{"id":1516,"date":"2011-03-12T06:14:18","date_gmt":"2011-03-12T05:14:18","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=1516"},"modified":"2011-03-09T12:00:53","modified_gmt":"2011-03-09T11:00:53","slug":"durfen-kunftig-nur-noch-geschaftsessen-die-zu-nachvollziehbaren-einnahmen-fuhren-steuerlich-abgesetzt-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2011\/03\/12\/durfen-kunftig-nur-noch-geschaftsessen-die-zu-nachvollziehbaren-einnahmen-fuhren-steuerlich-abgesetzt-werden\/","title":{"rendered":"D\u00fcrfen k\u00fcnftig nur noch Gesch\u00e4ftsessen die zu nachvollziehbaren Einnahmen f\u00fchren steuerlich abgesetzt werden?"},"content":{"rendered":"<p>Der Fall hat sich vor kurzem so ergeben, das Finanzamt verweigerte einem Unternehmer die Anerkennung der Kosten f\u00fcr die Bewirtung von Gesch\u00e4ftsfreunden, da nicht nachgewiesen werden konnte das durch das Gesch\u00e4ftsessen nachvollziehbare Erfolge f\u00fcr das Unternehmen erzielt worden waren.<\/p>\n<p>F\u00fcr das FG M\u00fcnchen war diese Argumentation nicht nachvollziehbar, da auch nach der Schaltung von Zeitungsanzeigen oder der Verteilung von Flyern kaum nachgewiesen werden k\u00f6nne, ob und in welchem Umfang sich dadurch ein Gesch\u00e4ftserfolg eingestellt habe \u2013 und die Kosten daf\u00fcr sind trotzdem abzugsf\u00e4hig (FG M\u00fcnchen, Urteil vom 26.2.2010, Az. 14 K 4676\/06).<!--more--><\/p>\n<p>Da es sich bei Gesch\u00e4ftsessen um rein berufliche Veranstaltungen ohne privaten Anlass handelt k\u00f6nnen Sie diese deshalb als Werbungskosten absetzen. Ob durch das Gesch\u00e4ftsessen tats\u00e4chlich nachvollziehbare Einnahmen erzielt wurden oder nicht, geht das Finanzamt nichts an.<\/p>\n<p><strong>Folgende Regeln bei der Bewirtung von Gesch\u00e4ftsfreunden sollten Sie jedoch beachten:<\/strong><\/p>\n<p>Die Kosten f\u00fcr die Bewirtung von Gesch\u00e4ftsfreunden bei einem Gesch\u00e4ftsessen sind zu 70% als Werbungskosten absetzbar.<\/p>\n<p>Ein Gesch\u00e4ftsessen unter Gesch\u00e4ftsfreunden findet zum Beispiel statt:<\/p>\n<ul>\n<li>zur Anbahnung eines \tGesch\u00e4ftskontaktes,<\/li>\n<li>zur Pflege der Gesch\u00e4ftsbeziehung,<\/li>\n<li>um berufliche Informationen \tauszutauschen,<\/li>\n<li>anl\u00e4sslich einer \tVertragsverhandlung oder eines Gesch\u00e4ftsabschlusses,<\/li>\n<li>anl\u00e4sslich einer gesch\u00e4ftlichen \tBesprechung,<\/li>\n<li>wenn Sie einen Bewerber oder Besucher Ihrer Firma zum Essen \teinladen.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Auch die Bewirtung von Mitarbeitern kann steuerlich absetzbar sein:<\/strong><\/p>\n<p>Bewirtungskosten sind als Werbungskosten abzugsf\u00e4hig, wenn Sie eine rein berufliche Veranstaltung durchf\u00fchren und als Vorgesetzter f\u00fcr Ihre Mitarbeiter dabei die Bewirtung \u00fcbernehmen. Dies k\u00f6nnten zum Beispiel innerbetriebliche Schulungsveranstaltungen, Einsatzbesprechungen, berufliche Besprechungen, Personaleinzelgespr\u00e4che, Vertretertagungen oder Fortbildungsabende sein.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Bewirtung von Mitarbeitern bei einem Gesch\u00e4ftsessen k\u00f6nnen Sie die Kosten zu 100% als Werbungskosten absetzen.<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><em><span style=\"color: #888888;\">QUELLE: <\/span><a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/?menuID=8&amp;navID=16&amp;softlinkID=17891\"><span style=\"color: #888888;\">www.steuertipps.de<\/span><\/a><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Fall hat sich vor kurzem so ergeben, das Finanzamt verweigerte einem Unternehmer die Anerkennung der Kosten f\u00fcr die Bewirtung von Gesch\u00e4ftsfreunden, da nicht nachgewiesen werden konnte das durch das Gesch\u00e4ftsessen nachvollziehbare Erfolge f\u00fcr das Unternehmen erzielt worden waren. 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