden. Mit einer Pauschale von 36,- Euro pro Kopf werden zum Beispiel Spenden (siehe: Mantelbogen, Zeilen 40 bis 57) und die Kirchensteuer (Zeile 46) abgedeckt, es sei denn, Sie k\u00f6nnen h\u00f6here Kosten nachweisen.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich k\u00f6nnen Sie Steuern sparen, wenn Sie au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen geltend machen, zum Beispiel wenn sie im Heim untergebracht sind oder eine Behinderung haben. Auch die Kosten f\u00fcr eine Haushaltshilfe k\u00f6nnen hier geltend gemacht werden. Weiterhin sind auch Kosten die durch Krankheit entstanden sind (z.B. Arztkosten) anwendbar. Ebenso k\u00f6nnen Kosten f\u00fcr haushaltsnahe Dienstleistungen durch eine Putzhilfe oder einen G\u00e4rtner und durch Handwerker abgesetzt werden (siehe: Mantelbogen, Zeilen 74 bis 79).<\/p>\n<p>Die Rentner die Zusatzeink\u00fcnfte erzielen und das 64. Lebensjahr im Jahr 2010 bereits vollendet haben, erhalten automatisch einen Altersentlastungsbetrag, gestaffelt nach Alter kann dieser bis zu 1.900,- Euro (2010: 1.440 ,-Euro) betragen. Bei den Kapitaleink\u00fcnften gibt es den Freibetrag nur im Rahmen der Wahlveranlagung zum pers\u00f6nlichen Steuersatz (siehe: <a title=\"Anleitung und Informationen Anlage KAP\" href=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/steuersoftware\/funktion\/anlage-kap\/\" target=\"_blank\">Anlage KAP<\/a>, Zeile 4, <a title=\"G\u00fcnstigerpr\u00fcfung\" href=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/steuererklaerung\/steuer-glossar\/guenstigerpruefung\/\">G\u00fcnstigerpr\u00fcfung<\/a>).<\/p>\n<p>Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Steuer-Glossar unter dem Punkt <a title=\"Besteuerung Rente\" href=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/steuererklaerung\/steuer-glossar\/rentenbesteuerung\/\">Rentenbesteuerung<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><span style=\"color: #888888;\"><em>QUELLE: <a href=\"http:\/\/www.focus.de\/finanzen\/steuern\/steuererklaerung\/steuererklaerung-2011-anlage-r-so-setzen-rentner-den-fiskus-auf-diaet_aid_739546.html\" rel=\"nofollow\" target=\"_blank\"><span style=\"color: #888888;\">focus.de<\/span><\/a><\/em><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auch Rentner m\u00fcssen in vielen F\u00e4llen eine Steuererkl\u00e4rung beim Finanzamt einreichen. 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