{"id":1977,"date":"2011-06-13T06:12:32","date_gmt":"2011-06-13T04:12:32","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=1977"},"modified":"2012-05-08T15:36:42","modified_gmt":"2012-05-08T13:36:42","slug":"was-bringt-uns-das-steuervereinfachungsgesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2011\/06\/13\/was-bringt-uns-das-steuervereinfachungsgesetz\/","title":{"rendered":"Was bringt uns das Steuervereinfachungsgesetz?"},"content":{"rendered":"<p>Das Steuervereinfachungsgesetz wurde unl\u00e4ngst vom Bundestag verabschiedet, es wird erwartet das der Bundesrat im Juli zustimmen wird. Durch das Gesetz entstehen unter anderem \u00c4nderungen beim Kindergeld, beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowie beim Kinderfreibetrag. Auch die Berechnung der Entfernungspauschale und der Abgaberhythmus der Steuererkl\u00e4rung werden sich \u00e4ndern. Es stellt sich die Frage wem das Steuervereinfachungsgesetz n\u00fctzt, wird durch die avisierte Vereinfachung die kommende Steuererkl\u00e4rung, sowohl f\u00fcr die Finanz\u00e4mter wie auch f\u00fcr den Steuerpflichtigen, einfacher zu handhaben sein?<!--more--><\/p>\n<p>Es ist geplant, dass der <a href=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/steuererklaerung\/steuer-glossar\/arbeitnehmerpauschbetrag\/\">Arbeitnehmerpauschbetrag<\/a> bereits f\u00fcr das Jahr 2011 von 920 auf 1.000 Euro steigen soll. Die geringere Lohnsteuer werden von den Arbeitgebern im Dezember an ihre Besch\u00e4ftigten mit der Gehaltsabrechnung weitergereicht. Durch den h\u00f6heren Pauschbetrag, so rechnet die Bundesregierung in einer Pressemitteilung vom 9.6.2011 vor, entf\u00e4llt f\u00fcr rund 22 Millionen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen das Sammeln von Belegen.<\/p>\n<p>Wer allerdings Werbungskosten jenseits der 1.000 Euro Grenze hat, f\u00fcr den bleibt alles finanziell wie auch b\u00fcrokratisch beim alten. F\u00fcr alle die bisher schon vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag profitierten (bedingt durch keine oder nur geringe Werbungskosten), gibt es die M\u00f6glichkeit das zu versteuernde Einkommen um weitere 80 Euro zu senken. Dies macht dann bei einem verheirateten Steuerzahler, der ein zu versteuernden Einkommen von 30.000 Euro hat, eine j\u00e4hrliche Steuerersparnis von gerade einmal 21,10 Euro (inklusive Soli). Dies ergibt dann monatlich an die 1,76 Euro.<\/p>\n<p>Eine b\u00fcrokratische Entlastung erfahren nur all jene, deren Werbungskosten zwischen 921 Euro und 1000 Euro liegen (sollten Sie dies schon vor dem Anfertigen der Steuererkl\u00e4rung wissen). Denn in dem Fall m\u00fcssten ja dann keine Belege mehr vorgelegt werden.<\/p>\n<p>In der Vergangenheit, genauer gesagt bis zum Jahr 2003 betrug der Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.044 Euro, aber das nur am Rande.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ab der Steuererkl\u00e4rung f\u00fcr das Jahr 2012 spielt es keine Rolle mehr, ob diese aus beruflichen oder privaten Gr\u00fcnden anfielen. Die Absetzbarkeit wird damit vereinfacht, eine Seite der &#8222;Anlage Kind&#8220; f\u00e4llt durch die Neuregelung weg. Bei vollj\u00e4hrigen Kindern bis zum Alter von 25 Jahren entf\u00e4llt ab 2012 die aufw\u00e4ndige Einkommens\u00fcberpr\u00fcfung \u2013 egal wie hoch das Einkommen ist, f\u00fcr ein Kind in der Ausbildung gibt es auf jeden Fall Kindergeld und Kinderfreibetr\u00e4ge.<\/p>\n<p>Wer f\u00fcr den Arbeitsweg abwechselnd \u00f6ffentliche Busse oder Bahnen und das Auto benutzt, muss die Kosten ab 2012 nicht mehr f\u00fcr jeden Tag einzeln belegen. Das Finanzamt vergleicht k\u00fcnftig nur noch die Jahreskosten.<\/p>\n<p><strong>Steuererkl\u00e4rung nur noch alle zwei Jahre<\/strong><\/p>\n<p>Ab 2012 k\u00f6nnen Sie w\u00e4hlen, ob Sie ihre Einkommensteuererkl\u00e4rung nur noch alle zwei Jahre beim Finanzamt abgeben wollen. Im Klartext hei\u00dft dieser Vorschlag wohl: Sie machen zwar weiterhin f\u00fcr jedes Jahr eine Steuererkl\u00e4rung \u2013 mit Belege sammeln, Formulare ausf\u00fcllen und allem, was dazugeh\u00f6rt \u2013 geben aber nur alle zwei Jahre einen dann etwas dickeren Umschlag beim Finanzamt ab.<\/p>\n<p><strong>Wer hat was davon? Keiner<\/strong> \u2013 Denn die Finanz\u00e4mter bekommen genauso viele Steuererkl\u00e4rungen wie vorher. Und die Steuerzahler warten l\u00e4nger auf eine eventuelle Steuerr\u00fcckzahlung f\u00fcr das erste Jahr. Oder geben halt doch jedes Jahr ab.<\/p>\n<p><strong>Vorausgef\u00fcllte Steuererkl\u00e4rung<\/strong><\/p>\n<p>Bund und L\u00e4nder arbeiten au\u00dferdem an der Einf\u00fchrung einer elektronischen vorausgef\u00fcllten Einkommensteuererkl\u00e4rung, teilt die Bundesregierung in der eingangs erw\u00e4hnten Pressemitteilung mit. Die soll so aussehen: Die Finanzverwaltung tr\u00e4gt alle ihr vorliegenden jahresaktuellen Daten automatisch in die richtigen Felder der Steuererkl\u00e4rung ein. Diese ist dann zu \u00fcberpr\u00fcfen, eventuell zu korrigieren oder zu erg\u00e4nzen und an das Finanzamt zur\u00fcckzusenden.<\/p>\n<p><strong>Spart das wirklich Arbeit?<\/strong><\/p>\n<p>Sie konzentrieren sich jetzt nicht mehr (nur) bei den Feldern, die Sie selbst ausf\u00fcllen, sondern m\u00fcssen auch noch \u00fcberpr\u00fcfen, ob das Finanzamt beim &#8222;Vor-Ausf\u00fcllen&#8220; Fehler gemacht hat. Das bedeutet jedenfalls nicht weniger Arbeit.<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><em><span style=\"color: #888888;\">QUELLE: <\/span><a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/?softlinkID=18570\" target=\"_blank\"><span style=\"color: #888888;\">www.steuertipps.de<\/span><\/a><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Steuervereinfachungsgesetz wurde unl\u00e4ngst vom Bundestag verabschiedet, es wird erwartet das der Bundesrat im Juli zustimmen wird. Durch das Gesetz entstehen unter anderem \u00c4nderungen beim Kindergeld, beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowie beim Kinderfreibetrag. Auch die Berechnung der Entfernungspauschale und der Abgaberhythmus der Steuererkl\u00e4rung werden sich \u00e4ndern. 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