{"id":2786,"date":"2012-04-02T11:01:58","date_gmt":"2012-04-02T09:01:58","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=2786"},"modified":"2012-04-02T11:01:58","modified_gmt":"2012-04-02T09:01:58","slug":"werbungskosten-so-setzten-sie-ihren-privaten-pc-von-der-steuer-ab","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2012\/04\/02\/werbungskosten-so-setzten-sie-ihren-privaten-pc-von-der-steuer-ab\/","title":{"rendered":"Werbungskosten: So setzten Sie Ihren privaten PC von der Steuer ab"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"image_left\" title=\"Computer-Absetzen\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2012\/04\/Computer-Absetzen.jpg\" alt=\"Computer-Absetzen\" width=\"127\" height=\"95\" \/>Wenn Sie die <a href=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/steuererklaerung\/\">Steuererkl\u00e4rung 2011<\/a> zuhause mit einer <a href=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/steuersoftware\/\">Steuersoftware <\/a>erstellen, ben\u00f6tigen Sie dazu einen Computer, mit diesem k\u00f6nnen Sie auch nach der Erstellung der Steuererkl\u00e4rung interessante T\u00e4tigkeiten, wie das Bearbeiten von Bildern oder das Schreiben und Editieren von Texten und vieles mehr, durchf\u00fchren.<\/p>\n<p>Die Kosten f\u00fcr den Computer k\u00f6nnen Sie in den meisten F\u00e4llen bei den Werbungskosten geltend machen wenn Sie diesen auch beruflich nutzen.<!--more--><\/p>\n<p>Da ein privat angeschaffter Computer kann sowohl beruflich als auch privat eingesetzt werden kann geh\u00f6rt er zu den gemischt genutzten Gegenst\u00e4nden. Das Finanzamt ber\u00fccksichtigt die Kosten f\u00fcr diese Gegenst\u00e4nde eigentlich nur dann, wenn sie so gut wie ausschlie\u00dflich (f\u00fcr das Finanzamt sind das mindestens 90 %) f\u00fcr berufliche Zwecke verwendet werden. Erfreulicherweise wird die 90 %-Grenze aber bei Computern nicht angewendet, daher sind die Aufwendungen f\u00fcr einen PC mit dem Anteil der beruflichen Nutzung als Werbungskosten abzugsf\u00e4hig. Dies gilt nicht nur f\u00fcr die Anschaffungskosten des Computers, sondern auch f\u00fcr die Aufwendungen der Peripherieger\u00e4te (Drucker, Scanner usw.) sowie f\u00fcr die Betriebskosten.<\/p>\n<p>Wenn sich der private Computer am Arbeitsplatz befindet, dann ist nach Ansicht der Finanzverwaltung eine private Nutzung grunds\u00e4tzlich auszuschlie\u00dfen. Dies bedeutet, dass die Aufwendungen f\u00fcr diesen Rechner zu 100 % abzugsf\u00e4hig sind.<\/p>\n<p><strong>Die berufliche Nutzung wird jedes Jahr \u00fcberpr\u00fcft.<\/strong><br \/>\nDass Sie in der Vergangenheit die Kosten zu 100 % steuerlich geltend machen konnten, ist keine Garantie daf\u00fcr, dass diese auch in Zukunft zu 100 % anerkannt werden. Im Umkehrschluss bedeutet das f\u00fcr Sie, dass Sie die Kosten eines bis dato nicht anerkannten PCs jedes Jahr aufs Neue angeben sollten.<br \/>\n<strong><br \/>\nDas geh\u00f6rt zur beruflichen Nutzung.<\/strong><br \/>\n<em> Als berufliche Nutzung gilt alles, was mit Ihrer beruflichen T\u00e4tigkeit zusammenh\u00e4ngt, zum Beispiel:<\/em><\/p>\n<ul>\n<li>Erledigung von beruflichen Aufgaben, wie zum Beispiel: Schreiben von Texten, Anfertigung von Pr\u00e4sentationsunterlagen, Vor- und Nachbereitung des Unterrichts und Verwaltung von Sch\u00fcler- und Notendaten bei Lehrern, Erstellung von Statistiken \u00fcber Verkaufs-, Kunden-, Provisions- und Plandaten bei Au\u00dfendienstmitarbeitern usw.