{"id":2025,"date":"2011-07-05T06:15:35","date_gmt":"2011-07-05T04:15:35","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=2025"},"modified":"2012-06-18T15:50:40","modified_gmt":"2012-06-18T13:50:40","slug":"unterliegt-eine-abfindung-aufgrund-von-erbverzicht-der-erbschaftsteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2011\/07\/05\/unterliegt-eine-abfindung-aufgrund-von-erbverzicht-der-erbschaftsteuer\/","title":{"rendered":"Unterliegt eine Abfindung aufgrund von Erbverzicht der Erbschaftsteuer?"},"content":{"rendered":"<p>Wenn ein Nachkomme mit den anderen erbberechtigten Angeh\u00f6rigen eine Abfindung daf\u00fcr erh\u00e4lt, dass er auf seinen Erbteil verzichtet, unterliegt diese Entsch\u00e4digungszahlung nicht der <a title=\"Erbschaftssteuer\" href=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/steuererklaerung\/steuer-glossar\/erbschaftsteuer-schenkung\/\">Erbschaftsteuer<\/a>. Mit diesem Urteil \u00e4nderte sich die bisherige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.<br \/>\n<strong> <\/strong><\/p>\n<p><strong>Der entschiedenen Fall:<\/strong><\/p>\n<p>Die Verstorbene hatte ihren Neffen in zwei Testamenten jeweils als Alleinerben eingesetzt und Verm\u00e4chtnisse zugunsten anderer Personen verf\u00fcgt. Sie verfasste aber zus\u00e4tzlich ein eigenh\u00e4ndiges Testament, in diesem vermachte sie ihr Sparguthaben an ihre Freundin und deren Tochter. Der erbbeg\u00fcnstigte Neffe beantragte bei dem zust\u00e4ndigen Amtsgericht die Erteilung eines Erbscheins, der ihn als Alleinerben ausweist. Er war der Meinung, das letzte Testament sei unwirksam, bedingt durch den Umstand dass die Erblasserin auf Grund von Altersdemenz nicht mehr testierf\u00e4hig gewesen sei. <!--more-->Das Gericht wies diesen Antrag zur\u00fcck, da das urspr\u00fcngliche Testament durch das sp\u00e4tere Testament wirksam widerrufen worden sei. Da das Sparguthaben das wesentliches Verm\u00f6gen der Erblasserin gewesen war, ist in dem Testament eine Erbeinsetzung zu Gunsten der Freundin und deren Tochter zu erkennen.<br \/>\nDer Fall ging vor das Landgericht und endete mit einem Vergleich. Die Freundin der Verstorbenen verpflichtete sich, an den Neffen 45.000 Euro zu zahlen, auf dass dieser dann im Gegenzug seine Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung zur\u00fcck nimmt und sich dadurch verpflichtet, keinen neuen Antrag auf einen Erbschein mehr zu stellen und au\u00dferdem auch keine Einw\u00e4nde mehr gegen die Wirksamkeit des Testaments zu erheben.<br \/>\nDiese Abfindung stellt keinen steuerpflichtigen Erwerb von Todes wegen dar, so das Urteil der BFH. Der Verzichtende erh\u00e4lt diese Entsch\u00e4digung nicht aufgrund eines steuerpflichtigen Erbanfalls, da er weder gesetzlicher noch testamentarisch eingesetzter Erbe geworden ist. Es liegt auch kein Verm\u00e4chtnis vor, da die Verstorbene dies gerade nicht angeordnet hatte. Die Richter stellten zudem klar, dass ein Erbvergleich nur schuldrechtlicher Natur ist, wenn er seinen Hintergrund nicht im Erbrecht des BGB hat. Daher sei in diesen F\u00e4llen erbschaftsteuerlich so zu verfahren, als ob der Erblasser durch Testament den Verzichtenden nicht bedacht h\u00e4tte (<em>BFH, Urteil vom 4.5.2011, Az. II R 34\/09<\/em>).<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><em><span style=\"color: #888888;\">QUELLE: www.steuertipps.de<\/span><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn ein Nachkomme mit den anderen erbberechtigten Angeh\u00f6rigen eine Abfindung daf\u00fcr erh\u00e4lt, dass er auf seinen Erbteil verzichtet, unterliegt diese Entsch\u00e4digungszahlung nicht der Erbschaftsteuer. Mit diesem Urteil \u00e4nderte sich die bisherige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. 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