{"id":2118,"date":"2011-08-16T04:14:30","date_gmt":"2011-08-16T02:14:30","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=2118"},"modified":"2011-08-15T10:52:36","modified_gmt":"2011-08-15T08:52:36","slug":"fahrten-zur-arbeit-als-werbungskosten-absetzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2011\/08\/16\/fahrten-zur-arbeit-als-werbungskosten-absetzen\/","title":{"rendered":"Fahrten zur Arbeit als Werbungskosten absetzen"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"image_left\" title=\"Fahrten zur Arbeit als Werbungskosten geltend machen\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2011\/08\/kfz-1.jpg\" alt=\"Fahrten zur Arbeit als Werbungskosten geltend machen\" width=\"157\" height=\"140\" \/>Die Entfernungspauschale f\u00fcr Ihren t\u00e4glichen Weg zur Arbeit k\u00f6nnen Sie als Werbungskosten geltend machen. Wie das genau mit den Arbeitstagen, der Entfernung zur Arbeitsstelle, \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrgemeinschaften funktioniert haben wir uns einmal n\u00e4her angeschaut. Das Finanzamt ber\u00fccksichtigt die Entfernungspauschale von 0,30 \u20ac (h\u00f6chstens 4.500 \u20ac) f\u00fcr jeden Arbeitstag, an dem Sie Ihre Arbeitsst\u00e4tte aufsuchen, einmal \u2013 ab dem ersten Kilometer (einfache Entfernung). Wenn Sie mit dem eigenen Pkw (oder Firmenwagen) zur Arbeit fahren, greift der maximale Abzugsbetrag von 4.500 \u20ac pro Kalenderjahr (\u201eKostendeckelung\u201c) nicht. Wenn Sie zum Beispiel den t\u00e4glichen Weg zur Arbeit von 30 km an 220 Tagen im Jahr zur\u00fccklegen, wird die Entfernungspauschale folgenderma\u00dfen berechnet:<!--more--><\/p>\n<ul>\n<li>30 km x 0,30 Euro x 220 Tage = 1.980,- Euro.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Ansetzung der Entfernungspauschale ist unabh\u00e4ngig davon, welches Verkehrsmittel Sie benutzen. Sie ist einheitlich geltend f\u00fcr:<\/p>\n<ul>\n<li>Kraftfahrzeug (Pkw, Motorrad)<\/li>\n<li>\u00d6ffentliche Verkehrsmittel (Bus, Bahn, Stra\u00dfenbahn, F\u00e4hre etc.)<\/li>\n<li>Moped oder Mofa<\/li>\n<li>Fahrrad<\/li>\n<li>Fahrgemeinschaft<\/li>\n<li>Fortbewegung zu Fu\u00df.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei Flugkosten gibt es eine Ausnahme, hier k\u00f6nnen Sie die Entfernungspauschale nicht f\u00fcr die reine Flugstrecke ansetzen. Dies ist dann geltend, wenn der Flug ausnahmsweise als Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte zu qualifizieren ist. In diesen F\u00e4llen d\u00fcrfen die tats\u00e4chlichen Kosten des Flugtickets als Werbungskosten abgesetzt werden. Wobei die Sache aber anders f\u00fcr den Weg zum Flughafen aussieht: F\u00fcr diese Strecke ist die Entfernungspauschale ansetzbar, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob Sie mit dem Taxi, der Bahn oder Ihrem Auto gefahren sind.<\/p>\n<p><strong> Arbeitstage<\/strong><br \/>\nBei einer normalen F\u00fcnf-Tage-Arbeitswoche erkennt das Finanzamt unter Ber\u00fccksichtigung von Urlaubs- und Krankheitstagen regelm\u00e4\u00dfig 230 Fahrten pro Jahr an. F\u00fcr eine Sechs-Tage-Woche (z. B. im Einzelhandel) sollten Sie aber problemlos 280 Arbeitstage geltend machen k\u00f6nnen. Beachten Sie, dass Sie die Entfernungspauschale auch dann nur einmal pro Arbeitstag ansetzen k\u00f6nnen, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz mehrmals am Tag aufsuchen, beispielsweise wegen Schichtdienst, zus\u00e4tzlichen Arbeitseins\u00e4tzen oder Heimfahrten in der Mittagspause.<br \/>\n<strong> <\/strong><\/p>\n<p><strong>Entfernung zur Arbeitsstelle<\/strong><br \/>\nF\u00fcr die Berechnung der Entfernung zur Arbeitsstelle gilt grunds\u00e4tzlich die k\u00fcrzeste Stra\u00dfenverbindung. Um Abweichungen festzustellen, kontrollieren Finanzbeamte entsprechende Eintragungen in der Steuererkl\u00e4rung gerne mittels Routenplaner und streichen dann nicht selten einen Teil der Kosten. Benutzen Sie nicht die k\u00fcrzeste Stra\u00dfenverbindung, aber eine Strecke, die verkehrsg\u00fcnstiger ist (z. B. den Autobahnring statt den Weg durch die City), k\u00f6nnen Sie Ihrer Berechnung die zeitlich g\u00fcnstigere Strecke zugrunde legen, sofern Sie diese regelm\u00e4\u00dfig nutzen.