{"id":2804,"date":"2012-04-10T13:17:30","date_gmt":"2012-04-10T11:17:30","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=2804"},"modified":"2012-04-10T13:17:30","modified_gmt":"2012-04-10T11:17:30","slug":"noch-gilt-im-zweifel-fur-den-steuerzahler","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2012\/04\/10\/noch-gilt-im-zweifel-fur-den-steuerzahler\/","title":{"rendered":"Noch gilt: Im Zweifel f\u00fcr den Steuerzahler"},"content":{"rendered":"<p>Wenn Sie als Steuerpflichtiger Ihren Steuerbescheid erhalten und dieser statt der eigentlich gew\u00fcnschten Steuererstattung eine Steuernachzahlung ausweist, gilt der Grundsatz: Erst zahlen, dann streiten. Denn das Gesetz schreibt vor, dass auch die Steuern, \u00fcber die der Steuerpflichtige und das Finanzamt im Rahmen eines Klage- oder Einspruchsverfahrens streiten, erst einmal zu zahlen sind.<!--more--><\/p>\n<p>Wer allerdings durch eine unerwartet hohe Steuerforderung vom Finanzamt in Bedr\u00e4ngnis ger\u00e4t der kann ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Wenn ernsthafte Zweifel daran bestehen, dass die der Nachzahlung zugrunde liegende Steuerfestsetzung rechtm\u00e4\u00dfig ist, kann deren Vollziehung ausgesetzt werden. In diesem Fall muss die Steuerschuld bis zur abschlie\u00dfenden Kl\u00e4rung der Streitfragen nicht gezahlt werden. Sollte der Steuerpflichtige auch in der Hauptsache Erfolg haben, n\u00e4mlich dann, wenn das Finanzamt den streitigen Bescheid freiwillig oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung \u00e4ndert, erfolgt die Aussetzung der Zahlung zinslos; andernfalls muss der zun\u00e4chst nicht gezahlte Betrag verzinst werden (0,5 % pro Monat).<\/p>\n<p>Neben der vorl\u00e4ufigen Befreiung von der Zahlungspflicht streitiger Steuern kann ein gerichtliches Aussetzungsverfahren aber auch deshalb hilfreich sein, weil die Beteiligten eine rechtliche Einsch\u00e4tzung des Gerichtes zu der zwischen ihnen streitigen Frage erhalten k\u00f6nnen. Das Aussetzungsverfahren kann daher ein schneller und g\u00fcnstiger Wegweiser f\u00fcr die Beteiligten sein, und zwar auch dann, wenn es um grunds\u00e4tzliche oder existenzielle Fragen geht.<\/p>\n<p><strong>Beispiele des FG M\u00fcnster<\/strong><\/p>\n<p>So hat das Finanzgericht M\u00fcnster in den letzten Monaten zum Beispiel entschieden, dass die Steuerpflicht von Erstattungszinsen rechtlich zweifelhaft ist und die Vollziehung eines entsprechenden Bescheides ausgesetzt (2 V 913\/11 E). Der Bundesfinanzhof hat diese Entscheidung zwischenzeitlich best\u00e4tigt (VIII B 190\/11). Das Finanzgericht M\u00fcnster hat es auch als zweifelhaft angesehen, dass Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht wie verheiratete Steuerpflichtige behandelt werden und deshalb nicht die Kombination der Steuerklassen III und V w\u00e4hlen k\u00f6nnen (6 V 4218\/11 E). Es hat daher angeordnet, dass die Antragsteller vorl\u00e4ufig \u2013 d.h. bis zu einer endg\u00fcltigen Kl\u00e4rung der Streitfrage \u2013 in den Steuerklassen III und V gef\u00fchrt werden. Selbst eine Steuererstattung im Rahmen eines vorl\u00e4ufigen Rechtsschutzverfahrens konnte ein Steuerpflichtiger durchsetzen (5 V 4511\/11 U). Er hatte dargelegt, dass sein Erfolg in der Hauptsache selbst \u00fcberwiegend wahrscheinlich und er \u2013 ohne eine Erstattung der \u00fcberzahlten Steuern \u2013 unmittelbar von Zahlungsunf\u00e4higkeit bedroht war.<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><span style=\"color: #888888;\"><em>Quelle: FG M\u00fcnster, Pressemitteilung Nr. 8 vom 4.4.2012, <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/steuererklaerung-finanzamt\/themen\/im-zweifel-fuer-den-steuerzahler-jedenfalls-vorlaeufig\" rel=\"nofollow\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/em><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn Sie als Steuerpflichtiger Ihren Steuerbescheid erhalten und dieser statt der eigentlich gew\u00fcnschten Steuererstattung eine Steuernachzahlung ausweist, gilt der Grundsatz: Erst zahlen, dann streiten. 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