<\/li>\n<li>Sie nutzen den Computer f\u00fcr eine berufliche Fortbildungsma\u00dfnahme.<\/li>\n<li>Sie nutzen den Computer, um sich PC-Grundkenntnisse anzueignen, die f\u00fcr Ihre berufliche T\u00e4tigkeit erforderlich oder sinnvoll sind.<\/li>\n<li>Sie nutzen den Computer zur Verbesserung Ihrer PC-Kenntnisse, z.B. zum Erlernen eines Programms, das am Arbeitsplatz verwendet wird.<\/li>\n<li>Sie nutzen den Computer f\u00fcr eine Umschulung innerhalb eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses oder f\u00fcr eine Ausbildung im Rahmen eines Ausbildungsdienstverh\u00e4ltnisses.<\/li>\n<li>Sie entwerfen mit dem Computer Bewerbungsschreiben f\u00fcr eine Arbeitsstelle.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Auch zur beruflichen Nutzung geh\u00f6rt dar\u00fcber hinaus der Einsatz des PCs f\u00fcr andere Einkunftsarten. Die Kosten sind mit dem jeweiligen Nutzungsanteil als Werbungskosten bei der entsprechenden Einkunftsart abziehbar. <strong>Folgende Einsatzm\u00f6glichkeiten sind denkbar:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Verwaltung von vermietetem Immobilienbesitz oder von Kapitalverm\u00f6gen.<\/li>\n<li>Selbstst\u00e4ndige Nebent\u00e4tigkeit.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wenn Sie Ihren Computer f\u00fcr eine Berufsausbildung nutzen, mindern die Kosten als Sonderausgaben Ihr Einkommen<\/p>\n<p><strong>Nachweis der beruflichen Nutzung<\/strong><\/p>\n<p>Wenn Sie die Aufwendungen f\u00fcr einen PC anteilig steuerlich geltend machen wollen, m\u00fcssen Sie den Anteil der beruflichen Nutzung nachweisen oder glaubhaft darlegen. Daf\u00fcr gibt es verschiedene \u2013 mehr oder weniger aufwendige \u2013 M\u00f6glichkeiten:<\/p>\n<ul>\n<li>Wenn Sie den Anteil der beruflichen Verwendung ganz genau ermitteln wollen, k\u00f6nnen Sie eine Art Fahrtenbuch f\u00fcr den Computer anlegen. Darin werden alle Benutzerzeiten festgehalten (Datum, Uhrzeit, Dauer und konkreter Zweck). Machen Sie die Aufzeichnungen \u00fcber die Internetnutzung getrennt von denen des PCs selbst.Das macht zwar ein bisschen Arbeit, aber Sie geben dem Finanzamt damit weniger Spielraum, mit Ihnen \u00fcber die H\u00f6he des beruflichen Anteils zu streiten. Erfahrungsgem\u00e4\u00df werden die Aufzeichnungen bei ordentlicher und gewissenhafter F\u00fchrung anerkannt. Sie m\u00fcssen sie nicht w\u00e4hrend des ganzen Jahres machen. Unseres Erachtens gen\u00fcgt \u2013 wie bei den Telefon- und Internetkosten \u2013 ein Zeitraum von drei Monaten. Verlangen darf das Finanzamt das F\u00fchren eines Fahrtenbuches \u00fcbrigens nicht, denn es gibt keine gesetzliche Aufzeichnungspflicht \u00fcber den Umfang der beruflichen Nutzung des Computers.<\/li>\n<li>Sie sch\u00e4tzen den Anteil der beruflichen Nutzung. Beschreiben Sie m\u00f6glichst genaue Ihre berufliche T\u00e4tigkeit. Daraus leitet das Finanzamt ab, ob \u00fcberhaupt eine berufliche Verwendung des Computers zu Hause in Betracht kommt. Beschreiben Sie auch, zu welchen konkreten Zwecken Sie den Computer beruflich und privat eingesetzt haben. Hier kann es nicht schaden, einige Arbeitsproben vorzulegen. Sch\u00e4tzen Sie dann selbst den Anteil der beruflichen Nutzung und machen Sie diesen in der Steuererkl\u00e4rung geltend.