{"id":2184,"date":"2011-09-17T01:05:22","date_gmt":"2011-09-16T23:05:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=2184"},"modified":"2011-09-16T11:23:04","modified_gmt":"2011-09-16T09:23:04","slug":"kosten-fur-das-fitnessstudio-von-der-steuer-absetzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2011\/09\/17\/kosten-fur-das-fitnessstudio-von-der-steuer-absetzen\/","title":{"rendered":"Kosten f\u00fcr das Fitnessstudio von der Steuer absetzen?"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"image_left\" title=\"fitnessstudio\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2011\/09\/fitnessstudio.jpg\" alt=\"\" width=\"94\" height=\"102\" \/>Unter bestimmten Voraussetzungen ist es m\u00f6glich die Kosten, die Ihnen durch die Aus\u00fcbung eines Sports entstehen, als Krankheitskosten bei den au\u00dfergew\u00f6hnlichen Belastungen abzusetzen. Die theoretische Definition der au\u00dfergew\u00f6hnlichen Belastungen ist, dass es sich um Kosten handel muss, die Ihnen zwangsl\u00e4ufig entstehen und von denen die \u00fcberwiegende Mehrzahl der Steuerzahler, mit gleichen Einkommensverh\u00e4ltnissen sowie gleichen Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen und gleichem Familienstand, nicht betroffen sind. Zu den abziehbaren au\u00dfergew\u00f6hnlichen Belastungen z\u00e4hlen vor allem Krankheitskosten, die m\u00f6glichst vollst\u00e4ndig aufgeschl\u00fcsselt werden sollten, damit sie tats\u00e4chlich zu einer Steuerersparnis f\u00fchren.<br \/>\n<!--more--><br \/>\nDie Kosten, die durch die Aus\u00fcbung eines Sports entstehen, sind grunds\u00e4tzlich nicht zwangsl\u00e4ufig. Sie z\u00e4hlen zu den nicht abzugsf\u00e4higen Kosten der Lebenshaltung. Die Ausnahme ist hier aber, wenn der Sport betrieben wird, um eine Krankheit oder ein Gebrechen zu heilen oder aber zu seiner Besserung oder Linderung beizutragen. Der Besuch eines Sport- oder Fitnessstudios stellt allerdings keine eindeutig rein medizinische Ma\u00dfnahme einer Heilbehandlung dar, daher m\u00fcssen Sie vor Behandlungsbeginn die medizinische Notwendigkeit der Ma\u00dfnahme belegen k\u00f6nnen. Als Nachweis erkennt das Finanzamt eine im Voraus ausgestellte amts\u00e4rztliche Bescheinigung an.<\/p>\n<p>Der Sport muss au\u00dferdem nach genauer Einzelverordnung und unter Verantwortung eines Arztes, Heilpraktikers oder einer sonst zur Aus\u00fcbung der Heilkunde zugelassenen Person betrieben werden. Gefordert wird zudem eine ausreichend detaillierte \u201eProgrammierung\u201d des \u00dcbungsprogramms durch einen Arzt bzw. eine vergleichbare zur Aus\u00fcbung der Heilkunde gesetzlich zugelassene Person. Die Instruktion eines Trainers, die zu den \u00fcblichen Leistungen eines Sportstudios geh\u00f6rt, reicht nicht aus.<\/p>\n<p>Weil diese Voraussetzungen nicht erf\u00fcllt waren, scheiterte eine Steuerzahlerin, die die Kosten f\u00fcr den Besuch eines Fitnessstudios als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen geltend machen wollte, vor dem Finanzgericht M\u00fcnchen.<\/p>\n<p>Sie argumentierte im Rahmen ihrer Steuererkl\u00e4rung 2004, das der Besuch des Studios zur Durchf\u00fchrung r\u00fcckenmuskulaturst\u00e4rkender \u00dcbungen aus \u00e4rztlicher Sicht und insbesondere, um dauerhafte Folgesch\u00e4den zu vermeiden, empfohlen sei. Dies konnte sie auch mit einer entsprechenden Bescheinigungen eines Praktischen Arztes belegen. Ihre Krankenkasse best\u00e4tigte, dass sie niemals die Kosten f\u00fcr ein Fitnessstudio erstattet oder in irgendeiner Form bezuschusst habe. Das Fitnessstudio bescheinigte ihr, dass sie unter Aufsicht und Anleitung von ausgebildeten Trainern nach einem speziell f\u00fcr sie gestalteten \u00dcbungsprogramm trainierte.<\/p>\n<p>Leider n\u00fctzen Ihr all diese Bescheinigungen aber nichts. Denn nur das amts\u00e4rztliche Attest ist hier entscheidend. Aber ausgerechnet bei diesem Dokument machte sie einen Fehler: Das amts\u00e4rztliche Attest, welches die Erforderlichkeit des durchgef\u00fchrten Trainingsprogramms aus medizinischen Gr\u00fcnden bescheinigte, hatte sie sich erst Anfang 2006 ausstellen lassen. Vom Erfordernis einer vorherigen amts\u00e4rztlichen Begutachtung wollten die Richter auch nicht ausnahmsweise abweichen.<\/p>\n<p><strong>Hinweis:<\/strong> Bei den au\u00dfergew\u00f6hnlichen Belastungen sieht das Gesetz eine \u201ezumutbare Belastungsgrenze\u201c vor, die nach einem Prozentsatz Ihrer gesamten Eink\u00fcnfte ermittelt wird und Ihren Familienstand sowie die Anzahl Ihrer Kinder ber\u00fccksichtigt. \u00dcbersteigen die \u201eallgemeinen\u201c au\u00dfergew\u00f6hnlichen Belastungen diese Grenze nicht, verfallen die Kosten, tats\u00e4chlich kommt es also nicht zu einer steuerlichen Entlastung.<br \/>\nWie hoch Ihre individuelle zumutbare Belastung im Einzelfall ist, k\u00f6nnen Sie auf den Internetseiten der <a href=\"http:\/\/www.steuer.niedersachsen.de\/Service\/zumutbareBel.htm\" rel=\"nofollow\" target=\"_blank\">Oberfinanzdirektion Niedersachsen<\/a> selber berechnen.<br \/>\n<em>Fundstelle: H 33.1 &#8211; 33.4 EStH, Stichwort: Sport; FG M\u00fcnchen, Urteil v. 3.12.2008 &#8211; 1 K 2183\/07<br \/>\n<\/em><\/p>\n<p>QUELLE: <a href=\"http:\/\/www.konz-steuertipps.de\/konz\/tipp\/besuchen-sie-ein-fitness-sportstudio\/412.html\" rel=\"nofollow\" target=\"_blank\">www.konz-steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unter bestimmten Voraussetzungen ist es m\u00f6glich die Kosten, die Ihnen durch die Aus\u00fcbung eines Sports entstehen, als Krankheitskosten bei den au\u00dfergew\u00f6hnlichen Belastungen abzusetzen. 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