{"id":2439,"date":"2011-12-29T01:54:57","date_gmt":"2011-12-29T00:54:57","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=2439"},"modified":"2011-12-28T10:05:58","modified_gmt":"2011-12-28T09:05:58","slug":"steuerliche-neuregelungen-2012-fur-familien","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2011\/12\/29\/steuerliche-neuregelungen-2012-fur-familien\/","title":{"rendered":"Steuerliche Neuregelungen 2012 f\u00fcr Familien"},"content":{"rendered":"<p>Das Jahr 2012 beginnt mit einer Anzahl neuer Regelungen f\u00fcr die steuerpflichtigen B\u00fcrger und B\u00fcrgerinnen, sowohl im privaten Bereich wie auch f\u00fcr Unternehmen. Einige der wichtigen \u00c4nderungen f\u00fcr Familien finden Sie hier zusammengefasst.<\/p>\n<p><strong>Verbesserung der steuerlichen Ber\u00fccksichtigung von Kinderbetreuungskosten:<\/strong><br \/>\nMit dieser Neuregelung wird auf die pers\u00f6nlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern, wie zum Beispiel Erwerbst\u00e4tigkeit, Ausbildung, Krankheit, Behinderung, verzichtet. Wer Kosten f\u00fcr die Betreuung von Kindern hat, darf diese k\u00fcnftig steuerlich geltend machen. Somit reduziert sich der Erkl\u00e4rungs- und Nachweisaufwand f\u00fcr die &#8222;Anlage Kind&#8220; zur Einkommensteuererkl\u00e4rung deutlich. Im Rahmen des bisherigen Abzugsh\u00f6chstbetrags von 2\/3 der Aufwendungen, h\u00f6chstens 4.000,00 \u20ac pro Jahr und Kind, werden Kinderbetreuungskosten nunmehr einheitlich als Sonderausgaben ber\u00fccksichtigt.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Wegfall der Einkommensgrenze f\u00fcr vollj\u00e4hrige Kinder beim Familienleistungsausgleich:<\/strong><br \/>\nDie bisherige Regelung machte den Anspruch auf Kindergeld und auf Kinderfreibetr\u00e4ge davon abh\u00e4ngig, dass die eigenen Eink\u00fcnfte und Bez\u00fcge des Kindes den Betrag von 8.004 \u20ac nicht \u00fcberstiegen. Ab dem Beginn des neuen Jahres 2012 wird ein vollj\u00e4hriges Kind zwischen 18 und 25 Jahren unabh\u00e4ngig von seinen eigenen Eink\u00fcnften ber\u00fccksichtigt. Nach Abschluss eines erstmaligen Studiums oder einer erstmaligen Berufsausbildung allerdings nur dann, wenn es nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet.<\/p>\n<p><strong>\u00dcbertrag von Freibetr\u00e4gen f\u00fcr Kinder:<\/strong><br \/>\nBisherig kann bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern der Kinderfreibetrag auf einen Elternteil \u00fcbertragen werden, insofern der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht dem Kind gegen\u00fcber nicht nachkommt. Die M\u00f6glichkeit, sich den Kinderfreibetrag des anderen Elternteils \u00fcbertragen zu lassen, wird um die F\u00e4lle erweitert, in denen der andere Elternteil mangels Leistungsf\u00e4higkeit nicht unterhaltspflichtig ist.<\/p>\n<p><strong>Behinderung:<\/strong><br \/>\nDie Erweiterung der \u00dcbertragungsm\u00f6glichkeit des Kinderfreibetrages wirkt sich auch auf die \u00dcbertragung des Behinderten-Pauschalbetrages aus. Der Elternteil, der ein behindertes Kind betreut und f\u00fcr dessen Unterhalt \u00fcberwiegend allein aufkommt, kann sich neben dem Kinderfreibetrag auch den Behinderten-Pauschbetrag des Kindes in voller H\u00f6he \u00fcbertragen lassen.<\/p>\n<p><strong>Betreuung:<\/strong><br \/>\nNeu ist auch, dass der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, die \u00dcbertragung des Freibetrages f\u00fcr den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes auf den anderen Elternteil verhindern kann, wenn er Kinderbetreuungskosten tr\u00e4gt oder eigenen Betreuungsaufwand hat.<\/p>\n<p><strong>Au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung und Spendenabzug:<\/strong><br \/>\nNach dem Jahreswechsel werden die abgeltend besteuerten Kapitalertr\u00e4ge nicht mehr bei der Berechnung der zumutbaren Belastung sowie des H\u00f6chstbetrages beim Spendenabzug ber\u00fccksichtigt. Insoweit entf\u00e4llt die Notwendigkeit, diese Zinsen, Dividenden und B\u00f6rsengewinne nur f\u00fcr diese Zwecke in der Einkommensteuererkl\u00e4rung anzugeben.<\/p>\n<p><strong>Erstattung von Sonderausgaben:<\/strong><br \/>\nDie steuerliche Ber\u00fccksichtigung von erstatteten Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungsbeitr\u00e4gen oder Kirchensteuern wird neu geregelt. Ein Erstattungsbetrag wird mit den im Jahr get\u00e4tigten gleichartigen Aufwendungen verrechnet und der Differenzbetrag dann als Sonderausgabe ber\u00fccksichtigt. Sind die Erstattungen h\u00f6her als die Aufwendungen, wird dieser Erstattungs\u00fcberhang ber\u00fccksichtigt, indem er das Einkommen dieses Jahres entsprechend erh\u00f6ht.<\/p>\n<p><strong>Riester-Rente:<\/strong><br \/>\nUm R\u00fcckforderungen von Zulagen bei der Riester-F\u00f6rderung wegen einer schleichenden \u00c4nderung der Zulageberechtigung zu vermeiden, ist bei mittelbar Zulageberechtigten die Zahlung eines Mindestbeitrags von 60,00 \u20ac vorgesehen. Die Riester-F\u00f6rderberechtigten werden von den Anbietern von Altersvorsorgevertr\u00e4gen in K\u00fcrze \u00fcber die Neuregelung informiert.<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><span style=\"color: #888888;\"><em>QUELLE:\u00a0 <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/steuererklaerung-finanzamt\/themen\/steuerliche-neuregelungen-das-aendert-sich-zum-1-1-2012-fuer-familien\" target=\"_blank\"><span style=\"color: #888888;\">steuertipps.de<\/span><\/a><\/em><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Jahr 2012 beginnt mit einer Anzahl neuer Regelungen f\u00fcr die steuerpflichtigen B\u00fcrger und B\u00fcrgerinnen, sowohl im privaten Bereich wie auch f\u00fcr Unternehmen. Einige der wichtigen \u00c4nderungen f\u00fcr Familien finden Sie hier zusammengefasst. 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