{"id":1857,"date":"2011-05-16T06:21:24","date_gmt":"2011-05-16T04:21:24","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=1857"},"modified":"2011-05-15T09:27:04","modified_gmt":"2011-05-15T07:27:04","slug":"kritik-an-den-steuervereinfachungsplanen-der-regierung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2011\/05\/16\/kritik-an-den-steuervereinfachungsplanen-der-regierung\/","title":{"rendered":"Kritik an den Steuervereinfachungspl\u00e4nen der Regierung."},"content":{"rendered":"<p>Die gro\u00dfen deutschen Wirtschaftsverb\u00e4nde begr\u00fc\u00dfen das Ziel der Bundesregierung, die Steuerpraxis zu vereinfachen und das Steuerrecht von unn\u00f6tiger B\u00fcrokratie zu befreien.<\/p>\n<p>In einer gemeinsamen Stellungnahme f\u00fcr die \u00f6ffentliche Anh\u00f6rung des Finanzausschusses am Mittwoch zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines  Steuervereinfachungsgesetzes (17\/5125) formulierten der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverb\u00e4nde (BDA), der Bundesverband deutscher Banken, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, der Handelsverband Deutschland und der Bundesverband Gro\u00dfhandel, Au\u00dfenhandel, Dienstleistungen Kritik.<\/p>\n<p>Bem\u00e4ngelt wurde, \u201ddass die vorgesehenen Ma\u00dfnahmen zuallererst eine Entlastung der Finanzverwaltung und in Teilbereichen der nicht gewerblichen Steuerpflichtigen erm\u00f6glichen, f\u00fcr die Unternehmen hingegen nur an vereinzelten, nachgeordneten Stellen Entlastungen beziehungsweise Steuervereinfachungen vorgesehen sind\u201c. <!--more--><\/p>\n<p>Der Entwurf sieht unter anderem vor, den j\u00e4hrlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 auf 1.000 Euro anzuheben. Erleichterungen sollen sich hinsichtlich der steuerlichen Ber\u00fccksichtigung von Kinderbetreuungskosten ergeben. Bisher wurden diese Aufwendungen, je nachdem ob sie beruflich bedingt oder privat veranlasst waren, steuerlich unterschiedlich behandelt. Unter Beibehaltung der bestehenden H\u00f6chstbetr\u00e4ge sollen die Aufwendungen zuk\u00fcnftig anerkannt werden, ohne dass es wie bisher auf die pers\u00f6nlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern ankommt. Au\u00dferdem k\u00f6nnen Steuerpflichtige ihre Steuerkl\u00e4rung in Zukunft nur alle zwei Jahre statt jedes Jahr abgeben. Unternehmer sind von dieser Regelung aber ausgeschlossen.<\/p>\n<p>An der Zwei-Jahres-Regelung entz\u00fcndete sich unter den eingeladenen Sachverst\u00e4ndigen Kritik. \u201dVon den mehr als 22 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erhoffen sich mit der Abgabe einer Steuererkl\u00e4rung mindestens 21 Millionen eine Steuerr\u00fcckerstattung. Diese Steuerb\u00fcrgerinnen und -b\u00fcrger werden keine zwei Jahre auf die vielfach in die privaten Haushaltsplanungen einbezogene R\u00fcckerstattung vom Finanzamt warten\u201c, hie\u00df es in der Stellungnahme der Deutschen Steuergewerkschaft. Auch die Bundessteuerberaterkammer hielt die Regelung wie schon der Bundesrat \u201df\u00fcr nicht zielf\u00fchrend\u201c, weil nur wenige Steuerzahler davon Gebrauch machen w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages wurde von mehreren Sachverst\u00e4ndigen als zu gering kritisiert. Der Bund der Steuerzahler erinnerte, dass dieser Pauschbetrag mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 von 1.044 auf 920 Euro reduziert worden sei. Wenn mit dem Pauschbetrag die meisten Arbeitnehmer vor Einzelnachweisen f\u00fcr das Finanzamt verschont werden sollten, m\u00fcsste es zu einer deutlich h\u00f6heren Anhebung kommen. Daher pl\u00e4dierte der Deutsche Steuerberaterverband f\u00fcr eine Anhebung auf 1.400 Euro. Nur dann werde sich der gew\u00fcnschte Effekt einstellen, dass eine deutliche Anzahl von Arbeitnehmern auf eine konkrete Aufstellung der Werbungskosten verzichte.<\/p>\n<p>Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine verwies darauf, dass dieser Pauschbetrag zu einem nicht unerheblichen Teil einem Personenkreis zugute komme, der h\u00e4ufig keine oder nur geringe berufsbedingte Aufwendungen habe oder diese vom jeweiligen Arbeitgeber erstattet bekomme. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) rechnete vor, dass die Entlastung selbst f\u00fcr gutverdienende Arbeitnehmer bei knapp 3 Euro im Monat liege.<\/p>\n<p>Eine Erh\u00f6hung der Behindertenpauschbetr\u00e4ge verlangte der Bundesverband f\u00fcr k\u00f6rper- und mehrfachbehinderte Menschen. Diese Pauschbetr\u00e4ge seien seit 1975 nicht mehr erh\u00f6ht worden, kritisierte die Organisation.<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><span style=\"color: #888888;\"><em>QUELLE: hib-Meldung des deutschen Bundestags vom 11. Mai 2011 <\/em><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die gro\u00dfen deutschen Wirtschaftsverb\u00e4nde begr\u00fc\u00dfen das Ziel der Bundesregierung, die Steuerpraxis zu vereinfachen und das Steuerrecht von unn\u00f6tiger B\u00fcrokratie zu befreien. 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