<\/li>\n<li>Sie nutzen die Vereinfachungsregelung des BFH: Ohne Nachweis, in welchem Umfang Sie Ihren PC beruflich nutzen, werden 50 % der Kosten anerkannt &#8211; unter einer Bedingung: Sie m\u00fcssen den Computer tats\u00e4chlich in einem wesentlichen Umfang beruflich einsetzen. Wenigstens das m\u00fcssen Sie also dem Finanzamt nachweisen (BFH-Urteil vom 19.2.2004, VI R 135\/01, BStBl. 2004 II S. 958). Will das Finanzamt weniger als 50 % anerkennen, muss es Ihnen die Gr\u00fcnde nennen. Das Finanzamt darf nicht einfach aufgrund der Lebenserfahrung vermuten, dass ein Computer zu Hause \u00fcberwiegend privat genutzt wird. Eine Sch\u00e4tzung des beruflichen Anteils auf zum Beispiel 35 %, weil dies der Lebenserfahrung entspreche, ist deshalb nicht zul\u00e4ssig. Einen solchen Erfahrungssatz gibt es nicht. Auch das hat der BFH ausdr\u00fccklich festgestellt.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Fragebogen des Finanzamts<\/strong><\/p>\n<p>Die Finanz\u00e4mter versuchen, anhand bestimmter Indizien zu beurteilen, ob und in welchem Umfang Sie den PC beruflich nutzen. Zu diesem Zweck werden an die Steuerpflichtigen gerne Frageb\u00f6gen verschickt, in denen u.a. nach Einzelheiten zu Hardware, Software, Kaufpreis, Vorhandensein eines Internetanschlusses und Standort des Computers gefragt wird.<\/p>\n<p>Insbesondere wenn Sie erstmals einen Computer geltend machen, m\u00fcssen Sie sich auf einen Fragenbogen gefasst machen.<\/p>\n<p>Haben Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Anschaffungskosten des Computers erhalten, so spricht dies eindeutig daf\u00fcr, dass der Kauf des Computers beruflich veranlasst ist und er auch beruflich genutzt wird.<\/p>\n<p><strong>Ehepartner: Gemeinsame Nutzung<\/strong><\/p>\n<p>Auch wenn beide Ehegatten den PC beruflich ben\u00f6tigen, reicht in der Regel ein Ger\u00e4t im Haushalt aus. In diesem Fall k\u00f6nnen beide einen Teil der Computerkosten abziehen (FG Rheinland-Pfalz vom 16.9.1998, 6 K 1023\/98\u00a0). Zun\u00e4chst m\u00fcssen Sie sch\u00e4tzen, wie sich die Gesamtnutzung, und damit auch die Gesamtkosten, auf die Partner verteilt. Vom dem jeweiligen Kostenanteil ermitteln Sie dann den Anteil der beruflichen Nutzung f\u00fcr die Ehegatten getrennt nach den oben beschriebenen Grunds\u00e4tzen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><span style=\"color: #888888;\"><em>QUELLE: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/beruf-job\/werbungskosten-arbeitsmittel\/so-machen-sie-ihren-privaten-pc-bei-den-werbungskosten-geltend\" rel=\"nofollow\" target=\"_blank\"><span style=\"color: #888888;\">steuertipps.de<\/span><\/a><\/em><\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn Sie die Steuererkl\u00e4rung 2011 zuhause mit einer Steuersoftware erstellen, ben\u00f6tigen Sie dazu einen Computer, mit diesem k\u00f6nnen Sie auch nach der Erstellung der Steuererkl\u00e4rung interessante T\u00e4tigkeiten, wie das Bearbeiten von Bildern oder das Schreiben und Editieren von Texten und vieles mehr, durchf\u00fchren. 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