{"id":2086,"date":"2011-08-05T04:25:32","date_gmt":"2011-08-05T02:25:32","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=2086"},"modified":"2011-08-04T09:31:54","modified_gmt":"2011-08-04T07:31:54","slug":"einkommensteuervorauszahlung-fur-arbeitnehmer-durch-das-buergerentlastungsgesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2011\/08\/05\/einkommensteuervorauszahlung-fur-arbeitnehmer-durch-das-buergerentlastungsgesetz\/","title":{"rendered":"Einkommensteuervorauszahlung f\u00fcr Arbeitnehmer durch das B\u00fcrgerentlastungsgesetz"},"content":{"rendered":"<p>F\u00fcr viele Arbeitnehmer war \u201eEinkommensteuervorauszahlung\u201c bisher ein Fremdwort. Bedingt durch das B\u00fcrgerentlastungsgesetz m\u00fcssen nun auch zunehmend Arbeitnehmer Einkommensteuervorauszahlungen leisten. So werden von Arbeitnehmern mit Kindern zum Teil mehrere Tausend Euro an Vorauszahlungen verlangt. Der Bund der Steuerzahler macht dagegen nun mit einer Eingabe ans Bundesministerium der Finanzen mobil.<\/p>\n<p>\u00dcber die Festsetzung des Finanzamts von Steuervorauszahlungen die mit dem Steuerbescheid eintraf waren viele Arbeitnehmer erstaunt. Bisher kannten viele Steuerzahler Vorauszahlungen nur von Unternehmern und Selbstst\u00e4ndigen. Es sind vor allem Arbeitnehmer-Ehepaare mit der Steuerklassenkombination III\/V. sowie auch Geringverdiener in der Steuerklasse V und VI betroffen, diese m\u00fcssen unter Umst\u00e4nden neben der einbehaltenen Lohnsteuer auch zus\u00e4tzlich Steuervorauszahlungen leisten.<br \/>\n<!--more--><br \/>\nDies ist bedingt durch eine gesetzliche \u00c4nderung zur Abzugsf\u00e4higkeit von Krankenkassenbeitr\u00e4gen im B\u00fcrgerentlastungsgesetz Krankenversicherung. Steuerzahler mit Kindern trifft dies besonders hart, da bei der Berechnung der Vorauszahlungen der Kinderfreibetrag nicht ber\u00fccksichtigt wird. Der Bund der Steuerzahler fordert mit einer Eingabe, die Verh\u00e4ltnisse von Familien mit Kindern bereits bei der Berechnung der Einkommensteuervorauszahlungen zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>Steuervorauszahlungen bemessen sich grunds\u00e4tzlich nach der Einkommensteuer, die mit dem letzten Steuerbescheid ermittelt wurde. Daneben werden auch der jeweils aktuelle Steuertarif und Gesetzes\u00e4nderungen beachtet. Mit dem B\u00fcrgerentlastungsgesetz Krankenversicherung haben sich \u00c4nderungen bei der steuerlichen Ber\u00fccksichtigung von Krankenkassenbeitr\u00e4gen ergeben. Danach muss der Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren eine sogenannte Vorsorgepauschale ber\u00fccksichtigen. Bei der Steuererkl\u00e4rung wird hingegen nicht die Pauschale, sondern es werden die tats\u00e4chlichen Beitr\u00e4ge zur Kranken- und Pflegeversicherung ber\u00fccksichtigt. Sind die tats\u00e4chlich geleisteten Beitr\u00e4ge niedriger als die Vorsorgepauschale, so wurde zu wenig Lohnsteuer einbehalten und der Steuerzahler muss dementsprechend Lohnsteuer nachzahlen und erh\u00e4lt in der Regel eine Steuervorauszahlung festgesetzt. <\/p>\n<p>Die Eingabe vom Bund der Steuerzahler k\u00f6nnen Sie <a href=\"http:\/\/www.steuerzahler.de\/files\/20046\/Eingabe_Vorauszahlungen.pdf\" title=\"Eingabe des BdSt gegen Steuervorrauszahlungen f\u00fcr Familien mit Kindern\" target=\"_blank\">hier herunterladen (im PDF Format)<\/a><\/p>\n<p>QUELLE: <a href=\"http:\/\/www.steuerzahler.de\/Nachgefragt\/37036c44916i1p637\/index.html\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\">steuerzahler.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr viele Arbeitnehmer war \u201eEinkommensteuervorauszahlung\u201c bisher ein Fremdwort. Bedingt durch das B\u00fcrgerentlastungsgesetz m\u00fcssen nun auch zunehmend Arbeitnehmer Einkommensteuervorauszahlungen leisten. 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