<br \/>\nTipp: Pfiffige Arbeitnehmer nutzen \u201eBoteng\u00e4nge\u201c f\u00fcr ihren Arbeitgeber (Fahrt mit eigenem Pkw zur Bank, Post etc.), um diese gleich danach mit der Mittagspause zu verbinden. Sofern Sie dabei keine privaten Umwegkilometer fahren, k\u00f6nnen Sie in diesen F\u00e4llen Reisekosten in H\u00f6he von pauschal 0,30 \u20ac\/km (Gesamtstrecke) geltend machen, es sei denn, Ihr Arbeitgeber ersetzt Ihnen die Kosten steuerfrei.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> \u00d6ffentliche Verkehrsmittel<\/strong><br \/>\nSie k\u00f6nnen die tats\u00e4chlichen Kosten absetzen, wenn Ihre Kosten f\u00fcr \u00f6ffentliche Verkehrsmittel f\u00fcr die Fahrt zur Arbeit h\u00f6her sind als die Entfernungspauschale. Dabei m\u00fcssen\/k\u00f6nnen Sie auf den einzelnen Arbeitstag bezogen ermitteln, ob die tats\u00e4chlich aufgewendeten Kosten h\u00f6her sind als die Pauschale. Haben Sie z. B. einen weiten Weg zur Arbeit und fahren erster Klasse oder m\u00fcssen h\u00e4ufiger ein Taxi benutzen? Dann vergleichen Sie die tats\u00e4chlichen Kosten und die Entfernungspauschale. Den h\u00f6heren Betrag setzen Sie als Werbungskosten ab. Ist der Abzug der tats\u00e4chlichen Kosten m\u00f6glich, spielt die Kostendeckelung auf 4.500 \u20ac keine Rolle mehr. Wenn Sie \u00f6ffentliche Verkehrsmittel benutzen, sieht die Rechung f\u00fcr Sie im Grunde genommen genauso aus wie oben: Angenommen, Sie fahren an 220 Tagen im Jahr 80 km mit dem Zug zur Arbeit und zahlen f\u00fcr Ihre Fahrkarten erster Klasse 300 \u20ac monatlich, macht 3.600 \u20ac im Jahr. Mit der Entfernungspauschale gerechnet, erg\u00e4be sich folgender Betrag:<\/p>\n<ul>\n<li>80 km x 0,30 \u20ac x 220 Arbeitstage = 5.280 \u20ac.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Da die tats\u00e4chlichen Kosten f\u00fcr die Fahrkarten mit 3.600 \u20ac geringer sind als die Kostendeckelung, sind letztlich maximal 4.500 \u20ac abzugsf\u00e4hig. W\u00e4ren die tats\u00e4chlichen Kosten h\u00f6her als die Entfernungspauschale, k\u00f6nnten Sie die tats\u00e4chlichen Kosten absetzen. Deren Abzug wird n\u00e4mlich nicht durch die Kostendeckelung begrenzt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Entfernungspauschale wird \u00fcbrigens auch dann nach der Stra\u00dfenentfernung berechnet, wenn Sie mit \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren. Die h\u00e4ufig davon abweichenden Tarifentfernungen z. B. der Bahn spielen keine Rolle.<br \/>\nBeispiel: Sie fahren mit der Bahn zur Arbeit. Die Tarifentfernung der Bahn betr\u00e4gt 38 km. Zus\u00e4tzlich gehen Sie von zu Hause bis zum Bahnhof noch einen Kilometer zu Fu\u00df, ebenso vom Bahnhof zur Arbeit. Die k\u00fcrzeste Stra\u00dfenverbindung von Ihrer Wohnung zur Arbeit betr\u00e4gt aber 45 km. F\u00fcr die Berechnung der Entfernungspauschale kommt es ausschlie\u00dflich auf die Stra\u00dfenentfernung an. Ihre Werbungskosten belaufen sich also auf:<\/p>\n<ul>\n<li>45 km x 0,30 \u20ac x 220 Arbeitstage = 2.970 \u20ac.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Sammeln Ihrer Fahrkarten zahlt sich besonders dann aus, wenn Sie nur einen kurzen Weg zur Arbeit haben, diesen mit Bus, Bahn oder Stra\u00dfenbahn zur\u00fccklegen und daf\u00fcr eine Zeitkarte nutzen. Gerade in diesem Fall sind die tats\u00e4chlichen Kosten h\u00f6her als die Entfernungspauschale. \u00dcbrigens: Dass Sie Ihre Zeitkarte auch f\u00fcr Privatfahrten nutzen, spielt keine Rolle und f\u00fchrt nicht zu einer K\u00fcrzung Ihrer Werbungskosten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> Fahrgemeinschaften<\/strong><br \/>\nBei Fahrgemeinschaften kann jeder Teilnehmer f\u00fcr seine Entfernung zur Arbeit die Entfernungspauschale von h\u00f6chstens 4.500 \u20ac absetzen. Wer einen Umweg f\u00e4hrt, um den Mitfahrer abzuholen, kann diese Strecken aber nicht ansetzen. F\u00fcr den Fahrer, der sein eigenes oder ein ihm zur Nutzung \u00fcberlassenes Fahrzeug nutzt, gilt der H\u00f6chstbetrag nicht \u2013 er darf die Entfernungspauschale in unbegrenzter H\u00f6he geltend machen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> Steuerbeg\u00fcnstigte Leistungen des Arbeitgebers<\/strong><br \/>\nWenn Ihr Arbeitgeber Ihnen ein Job-Ticket steuerfrei \u00fcberl\u00e4sst, an Sie gezahlte Fahrgelder oder den Vorteil aus der Nutzung eines Firmenwagens mit 15 % pauschal versteuert oder Ihnen als Besch\u00e4ftigtem im Personennahverkehr \u00fcber Personalrabatte steuerfrei die Fahrtm\u00f6glichkeit mit \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln einr\u00e4umt, wird Ihnen das auf Ihre Entfernungspauschale angerechnet. Dass Ihr Arbeitgeber Ihnen solche Vorteile gew\u00e4hrt hat, erkennt der Finanzbeamte an dem Gro\u00dfbuchstaben F auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung, die Ihr Arbeitgeber dem Finanzamt elektronisch \u00fcbermittelt.