{"id":1810,"date":"2011-05-06T06:37:23","date_gmt":"2011-05-06T04:37:23","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=1810"},"modified":"2011-05-05T08:44:41","modified_gmt":"2011-05-05T06:44:41","slug":"besserer-verbraucherschutz-bei-der-riester-rente-zulagenanspruch-kann-nachtraglich-gesichert-werden-bmf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2011\/05\/06\/besserer-verbraucherschutz-bei-der-riester-rente-zulagenanspruch-kann-nachtraglich-gesichert-werden-bmf\/","title":{"rendered":"Besserer Verbraucherschutz bei der Riester-Rente: Zulagenanspruch kann nachtr\u00e4glich gesichert werden (BMF)"},"content":{"rendered":"<p>Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch im Rahmen eines Gesetzentwurfs des Bundesministeriums der Finanzen eine deutliche Verbesserung des Verbraucherschutzes bei der Riester-Rente beschlossen. Damit reagiert die Bundesregierung auf F\u00e4lle, in denen gezahlte Zulagen zur\u00fcckgefordert worden waren, weil Riester-Sparer unwissentlich und aus Versehen keinen Eigenbeitrag geleistet hatten.<\/p>\n<p>Bundesarbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen und der Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Sch\u00e4uble: \u201eMissbrauch der staatlichen Riester-F\u00f6rderung darf sich nicht lohnen. Aber wir helfen Familien, die das Richtige tun und mit der Riester-Rente zus\u00e4tzlich f\u00fcr das Alter vorsorgen. Hier haben Ehepartner in der Vergangenheit zum Teil Zulagen erhalten, obwohl sie irrt\u00fcmlich und unabsichtlich keine Eigenbeitr\u00e4ge geleistet hatten. Wir stellen nun klar, dass die Eigenbeitr\u00e4ge nachgezahlt werden k\u00f6nnen. Damit bleibt der Zulagenanspruch r\u00fcckwirkend f\u00fcr die Vergangenheit erhalten. Dass dies m\u00f6glich ist und wie es funktioniert \u2013 dar\u00fcber werden nun alle, die es betrifft, automatisch informiert.\u201c<br \/>\n<strong><\/strong><\/p>\n<p><strong>Beispiel:<\/strong><!--more--><\/p>\n<p>Ein nicht berufst\u00e4tiger Ehepartner kann eine eigene Riester-Zulage bekommen, wenn der berufst\u00e4tige Ehegatte riestert. Dazu muss er zwar einen eigenen Riester-Vertrag abschlie\u00dfen, darauf aber keine Eigenbeitr\u00e4ge einzahlen. Der Ehepartner ist \u201emittelbar zulageberechtigt\u201c. Bei der Geburt eines Kindes zum Beispiel \u00e4ndert sich dies aber. Dann wird meist die Ehefrau dadurch Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung, dass der Staat ihr f\u00fcr drei Jahre Rentenversicherungsbeitr\u00e4ge zahlt und Rentenversicherungszeiten anrechnet. Wer aber in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, wechselt von der mittelbaren in die unmittelbare Zulagenberechtigung \u2013 und muss dann mindestens 60 Euro pro Jahr in den eigenen Riester-Vertrag einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten.<\/p>\n<p>Viele haben das in der Vergangenheit \u00fcbersehen. Sie werden nun dar\u00fcber informiert, dass und wie sie ihre \u2013 oft geringen \u2013 Eigenbeitr\u00e4ge nachzahlen und so die volle Zulage (wieder) erhalten k\u00f6nnen. Das Verfahren wird unb\u00fcrokratisch ablaufen. Betroffene Riester-Anleger m\u00fcssen lediglich die Beitr\u00e4ge auf ihren Riester-Vertrag einzahlen und ihrem Anbieter Bescheid geben, f\u00fcr welche Jahre diese Zahlungen bestimmt sind. Um alles andere k\u00fcmmern sich der Anbieter und die Zulagenstelle. Die Zulagenstelle wird die zur\u00fcckgeforderte Zulage automatisch auf den Riester-Vertrag des Betroffenen zur\u00fcckzahlen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Zukunft wird das Problem dadurch gel\u00f6st, dass ab 2012 alle Riester-Sparer immer einen Eigenbeitrag von mindestens 60 Euro im Jahr (also f\u00fcnf Euro pro Monat) auf ihren Vertrag einzahlen m\u00fcssen, um die volle Zulage zu erhalten. Die Regeln f\u00fcr die Zulageberechtigung werden damit einfacher und transparenter. Die \u00c4nderung verdeutlicht zudem, dass die Riester-Rente keine vollkommen vom Staat finanzierte Zusatzrente ist, sondern immer ein \u2013 wenn auch mit mindestens f\u00fcnf Euro monatlich sehr geringer \u2013 eigener Sparbeitrag gefordert wird. Wer bisher mittelbar zulagenberechtigt war und keine Eigenbeitr\u00e4ge leistete, profitiert in Zukunft davon, dass diese Eigenbeitr\u00e4ge die Zusatzrente erh\u00f6hen.