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Mit ‘umsatzsteuer’ getaggte Artikel

Für Unternehmer steht zum Jahresende die Erstellung der Umsatzsteueranmeldung an. Bis zum 31. Mai 2011 müssen diese beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Oft erfolgt das Ausfüllen durch den Steuerberater oder die Steuersoftware – das Daten werden gleich dann automatisch online via Elster-Übertragung abgegeben.

Falls Sie die Umsatzsteuererklärung noch auf Papier selbst erstellen möchten oder müssen, stehen Ihnen jetzt die Formulare als Gratis-Download im PDF – Format zur Verfügung. Folgende USt-Formulare sind im Steuerjahr 2010 verfügbar:

  • USt 2A – Hauptformular für die Umsatzsteuer-Erklärung 2010
  • USt 2E – Erklärung für die Formulare
  • USt Anlage UR – für besondere Umsatzsteuer-Fälle
  • USt Anlage UN – für Unternehmer im Ausland

Mehrwertsteuer beim Verkauf von Autos ins AuslandWer sein Fahrzeug ins EU-Ausland verkauft, bekommt die Mehrwertsteuer vom Verkaufspreis vom Fiskus zurück

Karsten B. aus Stuttgart ist zufrieden. Zusätzlich zu den 23.500 Euro Verkaufserlös für seinen 10 Monate alten Audi A4 (Neupreis mit Sonderausstattungen rund 31.500 Euro) erhielt er eine satte Steuergutschrift von ca. 3.752 Euro.

Wie ist das möglich? Im Hintergrund steht die Tatsache, dass die Mehrwertsteuer für ein und dasselbe Objekt innerhalb der EU nicht zweimal bezahlt werden soll. So sehen es die EU-Steuerrichtlinien vor. Als Herr B. seinen Audi kaufte, zahlte er (im Kaufpreis enthalten) rund 5.029,00 Euro Mehrwertsteuer. Das Auto wurde über eine internationale Verkaufsplattform an einen Interessenten aus Österreich verkauft. Dieser muss seinen Neuerwerb im Heimatland mit den dort gültigen Steuersätzen versteuern.

Karsten B. dagegen erhält die für den Wiederverkaufpreis gezahlte Umsatzsteuer anteilig zurück: 19 Prozent von 23.500 sind 3.752,10 Euro. Herr B. muss also unter dem Strich nur für die Mehrwertsteuer des Wertverlustes aufkommen. Die Erstattung bekommt der stolze Verkäufer aber nur, wenn er seinen Verkauf beim Bundeszentralamt für Steuern meldet, wozu er seit dem 1. Juli verpflichtet ist.

Seitdem ist nämlich ein EU-typisches Bandwurmungeheuer zum Leben erweckt worden: Die Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung vom 18. März 2009, kurz FzgLiefgMeldV.

Finanzgericht: Diffuse Sicherheitsbedenken oder der Aufwand bei der Nutzung des Elster-Systems sind kein Grund für einen Härtefall
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Die Neuregelung der Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistungen und ihre Auswirkungen auf Transportunternehmen

Manfred B. Ist als Unternehmer im internationalen Speditionsgewerbe tätig. Er möchte wissen: Wenn er mittels eines Schweizer Frachtführers Ware von Basel nach Lugano transportieren lässt, muss er dann Umsatzsteuer dafür abführen? Antwort: Nein. (mehr …)

Allerorten ist zwar vom Bürokratieabbau innerhalb der EU die Rede, doch die steuerliche Realität sieht wie so oft anders aus. Bislang waren insbesondere Dienstleister von der Verpflichtung ausgenommen, jeweils zeitgleich zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung auch eine Zusammenfassende Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) senden zu müssen. (mehr …)

Ab Januar 2010 müssen Unternehmer EU-Vorsteuererstattungen im Land des jeweiligen Rechnungsstellers beantragen (mehr …)

Wenn Sie nicht als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer gelten oder von dieser Regelung keinen Gebrauch machen, müssen Sie beim Finanzamt regelmäßig vierteljährliche oder monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen. In diesenVoranmeldungen erklären Sie Ihre Umsätze und machen Ihre Vorsteuern (Umsatzsteuer auf die Eingangsleistungen) geltend. (mehr …)

Das Finanzamt bewegt sich mit großen Schritten aufs Jahr 2010 zu. Seit Oktober 2009 sind die neuen Formulare für die Meldung der Umsatzsteuer-Voranmeldung veröffentlicht. (mehr …)

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