{"id":2227,"date":"2011-10-11T11:34:31","date_gmt":"2011-10-11T09:34:31","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=2227"},"modified":"2011-10-11T11:35:25","modified_gmt":"2011-10-11T09:35:25","slug":"arbeitssuche-bewerbungskosten-von-der-steuer-absetzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2011\/10\/11\/arbeitssuche-bewerbungskosten-von-der-steuer-absetzen\/","title":{"rendered":"Arbeitssuche: Bewerbungskosten von der Steuer absetzen"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"image_left\" title=\"Bewerbungskosten von der Steuer absetzen\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2011\/10\/Bewerbung.jpg\" alt=\"Bewerbungskosten von der Steuer absetzen\" width=\"93\" height=\"55\" \/>Wer einen neuen Arbeitsplatz sucht, der kann die daf\u00fcr anfallenden Kosten als Werbungskosten in der Steuererkl\u00e4rung geltend machen. Es ist dabei vollkommen egal, ob die Bewerbung zu einer Anstellung gef\u00fchrt hat oder nicht. Alle Aufwendungen die bei der Arbeitssuche anfallen geh\u00f6ren zu den absetzbaren Bewerbungskosten dies sind zum Beispiel:<!--more--><\/p>\n<ul>\n<li>Kosten f\u00fcr Stelleninserate, die Sie selbst in Zeitungen oder Fachzeitschriften aufgeben.<\/li>\n<li>Bei schriftlichen Bewerbungen: Die Ausgaben f\u00fcr Bewerbungsfotos, amtliche Beglaubigungen, Fotokopien, Bewerbungsmappen, Klarsichth\u00fcllen, Briefpapier, Briefumschl\u00e4ge, Briefporto, Pr\u00e4sentationsmappen usw.<\/li>\n<li>Aufwendungen f\u00fcr Telefongespr\u00e4che und Schriftwechsel im Zusammenhang mit der Bewerbung.<\/li>\n<li>Kosten f\u00fcr Kurse, mit denen Sie sich auf die Vorstellungsgespr\u00e4che vorbereiten. Neben den Kursgeb\u00fchren k\u00f6nnen auch die Fahrtkosten und Verpflegungskosten genau wie bei einer Dienstreise geltend gemacht werden.<\/li>\n<li>Kosten f\u00fcr B\u00fccher, die Tipps zur Bewerbung und zu Vorstellungsgespr\u00e4chen geben.<\/li>\n<li>Aufwendungen f\u00fcr die Stellensuche im Internet sowie f\u00fcr Bewerbungen via E-Mail: Wenn Sie im Internet nach einer neuen Arbeitsstelle suchen oder Ihre Bewerbung per E-Mail versenden, dann sind die Kosten der Internetnutzung abzugsf\u00e4hig (z.B. Einwahlgeb\u00fchren, Verbindungsentgelte).<\/li>\n<li>Ausgaben f\u00fcr Fahrten zu Vorstellungsgespr\u00e4chen.<\/li>\n<li>Wenn Sie Ihre Bewerbungsschreiben mit dem Computer anfertigen, nutzen Sie ihn beruflich. Deshalb k\u00f6nnen Sie von den Anschaffungskosten den entsprechenden Anteil der Nutzung steuerlich geltend machen.<\/li>\n<li>Sollte auf der Fahrt zu einem Vorstellungsgespr\u00e4ch ein Unfall passieren, sind die dabei entstehenden Aufwendungen abziehbar.<\/li>\n<li>Kosten f\u00fcr Zeitungen und Zeitschriften mit Stellenmarkt, z.B. Wochenendausgaben der &#8222;Frankfurter Allgemeine Zeitung&#8220; oder &#8222;S\u00fcddeutsche Zeitung&#8220;.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\nNicht abzugsf\u00e4hig sind Aufwendungen f\u00fcr Kleidung, die Sie speziell f\u00fcr das Bewerbungsfoto oder das Vorstellungsgespr\u00e4ch gekauft haben.