<\/p>\n<p><strong>Das Zulageverfahren:<\/strong><\/p>\n<p>Das Verfahren, in dem Riester-Sparern betr\u00e4chtliche, steuerfinanzierte staatliche Zulagen gew\u00e4hrt werden, ist bei \u00fcber 14 Millionen Vertr\u00e4gen notwendigerweise ein automatisiertes Massenverfahren. Die Zulagen k\u00f6nnen nur dann schnell ausgezahlt werden, wenn die Verwaltung zun\u00e4chst auf die Richtigkeit der Angaben der Riester-Anleger vertraut. Dass die Angaben richtig sind und bei Ver\u00e4nderung der pers\u00f6nlichen Lebensumst\u00e4nde angepasst werden, liegt in der gemeinsamen Verantwortung des Riester-Sparers und des Anbieters der Riester-Rente. Der Anleger muss zum Beispiel seine Bank oder Versicherung \u00fcber \u00c4nderungen in seinen Familien- und Einkommensverh\u00e4ltnissen informieren, damit diese die Informationen an die Zulagenstelle weitergeben k\u00f6nnen. Die Angaben werden zwangsl\u00e4ufig erst im Nachhinein durch die Zulagenstelle \u00fcberpr\u00fcft. Gegen die R\u00fcckforderung der Zulage hat der Anleger weitgehenden Rechtsschutz. Nach der Mitteilung seines Anbieters hat er ein Jahr Zeit, um eine \u00dcberpr\u00fcfung der R\u00fcckforderung bei der Zulagenstelle zu beantragen.<\/p>\n<p>In vielen F\u00e4llen, in denen die Zulagenstelle nach \u00dcberpr\u00fcfungen der Jahre 2005 bis 2007 Zulagen zur\u00fcckforderte, hatten Anleger ihr Riester-Guthaben entgegen der klaren Bestimmungen verwendet. Zum Beispiel hatten Riester-Sparer ihr steuerlich und mit Zulagen gef\u00f6rdertes Altersvorsorgeverm\u00f6gen abgehoben und f\u00fcr den Konsum gebraucht, nicht aber zum Aufbau einer Zusatzrente. In solchen F\u00e4llen muss die F\u00f6rderung schon aus Gr\u00fcnden der Gerechtigkeit gegen\u00fcber anderen Anlegern unausweichlich zur\u00fcckgefordert werden.<\/p>\n<p><strong>\u201eRiestern\u201c \u2013 so funktioniert es:<\/strong><\/p>\n<p>Wer zus\u00e4tzlich f\u00fcr das Alter vorsorgen m\u00f6chte, kann dies \u00fcber die Riester-Rente sicher und mit betr\u00e4chtlicher staatlicher F\u00f6rderung in Form von Zulagen und Steuerersparnissen tun. Dazu m\u00fcssen vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens (h\u00f6chstens 2.100 Euro abz\u00fcglich der Grundzulage von 154 Euro und ggf. der Zulage(n) f\u00fcr kindergeldberechtigte Kinder von jeweils 185 Euro bzw. 300 Euro f\u00fcr nach 2007 geborene Kinder) in ein f\u00f6rderf\u00e4higes Riester-Produkt flie\u00dfen. Auch im laufenden Jahr lohnt sich der Einstieg \u2013 gerade f\u00fcr Geringverdiener und Familien. Wer \u00fcber kein oder nur ein geringes Einkommen verf\u00fcgt, muss lediglich mindestens 60 Euro j\u00e4hrlich bzw. f\u00fcnf Euro monatlich als Eigenbeitrag in den Aufbau einer Riester-Rente investieren \u2013 und erh\u00e4lt so die vollen 154 Euro Grundzulage plus ggf. 185 bzw. 300 Euro Kinderzulage pro Kind.<\/p>\n<p>Informationen und Beratung rund um die Riester-Rente gibt es bei Banken, Sparkassen, Versicherungen, Investmentfondsgesellschaften und Bausparkassen oder im Internet.<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><span style=\"color: #888888;\"><em>QUELLE: PRESSEINFORMATION Nr.: 12\/2011 Bundesministerium der Finanzen <\/em><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch im Rahmen eines Gesetzentwurfs des Bundesministeriums der Finanzen eine deutliche Verbesserung des Verbraucherschutzes bei der Riester-Rente beschlossen. 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