{"id":2549,"date":"2012-01-22T10:47:58","date_gmt":"2012-01-22T09:47:58","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=2549"},"modified":"2012-01-22T10:47:58","modified_gmt":"2012-01-22T09:47:58","slug":"unerwarteter-segen-vom-finanzamt-abwarten-und-die-ruhe-bewahren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2012\/01\/22\/unerwarteter-segen-vom-finanzamt-abwarten-und-die-ruhe-bewahren\/","title":{"rendered":"Unerwarteter Segen vom Finanzamt, abwarten und die Ruhe bewahren"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"image_left\" title=\"Fee-Geldsegen\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2012\/01\/Fee-Geldsegen.jpg\" alt=\"\" width=\"72\" height=\"81\" \/>Es war einmal vor ganz langer Zeit in einem wundersch\u00f6nen Land namens Germania, so sollte ein M\u00e4rchen eigentlich beginnen denn das, was nun kommt, h\u00f6rt sich wirklich m\u00e4rchenhaft an, ist aber die Realit\u00e4t. Ein Steuerzahler, der seine <a title=\"Steuererkl\u00e4rung 2011\" href=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/steuererklaerung\/\" target=\"_blank\">Steuerkl\u00e4rung <\/a>an das Finanzamt \u00fcbermittelt hatte, hoffte auf eine Steuerr\u00fcckerstattung von ca. 400,- Euro, soweit sind wir noch in der realen Welt, nun \u00fcberwies das Finanzamt aber anstatt 400,- Euro satte 85.000,- Euro und ab hier wird es magisch.<br \/>\n<!--more--><br \/>\nDer so reich beschenkte schwieg zu der zu viel gezahlten Summe, und wartete leise ab. Als das Finanzamt dann seinen Fehler bemerkte, war es bereits zu sp\u00e4t, denn der R\u00fcckforderungsanspruch war inzwischen verj\u00e4hrt und der Mann darf tats\u00e4chlich das zu viel gezahlte Geld behalten.<\/p>\n<p>Das Finanzamt hatte im Einkommensteuerbescheid aufgrund eines eigenen Fehlers den zehnfachen Betrag der f\u00fcr den Steuerpflichtigen abgef\u00fchrten Lohnsteuern (auf die festgesetzte Einkommensteuer) angerechnet und eine entsprechend hohe Steuererstattung ausgezahlt, die der Steuerpflichtige stillschweigend vereinnahmte. Erst nach acht Jahren bemerkte das Finanzamt seinen Fehler und verlangte den zu viel ausgezahlten Erstattungsbetrag zur\u00fcck.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend das Finanzgericht die R\u00fcckforderung noch f\u00fcr berechtigt hielt, machte der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt den Steuerzahler gl\u00fccklich: Es hob den R\u00fcckforderungsbescheid auf und erkl\u00e4rte, nach Ablauf der Verj\u00e4hrungsfrist solle Rechtssicherheit dar\u00fcber einkehren, was der Steuerpflichtige aufgrund der Steuerfestsetzung unter Ber\u00fccksichtigung anzurechnender Vorauszahlungen zu zahlen habe und was ihm zu erstatten sei.<\/p>\n<p>Es gelte also: Nach Ablauf der Frist darf das Finanzamt keine Zahlungsanspr\u00fcche mehr geltend machen, ebenso wenig wie der Steuerpflichtige noch verlangen k\u00f6nnte, dass auf die festgesetzte Steuer nachtr\u00e4glich etwas angerechnet und erstattet wird (<strong>BFH-Urteil vom 25.11.2011, VII R 55\/10<\/strong><em> ).<\/em><\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/steuererklaerung-finanzamt\/themen\/ganz-still-sein-und-schoen-abwarten\" rel=\"nofollow\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a>, meinesteuersoftware Redaktion<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es war einmal vor ganz langer Zeit in einem wundersch\u00f6nen Land namens Germania, so sollte ein M\u00e4rchen eigentlich beginnen denn das, was nun kommt, h\u00f6rt sich wirklich m\u00e4rchenhaft an, ist aber die Realit\u00e4t. 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