{"id":2281,"date":"2011-11-01T11:43:38","date_gmt":"2011-11-01T10:43:38","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=2281"},"modified":"2012-05-14T15:53:50","modified_gmt":"2012-05-14T13:53:50","slug":"wichtig-neuerungen-bei-der-lohnsteuerermasigung-2012","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2011\/11\/01\/wichtig-neuerungen-bei-der-lohnsteuerermasigung-2012\/","title":{"rendered":"Wichtig: Neuerungen bei der Lohnsteuererm\u00e4\u00dfigung 2012"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"image_left\" title=\"Wichtig\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2011\/05\/warnung.jpg\" alt=\"Wichtig\" width=\"38\" height=\"65\" \/>Ab dem Jahr 2012 m\u00fcssen alle Freibetr\u00e4ge und antragsgebundenen Abzugsmerkmale (wie zum Beispiel Kinder \u00fcber 18 Jahre, Pflegekinder oder Steuerklasse II f\u00fcr Alleinerziehende) generell neu beim Finanzamt beantragt werden. Dabei sind einige Neuerungen zu beachten.<\/p>\n<p><strong>Hier ist ein \u00dcberblick:<\/strong><!--more--><\/p>\n<ul>\n<li>Vollj\u00e4hrige Kinder, die in Berufsausbildung sind, einen Freiwilligendienst leisten oder auf einen Ausbildungsplatz warten, werden ab 2012 bis zum 25. Lebensjahr unabh\u00e4ngig von der H\u00f6he ihrer eigenen Eink\u00fcnfte und Bez\u00fcge ber\u00fccksichtigt.<\/li>\n<li>Vollj\u00e4hrige Kinder werden ebenfalls ber\u00fccksichtigt, wenn sie den neuen Bundesfreiwilligendienst oder den Internationalen Jugendfreiwilligendienst leisten.<\/li>\n<li>F\u00fcr vollj\u00e4hrige Kinder in Berufsausbildung, die ausw\u00e4rts untergebracht sind, kann ab 2012 der Ausbildungsfreibetrag ber\u00fccksichtigt werden, ohne dass es auf die H\u00f6he der eigenen Eink\u00fcnfte und Bez\u00fcge des Kindes ankommt. Auch BAf\u00f6G vermindert den Freibetrag nicht mehr.<\/li>\n<li>Kosten f\u00fcr die Kinderbetreuung werden ab 2012 f\u00fcr Kinder unter 14 Jahre nur noch als Sonderausgaben ber\u00fccksichtigt, unabh\u00e4ngig davon, ob sie erwerbsbedingt anfallen oder nicht. Davon profitieren besonders Alleinverdiener-Ehen.<\/li>\n<li>Ein Elternteil kann ab 2012 die \u00dcbertragung des dem anderen Elternteil zustehenden Kinderfreibetrages auch dann beantragen, wenn der andere Elternteil mangels Leistungsf\u00e4higkeit nicht unterhaltspflichtig ist.<\/li>\n<li>Ein Gro\u00dfelternteil kann ab 2012 die \u00dcbertragung des der Tochter zustehenden Kinderfreibetrages auch dann beantragen, wenn das Enkelkind nicht zum Haushalt der Gro\u00dfeltern geh\u00f6rt, diese aber mangels Leistungsf\u00e4higkeit der Eltern eine konkrete Unterhaltsverpflichtung gegen\u00fcber dem Enkelkind haben.<\/li>\n<li>Pauschbetr\u00e4ge f\u00fcr behinderte Menschen und Hinterbliebene k\u00f6nnen wie bisher f\u00fcr mehrere Jahre ber\u00fccksichtigt werden.<\/li>\n<li>Bei Unterhaltsleistungen an bed\u00fcrftige Angeh\u00f6rige im Ausland ergeben sich ab 2012 bei der L\u00e4ndergruppeneinteilung \u00c4nderungen bei einigen Staaten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Den Lohnsteuerfreibetrag m\u00fcssen Sie auch dann neu beantragen, wenn Sie keine h\u00f6heren Eintr\u00e4ge als im Vorjahr begehren. In diesem Fall reicht der &#8222;Vereinfachte Antrag auf <a href=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/steuererklaerung\/steuer-glossar\/lohnsteuerermaessigung\/\">Lohnsteuererm\u00e4\u00dfigung<\/a>&#8222;. M\u00f6chten Sie, dass ung\u00fcnstigere Lohnsteuerabzugsmerkmale (eine ung\u00fcnstigere Steuerklasse, eine geringere Anzahl von Kindern, kein Pauschbetrag f\u00fcr behinderte Menschen) ab Beginn des Jahres 2012 im Rahmen der ELStAM ber\u00fccksichtigt werden, m\u00fcssen Sie dies bereits im Jahre 2011 zum 1.1.2012 neu beantragen.<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><span style=\"color: #888888;\"><em>QUELLE: <a href=\"http:\/\/www.steuernsparen.de\/tipps-zur-steuererklaerung\/arbeitnehmer\/569-lohnsteuer\" rel=\"nofollow\" target=\"_blank\"><span style=\"color: #888888;\">steuernsparen.de<\/span><\/a>, OFD M\u00fcnster vom 11.10.2011, Kurzinfo ESt 30\/2011<\/em><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab dem Jahr 2012 m\u00fcssen alle Freibetr\u00e4ge und antragsgebundenen Abzugsmerkmale (wie zum Beispiel Kinder \u00fcber 18 Jahre, Pflegekinder oder Steuerklasse II f\u00fcr Alleinerziehende) generell neu beim Finanzamt beantragt werden. 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