{"id":1654,"date":"2011-04-11T06:34:25","date_gmt":"2011-04-11T04:34:25","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=1654"},"modified":"2011-09-16T11:31:19","modified_gmt":"2011-09-16T09:31:19","slug":"rache-am-ex-per-finanzamt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2011\/04\/11\/rache-am-ex-per-finanzamt\/","title":{"rendered":"Rache am Ex per Finanzamt."},"content":{"rendered":"<p>Um Ihren ehemaligen Ehepartner eine h\u00f6here Steuernachzahlung zu pr\u00e4sentieren, stellte eine  Dame einen Antrag auf eine getrennte Veranlagung f\u00fcr die nachtr\u00e4glichen Einkommensteuerbescheide. Auch wenn hier f\u00fcr das Finanzamt sehr viel mehr an Einnahmen, durch h\u00f6here Steuernachzahlungen m\u00f6glich gewesen w\u00e4re, ging der Plan der Ex Gattin nicht auf.<\/p>\n<p>Folgendes war passiert: Die im Jahr 2007 von ihrem Ehemann geschiedene Antragsstellerin lebte schon seit Mitte 2005 getrennt. In den Streitjahren 2001 bis 2005 waren beide Arbeitnehmer. Die Einnahmen der beiden unterschieden sich aber gewaltig denn der Ehemann konnte  Bruttoarbeitsl\u00f6hne von ca. 132.500 DM bis 106.800 Euro erzielen, die Ehefrau erzielte jedoch im Jahr 2001 nur einen Bruttoarbeitslohn von 19.500 DM und in den Jahren 2002 bis 2005 nicht mehr als 10.000 Euro.<!--more--><\/p>\n<p>F\u00fcr die Jahre 2001 bis 2005 wurden keine Einkommensteuererkl\u00e4rungen beim Finanzamt eingereicht. Aufgrund eines Verdachts der Hinterziehung von Einkommensteuer wurde dann im Jahr 2007 gegen den Ehemann ein Strafverfahren eingeleitet, darauf hin ergingen im Oktober 2010 Einkommensteuerbescheide f\u00fcr die Streitjahre 2001 bis 2005. In diesen wurden die festgestellten Eink\u00fcnfte aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit unter Durchf\u00fchrung einer Zusammenveranlagung erfasst.<\/p>\n<p>Die Ehefrau legte mit der Begr\u00fcndung dass sie getrennte Veranlagung beantrage, jeweils Einspruch gegen die Bescheide 2001 bis 2005 ein. Zus\u00e4tzlich beantragte Sie beim Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung. Der Antrag wurde mit der Begr\u00fcndung abgelehnt, die Antragstellerin k\u00f6nne ja die Aufteilung der Steuerschuld gem\u00e4\u00df \u00a7 268 AO beantragen. Denn so w\u00fcrde auf sie in allen Streitjahren eine Steuerschuld von null Euro entfallen.<\/p>\n<p>Auch der dagegen an das Gericht gestellte Antrag auf  eine Aussetzung der Vollziehung war erfolglos. Das FG Rheinland-Pfalz h\u00e4lt den Antrag f\u00fcr nicht zul\u00e4ssig, da der Antragstellerin das Rechtsschutzbed\u00fcrfnis fehle. Sie k\u00f6nne mit einem Antrag gem\u00e4\u00df \u00a7 268 AO auf Aufteilung der Gesamtschuld erreichen, dass auf sie f\u00fcr alle Streitjahre jeweils eine Steuerschuld von null Euro entfalle. Der Antrag auf getrennte Veranlagung \u2013 in dessen Folge die ung\u00fcnstigere Grundtabelle anzuwenden w\u00e4re \u2013 diene somit alleine dem Zweck, dem fr\u00fcheren Ehemann Schaden zuzuf\u00fcgen. Denn die getrennte Veranlagung w\u00fcrde f\u00fcr ihn zu h\u00f6heren Steuerfestsetzungen f\u00fchren (FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.3.2011, Az. 6 V 1158\/11).<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><em><span style=\"color: #888888;\">QUELLE: <\/span><a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/?softlinkID=18189\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow, noindex\"><span style=\"color: #888888;\">www.steuertipps.de<\/span><\/a><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Um Ihren ehemaligen Ehepartner eine h\u00f6here Steuernachzahlung zu pr\u00e4sentieren, stellte eine Dame einen Antrag auf eine getrennte Veranlagung f\u00fcr die nachtr\u00e4glichen Einkommensteuerbescheide. Auch wenn hier f\u00fcr das Finanzamt sehr viel mehr an Einnahmen, durch h\u00f6here Steuernachzahlungen m\u00f6glich gewesen w\u00e4re, ging der Plan der Ex Gattin nicht auf. 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