{"id":2273,"date":"2011-10-29T01:18:40","date_gmt":"2011-10-28T23:18:40","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=2273"},"modified":"2011-10-28T12:36:49","modified_gmt":"2011-10-28T10:36:49","slug":"ab-2012-neuregelung-bei-der-beitragsberechnung-fur-mehrfachbeschaeftigte-ueber-bbg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2011\/10\/29\/ab-2012-neuregelung-bei-der-beitragsberechnung-fur-mehrfachbeschaeftigte-ueber-bbg\/","title":{"rendered":"Ab 2012: Neuregelung bei der Beitragsberechnung f\u00fcr Mehrfachbesch\u00e4ftigte \u00fcber BBG"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"image_left\" title=\"berechnung-01\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2011\/10\/berechnung-01.jpg\" alt=\"\" width=\"100\" height=\"89\" \/>Ab 2012 gelten f\u00fcr Arbeitgeber von Mehrfachbesch\u00e4ftigten nicht nur erweiterte Meldepflichten auch die Beitragsberechnung \u00e4ndert sich. In der neuen GKV-Monatsmeldung gibt der Arbeitgeber die zus\u00e4tzlichen Daten, f\u00fcr alle bei mehreren Arbeitgebern besch\u00e4ftigte Arbeitnehmer, an. Diese monatlich abzugebende Meldung enth\u00e4lt insbesondere das aktuelle Monatsgehalt.<\/p>\n<p><strong>Neu: Gek\u00fcrzt wird vor der Verh\u00e4ltnisrechnung.<\/strong><br \/>\nWenn das Arbeitsentgelt in einer der ausge\u00fcbten Besch\u00e4ftigungen bereits \u00fcber der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) liegt, dann gilt nach den Vorstellungen der Regierungskoalition eine neue Regelung (\u00a7 22 Abs. 2 Satz 2 SGB IV): Die Einzelentgelte der Besch\u00e4ftigungen sollen auf die BBG des jeweiligen Versicherungszweigs gek\u00fcrzt werden. Dies soll k\u00fcnftig vor der Verh\u00e4ltnisrechnung erfolgen, die die zu entrichtenden Beitr\u00e4ge auf die beteiligten Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse aufteilt.<\/p>\n<p><!--more--><br \/>\n<strong>Beispiel:<\/strong><br \/>\nEine Arbeitnehmerin erzielt im Februar 2012 ein monatliches Entgelt in H\u00f6he von 5.700 EUR bei Arbeitgeber A. In einer zweiten Besch\u00e4ftigung bei Firma B erh\u00e4lt sie ein monatliches Entgelt in H\u00f6he von 1.300 EUR. Die Arbeitnehmerin ist wegen \u00dcberschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze kranken- und pflegeversicherungsfrei. Die BBG zur Renten- und Arbeitslosenversicherung betr\u00e4gt (2012 voraussichtlich) monatlich 5.600 EUR.<br \/>\nAls beitragspflichtige Entgelt zur Renten- und Arbeitslosenversicherung errechnet dann<br \/>\n<em><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><em>Arbeitgeber A<\/em><br \/>\n\u00b7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 5.600 EUR x 5.600 EUR : 6.900 EUR = 4.544,93 EUR<br \/>\n<em>Arbeitgeber B<\/em><br \/>\n\u00b7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1.300 EUR x 5.600 EUR : 6.900 EUR = 1.055,07 EUR.<br \/>\n<strong><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>Die L\u00f6sung:<\/strong><br \/>\nDie Arbeitsentgelte aus beiden Besch\u00e4ftigungen \u00fcberschreiten insgesamt (7.000 EUR) die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (5.600 EUR). Daher sind die zur Renten- und Arbeitslosenversicherung beitragspflichtigen Arbeitsentgelte in der jeweiligen Besch\u00e4ftigung zu reduzieren. Beitr\u00e4ge werden insgesamt aus einem Entgelt in H\u00f6he der BBG berechnet.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\n<strong>Wie wird der Informationsaustausch funktionieren?<\/strong><br \/>\nNach der bis 31.12.2011 zu praktizierenden Berechnungsweise werden die Einzelentgelte nicht vor der Verh\u00e4ltnisrechnung auf die BBG gek\u00fcrzt. Derzeit rechnen beide Arbeitgeber mit dem ungek\u00fcrzten Einzelentgelt sowie dem sich daraus ergebenden Gesamtentgelt (w\u00e4ren im Beispiel 7.000 EUR).<br \/>\nDamit der neue Berechnungsmodus ab 2012 funktioniert, ben\u00f6tigt jeder Arbeitgeber m\u00f6glichst zeitnah die H\u00f6he des Entgelts des anderen beteiligten Arbeitgebers (ggf. aller anderen Arbeitgeber). Nur dann kann er das f\u00fcr die Verh\u00e4ltnisberechnung ben\u00f6tigte Gesamtentgelt (im Beispiel 6.900 EUR) kennen.<br \/>\n<strong><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>Meldepflichtig sind die Krankenkassen<\/strong>.<br \/>\nTheoretisch soll diese Zahl von den Krankenkassen an die Arbeitgeber gemeldet werden &#8211; analog dem Verfahren, wie es auch f\u00fcr Entgelte innerhalb der Gleitzone vorgesehen ist.<\/p>\n<p>Es liegt auf der Hand, dass sich zahlreiche Praxisfragen dazu stellen. Schon bislang war die Beitragsberechnung bei Mehrfachbesch\u00e4ftigten nicht einfach \u2013 die erforderlichen Informationen zu beschaffen schwierig. Das d\u00fcrfte sich mit der Neuregelung noch weiter versch\u00e4rfen.<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\">\n<span style=\"color: #888888;\"><em>QUELLE: <a href=\"http:\/\/www.haufe.de\/steuern\/newsDetails?newsID=1319780991.82&amp;chorid=00560203\" target=\"blank\" rel=\"nofollow\"><span style=\"color: #888888;\">haufe.de<\/span><\/a><\/em><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab 2012 gelten f\u00fcr Arbeitgeber von Mehrfachbesch\u00e4ftigten nicht nur erweiterte Meldepflichten auch die Beitragsberechnung \u00e4ndert sich. In der neuen GKV-Monatsmeldung gibt der Arbeitgeber die zus\u00e4tzlichen Daten, f\u00fcr alle bei mehreren Arbeitgebern besch\u00e4ftigte Arbeitnehmer, an. Diese monatlich abzugebende Meldung enth\u00e4lt insbesondere das aktuelle Monatsgehalt. Neu: Gek\u00fcrzt wird vor der Verh\u00e4ltnisrechnung. 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