{"id":2606,"date":"2012-02-03T01:10:20","date_gmt":"2012-02-03T00:10:20","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=2606"},"modified":"2012-02-02T10:14:44","modified_gmt":"2012-02-02T09:14:44","slug":"neue-rechtslage-bei-der-kirchensteuererstattung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2012\/02\/03\/neue-rechtslage-bei-der-kirchensteuererstattung\/","title":{"rendered":"Neue Rechtslage bei der Kirchensteuererstattung"},"content":{"rendered":"<p>Der Staat f\u00f6rdert die Zugeh\u00f6rigkeit zu bestimmten Religionsgemeinschaften durch Verminderung der Einkommenssteuer, allerdings m\u00fcssen Sie daf\u00fcr wiederum die Kirchensteuer bezahlen, diese k\u00f6nnen Sie aber f\u00fcr Ihre <a title=\"Informationen, Tipps und Formulare zur Steuerkl\u00e4rung 2011\" href=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/steuererklaerung\/#steuererklaerung2010\">Steuererkl\u00e4rung 2011<\/a> als Sonderausgaben geltend machen. In gewissen F\u00e4llen erhalten Sie zu viel gezahlte Kirchensteuer vom Finanzamt zur\u00fcck. In der Erstattung laut Ihrem Steuerbescheid ist dann auch ein Teil Kirchensteuer enthalten. Diese Erstattung mindert die gezahlte Kirchensteuer und somit Ihre Sonderausgaben im Jahr der Erstattung.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><strong>Der Erstattungs\u00fcberhang<\/strong><br \/>\nWird Ihnen in einem Jahr mehr Kirchensteuer erstattet, als Sie im gleichen Jahr bezahlt haben, entsteht ein Erstattungs\u00fcberhang.<\/p>\n<p><strong>Bisherige Besteuerung<\/strong><br \/>\nWurde in einem Jahr Kirchensteuer mehr erstattet als bezahlt, wurde der \u00dcberhang in das Jahr zur\u00fcckgetragen, in dem die sp\u00e4ter erstattete Kirchensteuer bezahlt wurde. In dem vergangenen Jahr wurden die Kirchensteuer und damit die Sonderausgaben gemindert. Folge war ein ge\u00e4nderter Bescheid eines l\u00e4ngst steuerlich vergessenen Jahres.<\/p>\n<p><strong>Beispiel<\/strong><br \/>\nF\u00fcr das Jahr 2010 wurde Ihnen als Arbeitnehmer 1.000,- Euro Kirchensteuer vom Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug einbehalten. Im Jahr 2011 sank Ihr Arbeitslohn und die, von Ihrem Arbeitgeber einbehaltene, Kirchensteuer betrug noch 500,- Euro. Im Jahr 2011 machen Sie zudem eine Steuererkl\u00e4rung f\u00fcr das Jahr 2010. Wegen Ihrer hohen Werbungskosten erhalten Sie, neben Ihrer Einkommensteuer, 600,- Euro Kirchensteuer zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Im Jahr 2011 haben Sie 500,- Euro Kirchenlohnsteuer bezahlt. Das Finanzamt hat Ihnen 600,- Euro Kirchensteuer aus dem Jahr 2010 erstattet. Es entsteht ein Erstattungs\u00fcberhang im Jahr 2011 von 100,- Euro. Da Ihnen die Erstattung aufgrund der gezahlten Kirchensteuer f\u00fcr das Jahr 2010 zugeflossen ist, erhalten Sie vom Finanzamt einen neuen Bescheid f\u00fcr das Jahr 2010. Das Finanzamt hat f\u00fcr das Jahr 2010 Ihre Sonderausgaben um 100,- Euro gemindert und entsprechend eine Steuernachzahlung festgesetzt.<\/p>\n<p><strong>Die neue Rechtslage<\/strong><br \/>\nAb dem Jahr 2012 ist das bisherige Verfahren abgeschafft und wesentlich vereinfacht.<\/p>\n<p>Der Erstattungs\u00fcberhang wird nicht mehr auf ein vergangenes Jahr \u00fcbertragen. Der Erstattungs\u00fcberhang von zum Beispiel 100,- Euro wird nach neuer Rechtslage dem Gesamtbetrag der Eink\u00fcnfte des laufenden Jahres einfach hinzugerechnet.<\/p>\n<p>Dadurch sind negative Sonderausgaben dem zu versteuernden Einkommen des laufenden Jahres zuzurechnen und zu versteuern.<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><span style=\"color: #888888;\"><em>QUELLE: <a href=\"http:\/\/www.steuernsparen.de\/tipps-zur-steuererklaerung\/private-ausgaben\/626\"><span style=\"color: #888888;\">steuernsparen.de<\/span><\/a><\/em><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Staat f\u00f6rdert die Zugeh\u00f6rigkeit zu bestimmten Religionsgemeinschaften durch Verminderung der Einkommenssteuer, allerdings m\u00fcssen Sie daf\u00fcr wiederum die Kirchensteuer bezahlen, diese k\u00f6nnen Sie aber f\u00fcr Ihre Steuererkl\u00e4rung 2011 als Sonderausgaben geltend machen. In gewissen F\u00e4llen erhalten Sie zu viel gezahlte Kirchensteuer vom Finanzamt zur\u00fcck. 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