Mit ‘urteil’ getaggte Artikel
Als der Solidaritätszuschlag seinerzeit ins Leben gerufen wurde, war die Einsicht ob dieser Maßnahme in der Bevölkerung noch weitestgehend vorhanden. Dies sieht allerdings heute durchaus anders aus. Seit nunmehr zwanzig Jahren, der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt, kostet uns unsere Solidarität sehr viel Geld. Kaum ein Steuerzahler wird 1991 gedacht haben das Wir auch noch zwanzig Jahre später weiterzahlen müssen. Immerhin war ja schon 1993 und 1994 Pause für den Solidaritätszuschlag, allerdings wurde dieser dann 1995 wieder eingeführt. Eine Rechtsanwältin und eine GmbH klagten gegen den Soli, der BFH ist allerdings der Meinung, dass der Soli weiterhin seine Berechtigung hat und somit bleiben muss.
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Raum trotz privater Mitbenutzung steuerlich absetzbar. Wer als selbstständiger sein Büro in den eigenen vier Wänden betreibt leidet häufig unter einer Art staatlich verordneter Paranoia: Ein gemütliches Sofa hat hier nichts zu suchen, selbst wenn man Gespräche mit Kunden lieber im Sitzen durchführen würde. Auch ein Fernseher oder sogar die vom Kind liebevoll gemalten Bilder hängt man lieber in den Flur. Denn die Kosten für ein Arbeitszimmer lassen sich nur dann steuerlich geltend machen, wenn dieser Raum nachweislich nur beruflich genutzt wird. Ob der Finanzbeamte ein Auge zudrückt, wenn er die private CD-Sammlung im Regal entdeckt, ist nicht sicher.
Dies galt jedenfalls bis sich das Finanzgericht Köln voll auf die Seite der Steuerzahler gestellt hat. Ein aktuelles Urteil besagt nämlich das ein Arbeitszimmer auch ein Wohnzimmer sein darf– oder umgekehrt. Einzig, weil der Raum in erheblichem Maße auch für rein private Zwecke genutzt wird, heisst das nicht, dass er gar nicht mehr als Arbeitszimmer anerkannt werden darf. Dann muss sich das Finanzamt eben darauf einlassen, dass der entsprechende Anteil berechnet wird. Dieses steuerzahlerfreundliche Urteil, das jetzt veröffentlicht wurde, hat der 10. Senat des Finanzgerichts Köln am 19. Mai 2011 gefällt (Az. 10 K 4126/09). (mehr …)
Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird in der Regel ein Zuschlag von 0,03% des Fahrzeugbruttolistenpreises pauschal erhoben. Diese Regelung ist für viele Steuerzahler ungünstig. Bei einer genauen Abrechnung würden sie bares Geld sparen. Bei einem betroffenen Steuerzahler machte die unterschiedliche Berechnungsweise einen geldwerten Vorteil von knapp 1.000 Euro im Jahr aus. Deshalb klagte er mit Hilfe des Bundes der Steuerzahler gegen diese Regelung.
Mit Erfolg. Das Niedersächsische Finanzgericht gab dem Kläger Recht, allerdings legte das Finanzamt gegen das Urteil postwendend Revision beim Bundesfinanzhof ein.
Nun gibt das Finanzamt klein bei und zieht (mehr …)
Kindergeld wird für ein volljähriges Kind – neben anderen Voraussetzungen – nur dann gewährt, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes einen bestimmten Betrag – derzeit 8.004 EUR – nicht überschreiten. Diese auf den ersten Blick klare Aussage des Gesetzes birgt in der Umsetzung insoweit vielfältige Schwierigkeiten, als zu entscheiden ist, welche Einkommensbestandteile zu berücksichtigen und welche Aufwendungen einkommensmindernd anzusetzen sind. (mehr …)
So ist es erst kürzlich in Mainz geschehen, ein Betreiber einer Gaststätte hatte seit Monaten keine Steuern mehr gezahlt und und verlor so seine Gaststättenerlaubnis.
Als sich schließlich eine fünfstelligen Betrag an schuldig gebliebenen Steuerzahlungen angesammelt hatte und außerdem die Steuervoranmeldungen und Steuererklärungen fehlten, schritt das Finanzamt zur Tat und ersuchte bei der Stadt den Widerruf der Gaststättenerlaubnis. Die Stadt kam der Bitte nach und widerrief unverzüglich die Konzession.
Der Wirt erhob Widerspruch und argumentierte das er inzwischen die ausstehenden Steuererklärungen erstellt habe und auch in der nächsten Zeit eine größere Summe an das Finanzamt überweisen wollte. Allerdings ging er davon aus das nach seinen Berechnungen eine deutlich geringeren Steuerschuld zu zahlen wäre als vom Finanzamt gefordert. (mehr …)
BFH ändert eigene Rechtsprechung zugunsten der Betroffenen
Bislang hatte es Steuerzahler, die selbst oder deren unterhaltspflichtige Angehörige von einer langwierigen Krankheit betroffen waren, nicht leicht. Nicht genug, dass sie von der Krankheit geschlagen waren: Sie mussten sich noch vor der eigentlichen Behandlung von einem Amtsarzt bestätigen lassen dass es sich um eine Krankheit handelte, deren Kosten im Sinne einer außergewöhnlichen Belastung steuerlich geltend gemacht werden können. (mehr …)
Kirchensteuerstelle fordert Jahrzehnte nach Austritt Steuern nach
Ein Schelm wer Böses dabei denkt: Eine Steuerzahlerin war 1971 aus der Kirche ausgetreten, dies wurde ihr auch ordnungsgemäß bestätigt. Nachdem sie nun jahrzehntelange keine Kirchensteuern mehr gezahlt hatte, erhielt sie 1999 plötzlich ein Schreiben von der Kirchensteuerstelle mit der Frage, warum sie keine Kirchensteuern abführe. In der Behörde lagen keinerlei Unterlagen über den Austritt vor, da diese ja nach 10 Jahren vernichtet werden. Auch die Betroffene selbst hatte die entsprechenden Unterlagen längst entsorgt.
Da sie nun ihren Kirchenaustritt nicht nachweisen konnte, musste sie für mehrere Jahre Kirchensteuern nachzahlen. Das entsprechende Urteil wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt (Az. OVG 9 B 25.5). Da insbesondere die Berliner Landeskirche sich seit einiger Zeit verstärkt auf dieses Urteil stützt und auf dessen Grundlage Kirchensteuern nachfordert, ist es dringend zu empfehlen, die Austrittsbescheinigung für die Kirchensteuer langfristig aufzubewahren.
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