<br \/>\n<strong> Achtung<\/strong>: Wenn Sie von einer steuerfreien Sammelbef\u00f6rderung durch Ihren Arbeitgeber profitieren, k\u00f6nnen Sie keine Entfernungspauschale geltend machen!<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> Besonderheiten bei behinderten Menschen<\/strong><br \/>\nMenschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 oder mindestens 50 bis 65, in deren Schwerbehindertenausweis zus\u00e4tzlich ein \u201eG\u201c, \u201eaG\u201c oder \u201eH\u201c steht, k\u00f6nnen nach wie vor pro Entfernungskilometer entweder ihre tats\u00e4chlichen Kosten oder die Pauschalbetr\u00e4ge f\u00fcr Dienstreisen absetzen. Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung nicht selbst fahren k\u00f6nnen und deshalb z. B. von Ihrer Ehefrau\/Ihrem Ehemann gebracht und wieder abgeholt werden, gilt das auch f\u00fcr Leerfahrten. Auch Parkgeb\u00fchren sind zus\u00e4tzlich abziehbar.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> Kein eigenes Auto<\/strong><br \/>\nAuch wenn Sie kein eigenes Auto haben, m\u00fcssen Sie die Deckelung der Entfernungspauschale auf 4.500 \u20ac nicht hinnehmen. Denn die \u201eungedeckelte Entfernungspauschale\u201c steht Ihnen auch dann zu, wenn Sie mit einem Ihnen zur Nutzung \u00fcberlassenen Auto fahren, z. B. mit einem Firmenwagen, dem Wagen Ihres Ehemannes\/Ihrer Ehefrau, Ihrer Eltern oder Ihres Lebenspartners.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> Hinweis:<\/strong> Das Einkommensteuergesetz sieht keine besonderen Nachweispflichten vor, dass Sie tats\u00e4chlich ein Auto benutzen. Hier reicht es also auch aus, wenn Sie die Nutzung des Autos durch wahrheitsgem\u00e4\u00dfe Angaben in der Steuererkl\u00e4rung glaubhaft machen. Bei gro\u00dfen Entfernungen kann das Finanzamt schon mal einen Nachweis \u00fcber die Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs verlangen. Bereiten Sie sich also ggf. darauf vor, indem Sie z. B. die Kilometerst\u00e4nde notieren, T\u00dcV- und ASU-Berichte sowie Ihre Werkstattrechnungen aufbewahren.<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><em><span style=\"color: #888888;\">Quellen: <a href=\"http:\/\/www.konz-steuertipps.de\/konz\/tipp\/werbungskosten-fahrten-zur-arbeit\/400.html\" target=\"_blank\"><span style=\"color: #888888;\">www.konz-steuertipps.de<\/span><\/a>, \u00a7 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG<\/span><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Entfernungspauschale f\u00fcr Ihren t\u00e4glichen Weg zur Arbeit k\u00f6nnen Sie als Werbungskosten geltend machen. Wie das genau mit den Arbeitstagen, der Entfernung zur Arbeitsstelle, \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrgemeinschaften funktioniert haben wir uns einmal n\u00e4her angeschaut. Das Finanzamt ber\u00fccksichtigt die Entfernungspauschale von 0,30 \u20ac (h\u00f6chstens 4.500 \u20ac) f\u00fcr jeden Arbeitstag, an dem Sie Ihre Arbeitsst\u00e4tte aufsuchen, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[5,1,7,3],"tags":[815,817,819,309,566,818,816,108],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2118"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2118"}],"version-history":[{"count":9,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2118\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2134,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2118\/revisions\/2134"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2118"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2118"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2118"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}