{"id":1350,"date":"2011-02-13T07:02:07","date_gmt":"2011-02-13T06:02:07","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=1350"},"modified":"2011-02-07T11:30:14","modified_gmt":"2011-02-07T10:30:14","slug":"steuerentlastungen-2011","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2011\/02\/13\/steuerentlastungen-2011\/","title":{"rendered":"Steuerentlastungen 2011"},"content":{"rendered":"<p>In diesem Jahr steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 auf 1.000 Euro, dies hat einen Steuervorteil von bis zu 36 Euro im Jahr zur Folge, der im Dezember mit der Lohnabrechnung an die Arbeitnehmer weitergeleitet werden soll. Auch das sammeln der steuerelevanten Belege soll k\u00fcnftig eingeschr\u00e4nkt werden.<br \/>\nDer Bundesfinanzminister Wolfgang Sch\u00e4uble einigte sich mit den  Koalitionsfraktionen darauf das dieser Teil, des im Dezember beschlossenen Ma\u00dfnahmenpakets zur Steuerentlastung, schon 2011 in vollem Umfang wirksam werden soll. <!--more--><\/p>\n<p>Um die die Mindesteinnahmen in H\u00f6he von 330 Millionen Euro bereits bei der Aufstellung des Haushalts zu ber\u00fccksichtigen, wird der Bundeshaushalt erst im Jahr 2012, aufgrund der Forderung des Bundesfinanzministers, belastet.<\/p>\n<p>Dieses Ma\u00dfnahmenpaket das zur Steuervereinfachung dienen soll wurde schon im Dezember 2010 auf den Weg gebracht. So sollen die Steuerzahler j\u00e4hrlich um rund 590 Millionen Euro entlastet werden. Der Abbau von Steuerb\u00fcrokratie soll helfen das die Unternehmen rund vier Milliarden Euro pro Jahr einsparen k\u00f6nnen. Als klarer Schritt in Richtung Steuervereinfachung und finanzieller Entlastung der Steuerzahler wird diese Entscheidung vom  Bundesminister Br\u00fcderle und Finanzminister Sch\u00e4uble gesehen.<\/p>\n<p>Am 9. Dezember hatte sich der Koalitionsausschuss auf eine Reihe vom Ma\u00dfnahmen geeinigt die sp\u00e4testens zum 1. Januar 2012 in Kraft treten sollen. Der n\u00e4chste Schritt um das geplante Paket zur Steuerentlastung umzusetzen wird eine baldige Kabinettsbefassung sein. Es ist m\u00f6glich das einige Ma\u00dfnahmen schon zum 1. Januar 2011 Rechtswirksamkeit erlangen, es handelt sich hierbei um den Arbeitnehmerpauschbetrag und jene Ma\u00dfnahmen die kostenneutral sind.<\/p>\n<p>Erfreulich f\u00fcr alle Steuerzahler d\u00fcrfte die Bem\u00fchung der Regierung sein das in Zukunft jeder Steuerpflichtige, bedingt durch die Verringerung der schriftliche Belege sowie der Erh\u00f6hung der Pauschalen, weniger M\u00fche und \u00c4rger haben soll<\/p>\n<p><strong>Die einzelnen Punkte des Ma\u00dfnahmenpakets.<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird steigen und zwar von 920 Euro auf 1.000 Euro. Somit wird das Sammeln von Belegen f\u00fcr noch mehr Steuerpflichtige nicht mehr notwendig sein. Weiterhin wird es eine deutliche finanzielle Entlastung der Arbeitnehmer in H\u00f6he von rund 330 Millionen Euro.<\/li>\n<li>Auch die Kinderbetreuungskosten sollen f\u00fcr die Eltern einfacher absetzbar sein. So macht es keinen Unterschied mehr, ob die Kosten beruflich oder privat bedingt sind. Dadurch sollen mehr Familien mit Kindern durch diesem Steuervorteil profitieren. Verbunden ist damit eine Entlastung von 60 Millionen Euro.<\/li>\n<li>Die aktuelle Einkommens\u00fcberpr\u00fcfung bei vollj\u00e4hrigen Kindern bei der Gew\u00e4hrung von Kindergeld sowie Kinderfreibetr\u00e4gen entf\u00e4llt. Dies soll helfen  unn\u00f6tige Steuerb\u00fcrokratie abzubauen.<\/li>\n<li>Eine weitere Entlastung von 200 Millionen Euro wird einkommensschwache Familien mit Kindern zuteil, diese k\u00f6nnen nun auch bei einem Hinzuverdienst des Kindes von \u00fcber 8.004 Euro weiter Kindergeld beziehen.<\/li>\n<li>Der t\u00e4gliche Nachweis f\u00fcr Arbeitnehmer die abwechselnd \u00f6ffentliche Verkehrsmittel und das Auto benutzt, um zu Ihrem Arbeitsplatz zu gelangen, muss zuk\u00fcnftig nicht mehr t\u00e4glich nachgewiesen werden, sondern nur noch f\u00fcr das Gesamtjahr.<\/li>\n<li>B\u00fcrger die nicht unternehmerisch t\u00e4tige sind k\u00f6nnen demn\u00e4chst w\u00e4hlen ob sie ihre Einkommensteuererkl\u00e4rungen nur noch alle zwei Jahre beim Finanzamt abzugeben. Dies soll insbesondere Steuerpflichtigen helfen, die \u00fcber die Jahre gleich bleibende oder dem Steuerabzug unterliegende Eink\u00fcnfte haben. Wer jedoch R\u00fcckzahlungen erwartet, kann auch weiterhin j\u00e4hrlich seine Steuererkl\u00e4rung abgeben.<\/li>\n<li>Eine Vereinfachung soll die vom Finanzamt vorausgef\u00fcllte Steuererkl\u00e4rung bieten. Soweit der Finanzverwaltung die Daten vorliegen, werden diese in die  automatisch in die richtigen Felder der Steuererkl\u00e4rung \u00fcbertragen. Das Ziel ist hier, weitestgehend f\u00fcr alle Phasen im Besteuerungsprozess elektronische Verfahren anzubieten.<\/li>\n<li>Auch f\u00fcr Rentner, die \u00fcber Ihre Rente hinaus keine weiteren Einnahmen haben, soll es eine vorausgef\u00fcllte Steuererkl\u00e4rung geben die dann normalerweise ohne \u00c4nderung an das Finanzamt \u00fcbermitteln werden kann<\/li>\n<\/ul>\n<p>Weiterhin soll ein deutlich geringeren B\u00fcrokratieaufwand f\u00fcr Unternehmen erreicht werden indem eine Vielzahl von Regelungen die Kommunikation mit den Finanz\u00e4mtern erleichtert.<\/p>\n<p>Alle diese Ma\u00dfnahmen zur Steuervereinfachung sollen den Steuerzahler durch ein einfaches, niedriges und gerechtes Steuersystem motivieren und so seine Leistungsbereitschaft steigern.<\/p>\n<p>Die Bundeskanzelerin Angela Merkel m\u00f6chte mit der Steuerentlastung die Menschen wirklich erreichen, Zitat: <em>&#8222;Wir werden ein Paket schn\u00fcren, das nicht die Steuerbeh\u00f6rden entlastet, sondern bei denen ankommt, die Steuern bezahlen.&#8220;<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In diesem Jahr steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 auf 1.000 Euro, dies hat einen Steuervorteil von bis zu 36 Euro im Jahr zur Folge, der im Dezember mit der Lohnabrechnung an die Arbeitnehmer weitergeleitet werden soll. 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