{"id":1733,"date":"2011-04-27T06:42:18","date_gmt":"2011-04-27T04:42:18","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=1733"},"modified":"2011-04-28T09:39:19","modified_gmt":"2011-04-28T07:39:19","slug":"steuernachzahlungen-fur-musiker-und-schauspieler","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2011\/04\/27\/steuernachzahlungen-fur-musiker-und-schauspieler\/","title":{"rendered":"Steuernachzahlungen f\u00fcr Musiker und Schauspieler?"},"content":{"rendered":"<p>Keine guten Nachrichten f\u00fcr Musiker und Schauspieler die Ihre Kreativit\u00e4t auch in Sachen Steuern genutzt haben und mit einer Gleichstellungsbescheinigung ganz lukrativ Steuern  sparen konnten. Aber auch bei den Finanz\u00e4mtern gibt es kreative K\u00f6pfe die eher den Ansatz verfolgen m\u00f6glichst viele Steuern in das Staatss\u00e4ckel zu bekommen.<\/p>\n<p>So entstand eine Art Katz und Maus Spiel das allerdings mit dem Jahressteuergesetz 2010 beendet wurde, denn nun d\u00fcrfen die Finanz\u00e4mter selbst Gleichstellungsbescheinigungen bei der Landeskulturbeh\u00f6rde beantragen, wodurch es nun zu erheblichen Umsatzsteuerr\u00fcckzahlungen f\u00fcr die K\u00fcnstler aufgrund unberechtigten Vorsteuerabzugs kommen kann.<!--more--><\/p>\n<p>Ums\u00e4tze bestimmter kultureller Einrichtungen des Bundes, der L\u00e4nder sowie der Gemeinden sind von der Umsatzsteuer befreit. Zum Beispiel geh\u00f6ren dazu die Leistungen von Orchestern, Ch\u00f6ren, Musikensembles und Theatern. Aber auch gleichartige Leistungen privater Einrichtungen sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn der jeweiligen Einrichtung eine sogenannte  <strong>Gleichstellungsbescheinigung<\/strong> der zust\u00e4ndigen Landeskulturbeh\u00f6rde vorliegt. Eine gleichartige Einrichtung kann auch ein Solok\u00fcnstler sein.<\/p>\n<p>H\u00e4ufig f\u00fchrten die Gleichstellungsbescheinigungen in der Vergangenheit zum Streit zwischen Finanz\u00e4mtern und den selbstst\u00e4ndigen K\u00fcnstlern. Der Grund ist der Verzicht vieler K\u00fcnstler darauf eine Gleichstellungsbescheinigung beim Finanzamt zu beantragen. Diese K\u00fcnstler unterwarfen ihre Ums\u00e4tze auf der einen Seite freiwillig dem erm\u00e4\u00dfigten Umsatzsteuersatz von 7% und zogen auf der anderen Seite die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer ab. Dies war meist ein lukratives Gesch\u00e4ft, denn in den Eingangsrechnungen tauchten haupts\u00e4chlich Leistungen auf, die mit 19% besteuert wurden.<\/p>\n<p>Einzelne Finanz\u00e4mter versuchten dieses Steuergestaltungsmodell zu unterbinden, indem sie eine Gleichstellungsbescheinigung f\u00fcr den K\u00fcnstler bei der Landeskulturbeh\u00f6rde beantragten. Sobald die Bescheinigung vorlag, wurde der Vorsteuerabzug untersagt, da offensichtlich umsatzsteuerfreie Leistungen erbracht wurden. Zudem begn\u00fcgten sich einige Finanz\u00e4mter nicht nur mit dem Vorsteuerabzugsverbot f\u00fcr die Zukunft, sie beantragten bei der Beh\u00f6rde sogar die R\u00fcckdatierung der Bescheinigung und erkannten den Vorsteuerabzug dann r\u00fcckwirkend ab.<\/p>\n<p>Jetzt hat der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2010 einen Schlussstrich unter die Streitigkeiten rund um die Gleichstellungsbescheinigung gezogen. Es wurde nun festgelegt dass die Bescheinigung auch vom Finanzamt bei der Landeskulturbeh\u00f6rde beantragt werden kann und als Grundlagenbescheid anzusehen ist (\u00a7 4 Nr. 20 a UStG). Wird die Bescheinigung von der Beh\u00f6rde r\u00fcckdatiert, d\u00fcrfen selbst bestandskr\u00e4ftige Umsatzsteuerbescheide r\u00fcckwirkend ge\u00e4ndert werden. Eine nachtr\u00e4gliche \u00c4nderung ist allerdings nur bis zum Ablauf der Steuerfestsetzungsfrist zul\u00e4ssig. Diese Festsetzungsfrist betr\u00e4gt in der Regel vier Jahre.<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><span style=\"color: #888888;\"><em>QUELLE: <a href=\"http:\/\/www.selbststaendigentipps.de\/?menuID=198&amp;navID=-1&amp;softlinkID=18275&amp;softCache=true\" target=\"_blank\">www.selbststaendigentipps.de<\/a><\/em><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Keine guten Nachrichten f\u00fcr Musiker und Schauspieler die Ihre Kreativit\u00e4t auch in Sachen Steuern genutzt haben und mit einer Gleichstellungsbescheinigung ganz lukrativ Steuern sparen konnten. Aber auch bei den Finanz\u00e4mtern gibt es kreative K\u00f6pfe die eher den Ansatz verfolgen m\u00f6glichst viele Steuern in das Staatss\u00e4ckel zu bekommen. 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