{"id":2192,"date":"2011-09-20T01:30:33","date_gmt":"2011-09-19T23:30:33","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=2192"},"modified":"2011-09-19T12:37:15","modified_gmt":"2011-09-19T10:37:15","slug":"wer-wurde-davon-profitieren-wenn-die-zumutbare-belastung-bei-krankheitskosten-teilweise-verfassungswidrig-ware","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2011\/09\/20\/wer-wurde-davon-profitieren-wenn-die-zumutbare-belastung-bei-krankheitskosten-teilweise-verfassungswidrig-ware\/","title":{"rendered":"Wer w\u00fcrde davon profitieren, wenn die zumutbare Belastung bei Krankheitskosten teilweise verfassungswidrig w\u00e4re ?"},"content":{"rendered":"<p>In den Medien findet sich in der letzter Zeit immer wieder die Info, dass Steuerpflichtige, welche Krankheitskosten geltend gemacht haben, gegen ihren Einkommensteuerbescheid Einspruch einlegen sollen. Allerdings w\u00fcrden h\u00f6chstwahrscheinlich nur sehr wenige Steuerzahler davon profitieren. Die Krankheitskosten z\u00e4hlen zu den au\u00dfergew\u00f6hnlichen Belastungen allgemeiner Art. Diese wirken sich nur aus, soweit die Kosten die zumutbare Belastung \u00fcberschreiten, denn der Gesetzgeber mutet Ihnen zu, dass Sie in der Lage sind, die au\u00dfergew\u00f6hnlichen Belastungen ohne die Unterst\u00fctzung der Allgemeinheit zu bew\u00e4ltigen.<br \/>\n<!--more--><br \/>\nIn den Medien wird seit einiger Zeit verbreitet das die zumutbare Belastung verfassungswidrig sein k\u00f6nnten, aus diesem Grund r\u00e4t man dazu das die Steuerzahler die Krankheitskosten geltend gemacht hatten, gegen ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen sollten.<\/p>\n<p>Es ist zwar korrekt, dass es vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz ein bisher noch nicht entschiedenes Verfahren (<em>Aktenzeichen 4 K 1970\/10<\/em>), das sich dem Thema \u201eAu\u00dfergew\u00f6hnlich Belastungen\u201c annimmt, gibt. Dessen ungeachtet kann es sein, dass ein Einspruch trotz Krankheitskosten sinnlos ist: Die Verfassungswidrigkeit der zumutbaren Belastung wird in diesem Verfahren nur vermutet, wenn es sich um spezielle Krankheitskosten handelt \u2013 n\u00e4mlich solche, die die Sozialbeh\u00f6rde f\u00fcr einen Empf\u00e4nger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld \u00fcbernimmt.<\/p>\n<p>Betroffen sind daher ausschlie\u00dflich die Praxisgeb\u00fchr, die Zuzahlungen zu Arznei-, Heil- und medizinischen Hilfsmitteln, die Zuzahlungen zu station\u00e4rer Krankenhausbehandlung, die Zuzahlungen zu Rehama\u00dfnahmen und der Eigenanteil der Aufwendungen f\u00fcr Zahnersatz.<br \/>\nNicht von dem Verfahren erfasst werden neben den \u00fcbrigen Krankheitskosten auch alle anderen au\u00dfergew\u00f6hnlichen Belastungen allgemeiner Art. Das sind zum Beispiel behinderungsbedingte Aufwendungen, die nicht durch den Behinderten-Pauschbetrag abgegolten sind, Pflegekosten, Kosten f\u00fcr die Beseitigung gesundheitsgef\u00e4hrdender Stoffe, Kosten der Heimunterbringung, Kosten f\u00fcr die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung sowie Scheidungskosten. <\/p>\n<p>Selbst wenn die Gerichte entscheiden sollten, dass in Zukunft die oben genannten Krankheitskosten ungek\u00fcrzt steuermindernd ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcssen, wird die zumutbare Belastung trotzdem von den \u00fcbrigen au\u00dfergew\u00f6hnlichen Belastungen allgemeiner Art abgezogen. Somit w\u00fcrde sich f\u00fcr die meisten Steuerpflichtigen ein positives Urteil also gar nicht steuermindernd auswirken.<\/p>\n<p>Bevor Sie Einspruch einlegen, sollten erst einmal genau rechnen, ob sich das finanziell \u00fcberhaupt auswirken kann. In dem Fall das Sie sich f\u00fcr einen Einspruch entscheiden, beantragen Sie bitte auch das Ruhen des Verfahrens. Da es sich erst um ein Finanzgerichtsverfahren handelt, haben Sie darauf allerdings keinen Anspruch. Zwar haben die Oberfinanzdirektionen Rheinland und M\u00fcnster die Finanz\u00e4mter angewiesen, die Bearbeitung solcher Einspr\u00fcche zur\u00fcckzustellen (Kurzinformation Verfahrensrecht Nr. 04 vom 31.5.2011). Aber wenn Ihr Finanzbeamter Ihren Einspruch trotzdem negativ entscheidet, bleibt Ihnen nur noch der Weg der Klage.<\/p>\n<p>QUELLE: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/?softlinkID=19051\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\"www.steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In den Medien findet sich in der letzter Zeit immer wieder die Info, dass Steuerpflichtige, welche Krankheitskosten geltend gemacht haben, gegen ihren Einkommensteuerbescheid Einspruch einlegen sollen. Allerdings w\u00fcrden h\u00f6chstwahrscheinlich nur sehr wenige Steuerzahler davon profitieren. 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