{"id":1580,"date":"2011-03-23T06:07:27","date_gmt":"2011-03-23T05:07:27","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=1580"},"modified":"2011-03-22T09:02:55","modified_gmt":"2011-03-22T08:02:55","slug":"steuernachzahlungen-fur-viele-beamte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2011\/03\/23\/steuernachzahlungen-fur-viele-beamte\/","title":{"rendered":"Steuernachzahlungen f\u00fcr viele Beamte"},"content":{"rendered":"<p>Durch das B\u00fcrgerentlastungsgesetz Krankenversicherung hat sich der Abzug von Vorsorgeaufwendungen ab 01. Januar 2010 in wesentlichen Bereichen ver\u00e4ndert. Beim Lohnsteuerabzug wird eine Vorsorgepauschale ber\u00fccksichtigt, w\u00e4hrend bei der Veranlagung mit der Steuererkl\u00e4rung nur die tats\u00e4chlich geleisteten Beitr\u00e4ge ber\u00fccksichtigt werden. Bei Zeitsoldaten und Beamten wird eine Mindestvorsorgepauschale bei der Lohnsteuerberechnung ber\u00fccksichtigt, die oft zu hoch ausf\u00e4llt und zu Steuernachzahlungen f\u00fchrt.<\/p>\n<p>Zeitsoldaten und Beamte unterliegen keiner Renten- und Krankenversicherungspflicht. Sie erhalten \u00fcber die Beihilfe einen Zuschuss bei Krankheitskosten. Die Beihilfe stellt einen Teil der Krankenversicherung dar. Der nicht abgedeckte Teil sollte durch private Krankenversicherung restversichert werden. Die Beitr\u00e4ge hierzu sind in vielen F\u00e4llen sehr gering. <!--more--><\/p>\n<p>Die jetzt im Lohnsteuerabzugsverfahren ber\u00fccksichtigte Mindestvorsorgepauschale betr\u00e4gt 12\u00a0Prozent des Arbeitslohnes bis h\u00f6chstens 1.900 Euro j\u00e4hrlich. In Steuerklasse III betr\u00e4gt der H\u00f6chstbetrag 3.000 Euro. Die Vorsorgepauschale soll die Arbeitnehmeraufwendungen f\u00fcr Renten,- Kranken- und Pflegeversicherung abdecken. Ob die Voraussetzungen f\u00fcr den Ansatz der einzelnen Teilbetr\u00e4ge vorliegen, ist erst am Ende des jeweiligen Lohnzahlungszeitraumes zu pr\u00fcfen. Zeitsoldaten und Beamte, die keine gesetzliche Rentenversicherung zahlen und nur geringe Beitr\u00e4ge in der privaten Krankenversicherung leisten, liegen mit den eigenen Beitr\u00e4gen oft unter dem Pauschalbetrag von 1.900 Euro. F\u00fcr sie besteht deshalb eine Pflicht zur Abgabe der Steuererkl\u00e4rung. Der Fehlbetrag zwischen der Vorsorgepauschale und den eigenen Beitr\u00e4gen f\u00fchrt regelm\u00e4\u00dfig zur Steuernachzahlung.<\/p>\n<p>Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. weist darauf hin, dass betroffene Arbeitnehmer alle abziehbaren Versicherungen in der neuen Anlage Vorsorgeaufwand sorgf\u00e4ltig eintragen m\u00fcssen, um die Nachzahlung m\u00f6glichst gering zu halten oder zu vermeiden. Dazu geh\u00f6ren beispielsweise Haftpflicht- und Unfallversicherungen sowie vor 2005 abgeschlossene Lebensversicherungen. Beiderseits berufst\u00e4tige Ehegatten sollten au\u00dferdem pr\u00fcfen, ob eine getrennte Veranlagung g\u00fcnstiger ist. Vom Gesetzgeber fordert der Verband eine Nachbesserung, um eine zu hohe Vorsorgepauschale zu vermeiden. Dass durch das B\u00fcrgerentlastungsgesetz mehr Steuerpflichtige zur Abgabe einer Steuererkl\u00e4rung verpflichtet werden und Nachzahlungen leisten m\u00fcssen, ist zu korrigieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><em><span style=\"color: #888888;\">QUELLE: <\/span><a rel=\"nofollow, noindex\" href=\"http:\/\/www.nvl.de\/\" target=\"_blank\"><span style=\"color: #888888;\">www.nvl.de<\/span><\/a><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Durch das B\u00fcrgerentlastungsgesetz Krankenversicherung hat sich der Abzug von Vorsorgeaufwendungen ab 01. Januar 2010 in wesentlichen Bereichen ver\u00e4ndert. Beim Lohnsteuerabzug wird eine Vorsorgepauschale ber\u00fccksichtigt, w\u00e4hrend bei der Veranlagung mit der Steuererkl\u00e4rung nur die tats\u00e4chlich geleisteten Beitr\u00e4ge ber\u00fccksichtigt werden. Bei Zeitsoldaten und Beamten wird eine Mindestvorsorgepauschale bei der Lohnsteuerberechnung ber\u00fccksichtigt, die oft zu hoch ausf\u00e4llt und [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[5,1,7,3],"tags":[542,209,544,543],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1580"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1580"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1580\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1583,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1580\/revisions\/1583"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1580"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1580"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1580"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}