{"id":2161,"date":"2011-09-06T03:58:36","date_gmt":"2011-09-06T01:58:36","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=2161"},"modified":"2011-09-05T09:01:48","modified_gmt":"2011-09-05T07:01:48","slug":"die-finanzamter-in-nrw-starten-die-zweite-phase-der-prufung-der-rentenbezuge","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2011\/09\/06\/die-finanzamter-in-nrw-starten-die-zweite-phase-der-prufung-der-rentenbezuge\/","title":{"rendered":"Die Finanz\u00e4mter in NRW starten die zweite Phase der Pr\u00fcfung der Rentenbez\u00fcge"},"content":{"rendered":"<p>Die nordrhein-westf\u00e4lische Finanzverwaltung schloss die \u00dcberpr\u00fcfung der Daten der bereits steuerlich schon erfassten Rentner f\u00fcr die Rentenbez\u00fcge vergangener Jahre ab. Nun startet die Finanzverwaltung die Auswertung der Rentendaten der Rentnerinnen und Rentner, die bislang bei den Finanz\u00e4mtern noch nicht gef\u00fchrt werden. Die bundesweite \u00dcberpr\u00fcfung wurde notwendig durch die Einf\u00fchrung des Alterseink\u00fcnftegesetzes. Denn auf Grund dieses Gesetztes \u00e4nderte sich die Besteuerung von Renten ab dem Jahr 2005. Die Rentenversicherungstr\u00e4ger teilen deswegen die H\u00f6he der Renten in Form von sogenannten Rentenbezugsmitteilungen (RBM) mit.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Bereits seit dem Fr\u00fchjahr 2010 verf\u00fcgen die einzelnen Finanz\u00e4mter in Nordrhein-Westfalen \u00fcber die Rentenbezugsmitteilungen und werten diese aus. Dabei wurden die Mitteilungen der Rentenversicherungstr\u00e4ger zun\u00e4chst mit den Steuererkl\u00e4rungen von rund einer Million Rentnern abgeglichen, die Steuererkl\u00e4rungen f\u00fcr die Jahre 2005\u20132009 abgegeben haben. Die Folgejahre pr\u00fcfen die Finanz\u00e4mter in diesen F\u00e4llen im Rahmen der laufenden Veranlagung. Ab September 2011 beginnt die Finanzverwaltung in NRW nun mit der \u00dcberpr\u00fcfung der Rentner, die bisher keine Steuererkl\u00e4rung abgegeben haben. Wenn die Auswertung der RBM ergibt, dass gegebenenfalls Steuern zu zahlen sind, werden die Rentner aufgefordert, eine Steuererkl\u00e4rung abzugeben.<\/p>\n<p>F\u00fcr die gro\u00dfe Mehrheit der Rentner werden sich voraussichtlich aber keine Auswirkungen ergeben. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag, f\u00e4llt i. d. R. keine Steuer an. Wer z. B. nur eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. Erwerbsminderungsrente, Altersrente, Witwen- oder Witwerrente) bezieht und keine weiteren Eink\u00fcnfte hat, muss i. d. R. auch k\u00fcnftig keine Steuern zahlen. Zu weiteren Eink\u00fcnften z\u00e4hlen auch Betriebsrenten oder Renten aus privaten Versicherungsvertr\u00e4gen.<\/p>\n<p><strong>Beispielrechnung:<\/strong><\/p>\n<p>Ein Alleinstehender, der nur eine gesetzliche Rente bezieht, die den Betrag von ca. 1.550 EUR pro Monat (ca. 18.600 EUR j\u00e4hrlich) nicht \u00fcbersteigt und mit einem Anteil von 50 % der Besteuerung unterliegt, zahlt auch k\u00fcnftig keine Steuern. Bei Ehegatten verdoppeln sich die Betr\u00e4ge (ca. 3.100 EUR pro Monat, ca. 37.200 EUR j\u00e4hrlich).<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><span style=\"color: #888888;\"><em>QUELLE: <a href=\"http:\/\/www.haufe.de\/\"><span style=\"color: #888888;\">www.haufe.de<\/span><\/a>, FinMin Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung v. 1.9.2011<\/em><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die nordrhein-westf\u00e4lische Finanzverwaltung schloss die \u00dcberpr\u00fcfung der Daten der bereits steuerlich schon erfassten Rentner f\u00fcr die Rentenbez\u00fcge vergangener Jahre ab. Nun startet die Finanzverwaltung die Auswertung der Rentendaten der Rentnerinnen und Rentner, die bislang bei den Finanz\u00e4mtern noch nicht gef\u00fchrt werden. Die bundesweite \u00dcberpr\u00fcfung wurde notwendig durch die Einf\u00fchrung des Alterseink\u00fcnftegesetzes. 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