<br \/>\n<br \/>\n<strong>So weisen Sie die Kosten nach<\/strong><br \/>\nSie m\u00fcssen Ihre Bewerbungskosten nachweisen oder glaubhaft machen. Da die Zahl der schriftlichen Bewerbungen oft sehr hoch ist, k\u00f6nnen Sie den Nachweis der Kosten folgendermassen vereinfachen: Ermitteln Sie zun\u00e4chst die Kosten f\u00fcr eine Bewerbung und listen Sie diese auf. Anschlie\u00dfend multiplizieren Sie die Kosten einer Bewerbung mit der Anzahl der gesamten Bewerbungen und machen die entstandene Summe in Ihrer Steuererkl\u00e4rung geltend. Nachweisen k\u00f6nnen Sie die Anzahl der verschickten Bewerbungen mit den Durchschriften Ihrer Bewerbungsschreiben und den Antwortschreiben der Firmen. Die Fahrten zu Vorstellungsgespr\u00e4chen belegen Sie am besten mit den jeweiligen Einladungsschreiben der Firmen.<\/p>\n<p><strong> Keine Quittungen? \u2013 Nicht so schlimm!<\/strong><br \/>\nWenn Sie Ihre Bewerbungskosten nicht im Einzelnen nachweisen k\u00f6nnen, ist es Ihnen gestattet, Ihre Aufwendungen zu sch\u00e4tzen. Orientieren Sie sich dabei am besten an den \u00dcberlegungen des FG K\u00f6ln. F\u00fcr Bewerbungen mit Bewerbungsmappe haben die K\u00f6lner Richter pauschal 8,50 Euro anerkannt, f\u00fcr Bewerbungen ohne Mappe 2,50 Euro, z.B. E-Mail-Bewerbungen, Kurz- und Initiativbewerbungen (<em>FG K\u00f6ln, Urteil vom 7.7.2004, Az. 7 K 932\/03<\/em>).<br \/>\n<strong> Wenn die Firma die Fahrtkosten \u00fcbernimmt<\/strong><br \/>\nVielfach erstatten die Firmen, die Sie zum Vorstellungsgespr\u00e4ch einladen, Fahrt- und \u00dcbernachtungskosten. Oder das Arbeitsamt zahlt einen Zuschuss zu den Bewerbungskosten. Die erstatteten Betr\u00e4ge und der Zuschuss sind zwar steuerfrei. Sie m\u00fcssen sie jedoch von den geltend gemachten Bewerbungskosten abziehen. Nur wenn danach noch Aufwendungen \u00fcbrigbleiben, k\u00f6nnen Sie diese als Werbungskosten absetzen.<br \/>\n<strong> Kein Einkommen? Machen Sie vorweggenommene Werbungskosten geltend!<\/strong><br \/>\nAls Arbeitssuchender haben Sie oft keinen oder nur einen geringen Arbeitslohn, z.B. bei Arbeitslosigkeit oder w\u00e4hrend einer Ausbildung. Trotzdem k\u00f6nnen Sie Ihre Bewerbungskosten als Werbungskosten geltend machen (vorweggenommene Werbungskosten). Geben Sie also f\u00fcr das Jahr, in dem Sie die Bewerbungskosten hatten, eine Steuererkl\u00e4rung ab. Sind Ihre Werbungskosten inklusive Bewerbungskosten h\u00f6her als Ihre Einnahmen, entsteht ein Verlust. Dieser verringert in anderen Jahren Ihre zu zahlende Steuer.<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><span style=\"color: #888888;\"><em>QUELLE:\u00a0 <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/?softlinkID=19262\" target=\"_blank\"><span style=\"color: #888888;\">www.steuertipps.de<\/span><\/a><\/em><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer einen neuen Arbeitsplatz sucht, der kann die daf\u00fcr anfallenden Kosten als Werbungskosten in der Steuererkl\u00e4rung geltend machen. Es ist dabei vollkommen egal, ob die Bewerbung zu einer Anstellung gef\u00fchrt hat oder nicht. 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