{"id":2763,"date":"2012-03-23T01:51:32","date_gmt":"2012-03-23T00:51:32","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=2763"},"modified":"2012-06-07T13:46:41","modified_gmt":"2012-06-07T11:46:41","slug":"ab-2013-die-neue-anderungen-bei-der-lohnsteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2012\/03\/23\/ab-2013-die-neue-anderungen-bei-der-lohnsteuer\/","title":{"rendered":"Ab 2013 die neue \u00c4nderungen bei der Lohnsteuer"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"image_left\" title=\"BMF-Steuer-2013\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2012\/03\/BMF-Steuer-2013-Lohnst-Changes.png\" alt=\"BMF-Steuer-2013\" width=\"117\" height=\"174\" \/>Anfang M\u00e4rz dieses Jahres ver\u00f6ffentlichte das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf f\u00fcr das Jahressteuergesetz 2013. In diesem Entwurf finden sich einige \u00c4nderungen f\u00fcr den Lohnsteuerabzug.\u00a0 F\u00fcr den Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern d\u00fcrften unter anderem die folgenden \u00c4nderungen von Interesse sein:<\/p>\n<p><strong>Die Steuerpflicht f\u00fcr freiwilligen Wehrdienst und Bundesfreiwilligendienst<\/strong><br \/>\nDurch das Wehrrechts\u00e4nderungsgesetz 2011 ist die Wehrpflicht ab dem 1.7.2011 ausgesetzt und durch den Freiwilligen Wehrdienst mit einer Dauer von bis zu 23 Monaten ersetzt worden. Nach der geplanten \u00c4nderung wird ab 2013 f\u00fcr die Einnahmen aus dem Freiwilligen Wehrdienst keine Steuerbefreiung mehr gew\u00e4hrt.<\/p>\n<p><!--more--><br \/>\nGleichzeit mit der Aussetzung der Wehrpflicht ist der Zivildienst durch den Bundesfreiwilligendienst ersetzt worden. Aufgrund einer Billigkeitsregelung der Verwaltung sind die daraus flie\u00dfenden Bez\u00fcge bisher ebenfalls steuerfrei behandelt worden. Auch diese Bez\u00fcge sollen zuk\u00fcnftig der Steuerpflicht unterliegen.<br \/>\nHinweis: Beim freiwilligen Wehrdienst gelten die ersten 6 Monate gesetzlich als Probezeit. Diese wird ab 2013 einer Ausbildung gleichgestellt und der Ausbildungsphase eines Kindes zugeordnet. In dieser Phase besteht &#8211; ebenso wie bereits beim Bundesfreiwilligendienst &#8211; ein Kindergeldanspruch.<br \/>\n<strong><\/strong><\/p>\n<p><strong>Verg\u00fcnstigung f\u00fcr Elektrofahrzeuge als Dienstwagen<\/strong><br \/>\nDie Bewertung der geldwerten Vorteile aus der privaten Kfz-Nutzung nach der 1-%-Regelung benachteiligt Elektrofahrzeuge, weil sie derzeit besonders teurer sind. Deshalb soll nach dem Gesetzentwurf der Listenpreis als Bemessungsgrundlage um die in diesem enthaltene Sonderausstattung f\u00fcr den Akkumulator (Batterie) gemindert werden. Dies soll auch f\u00fcr die Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der \u00dcberlassung eines betrieblichen Kfz f\u00fcr Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte gelten (0,03-%-Regelung). Bei der Fahrtenbuchmethode ist ein zus\u00e4tzlich gezahltes Entgelt f\u00fcr den Akkumulator von den Gesamtkosten abzuziehen und die Abschreibung entsprechend zu mindern. Die Regelung soll ab 2013 gelten und auch f\u00fcr Elektro-Kfz Anwendung finden, die bereits im Betriebsverm\u00f6gen vorhanden sind.<br \/>\n<strong><\/strong><\/p>\n<p><strong>Lohnsteuerfreibetr\u00e4ge f\u00fcr 2 Jahre<\/strong><br \/>\nZuk\u00fcnftig kann ein Arbeitnehmer beantragen, dass ein im Lohnsteuerabzugsverfahren zu ber\u00fccksichtigender Freibetrag f\u00fcr 2 Kalenderjahre statt f\u00fcr 1 Kalenderjahr gelten soll. Die \u00c4nderung steht im Zusammenhang mit der &#8211; immer noch &#8211; geplanten Einf\u00fchrung der <a href=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/steuererklaerung\/steuer-glossar\/elstam\/\">elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)<\/a> und soll f\u00fcr eine Vereinfachung sorgen. Allerdings soll sie wegen der programmtechnischen Umsetzung erst f\u00fcr den Lohnsteuerabzug 2014 Anwendung finden.<\/p>\n<p>Hinweis: Allerdings gibt es f\u00fcr den Arbeitnehmer zuk\u00fcnftig auch die gesetzliche Verpflichtung, bei Ver\u00e4nderungen zu seinen Ungunsten die H\u00f6he des Freibetrags \u00e4ndern zu lassen. Dies war bisher nicht zwingend. Zudem bleibt der Arbeitnehmer verpflichtet, eine Einkommensteuererkl\u00e4rung beim Finanzamt abzugeben.<br \/>\nSozialrechtliches Mahnverfahren bei Minijobs<\/p>\n<p>Der Arbeitgeber kann aus einer geringf\u00fcgigen Besch\u00e4ftigung die Lohnsteuer mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz in H\u00f6he von insgesamt 2 % des Arbeitsentgelts erheben und zusammen mit den Beitr\u00e4gen zur Sozialversicherung an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See entrichten. F\u00fcr die Anmeldung, Abf\u00fchrung und Vollstreckung der Steuern gelten bereits heute die sozialrechtlichen Regelungen. Zuk\u00fcnftig sind auch f\u00fcr die Erhebung von <a title=\"S\u00e4umniszuschlag\" href=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/steuererklaerung\/steuer-glossar\/saeumniszuschlag\/\">S\u00e4umniszuschl\u00e4gen<\/a> sowie im Mahnverfahren die sozialrechtlichen Regelungen anzuwenden.<\/p>\n<p><strong>Ausweitung der Entleiherhaftung<\/strong><br \/>\nDurch eine \u00c4nderung des Arbeitnehmer\u00fcberlassungsgesetzes (A\u00dcG) ist ab 1.12.2011 eine Erweiterung des Kreises der Verleiher erfolgt. Erfasst werden jetzt nat\u00fcrliche und juristische Personen, die eine wirtschaftliche T\u00e4tigkeit aus\u00fcben &#8211; unabh\u00e4ngig davon, ob sie Erwerbszwecke verfolgen oder nicht. Dies wird im Steuerrecht nachvollzogen. Soweit dem Entleiher Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung \u00fcberlassen werden, haftet er grunds\u00e4tzlich neben dem Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer f\u00fcr die Einbehaltung und Abf\u00fchrung der Lohnsteuer.<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><span style=\"color: #888888;\"><em>QUELLE: <a href=\"http:\/\/www.haufe.de\/newsDetails?newsID=1332398696.78&amp;chorid=00560203\" rel=\"nofollow\" target=\"_blank\"><span style=\"color: #888888;\">haufe.de<\/span><\/a><\/em><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Anfang M\u00e4rz dieses Jahres ver\u00f6ffentlichte das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf f\u00fcr das Jahressteuergesetz 2013. 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