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Mit ‘steuererklärung’ getaggte Artikel

So schön es auch ist den eigenen Nachwuchs großzuziehen, hier und da wäre eine ganz kleine Auszeit, um mal wieder Kraft zu tanken, wirklich schön. Wenn die Großeltern nicht eingesetzt werden können dann bleibt meist nur ein Babysitter, diesen können Sie zumindest dann, wenn er auf Rechnung arbeitet, von der Steuer absetzen, denn ab 2012 ist es einfacher geworden, die Kinderbetreuungskosten von der Steuer abzusetzen. (mehr …)

Für wen ist die elektronische Steuererklärung Pflicht und was sind die Vor- und Nachteile?Für viele Steuerpflichtige ist die Abgabe einer elektronischen Steuererklärung freiwillig und sie können selbst entscheiden ob dieser Service sinnvoll ist oder nicht. Dies ist insbesondere daher zu beachten da es eine recht hohe Fehlerquote zwischen 36 und 68 Prozent geben soll. Die einzelnen Bescheide werden nun zwar schneller bearbeitet aber nicht mehr von einem Sachbearbeiter geprüft. Nur noch wenige Stichproben werden von den Finanzbeamten begutachtet. Sollte Ihnen also ein Fehler zu Ihren Ungunsten unterlaufen, freut sich der Fiskus denn Eingabefehler sind nach Auffassung der Finanzgerichte dem Steuerzahler selbst zuzurechnen. (mehr …)

tax 2012

tax 2012 ist eine preiswerte Steuersoftware, die für die meisten privaten Steuererklärungen ausreichend ist.

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Auto Unfall Gerade jetzt im Herbst, bedingt durch schlechte Wetterverhältnisse, steigt die Gefahr eines Unfalls, sollte Ihnen ein solcher zustoßen und Sie bekommen die dadurch entstandenen Kosten nicht vom Arbeitgeber ersetzt, können Sie in Ihrer Steuererklärung dafür Werbungskosten geltend machen!

Alle Aufwendungen, die Ihnen im Zusammenhang mit einem Unfall auf beruflicher Fahrt entstehen aber nicht von dritter Seite erstattet werden sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Diese Kosten werden nicht anteilig gekürzt, weil das KFZ auch privat genutzt wird. Andererseits dürfen Unfallschäden nicht teilweise mit dem beruflichen Nutzungsanteil geltend gemacht werden, wenn sie auf einer privaten Fahrt eintreten.
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Bisher erfolgte der Einzug der Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer durch die Banken nur dann, wenn der Anleger seiner Bank auch einen Auftrag dazu erteilte. Dieses Wahlrecht soll ab 2014 entfallen denn ab dann wird der Einzug Pflicht. Steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen sind für Mitglieder einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, kirchensteuerpflichtig. Acht oder Neun Prozent des Abgeltungsteuerbetrages beträgt die darauf anfallende Kirchensteuer .

Bei dem bisherigen Wahlrecht für Anleger konnten diese ihrem Kreditinstitut ihre Konfession mitteilen und mit dem Einbehalt der Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer beauftragen, weiterhin war es bisher möglich den Kirchensteuerabzug erst später durch das Finanzamt über die Einkommensteuererklärung durchführen zu lassen, dies gilt nun nur noch bis 2013. Bedingt durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz wird der künftige Kirchensteuerabzug umgestellt. Für ab 2014 zufließende Kapitalerträge erfolgt der Steuerabzug durch die Kreditinstitute automatisch. Dies betrifft insbesondere Banken, Bausparkassen und Versicherungen.

Das neue Verfahren soll dann so funktionieren: (mehr …)

Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung schloss die Überprüfung der Daten der bereits steuerlich schon erfassten Rentner für die Rentenbezüge vergangener Jahre ab. Nun startet die Finanzverwaltung die Auswertung der Rentendaten der Rentnerinnen und Rentner, die bislang bei den Finanzämtern noch nicht geführt werden. Die bundesweite Überprüfung wurde notwendig durch die Einführung des Alterseinkünftegesetzes. Denn auf Grund dieses Gesetztes änderte sich die Besteuerung von Renten ab dem Jahr 2005. Die Rentenversicherungsträger teilen deswegen die Höhe der Renten in Form von sogenannten Rentenbezugsmitteilungen (RBM) mit.

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steuererklärung nachträglich für ungültig erklärenWenn das Finanzamt einen gültigen Steuerbescheid ändern will und sich dies nachteilig für den Steuerpflichtigen auswirken würde, so muss das Finanzamt einige Regeln einhalten, sollten diese nicht beachtet werden ist keine Änderung des Steuerbescheides mehr möglich.

Der Fall:

Ein für bis zu neun Filialen zuständiger Verkaufsleiter, musste fortwährend die verschiedenen Zweigstellen anfahren. In seiner Steuererklärung gab er daher zum einen die Fahrten zwischen der Wohnung und den Arbeitsstätten an, zum anderen machte er aber auch Verpflegungskosten steuerlich geltend, diese beliefen sich pro Jahr um rund 2.800 Euro. Drei Jahre lang hatte das Finanzamt keine Einwände und hat alle Kosten anerkannt. Erst später kamen die Finanzbeamten darauf, dass die Verpflegungskosten gar nicht hätten anerkannt werden dürfen. (mehr …)

Das Vertrauen darauf das Ihr Finanzamt Ihren Steuerbescheid absolut korrekt angefertigt hat, kann trügen denn in Deutschland ist fast jeder siebte Steuerbescheid nicht korrekt. Dies fand zumindest das Magazin Capital bei einem Test aller 572 Finanzämter heraus. Der Bund der Steuerzahler gibt sogar an das jeder dritte Steuerbescheid falsch ist. Sie sollten Ihren Steuerbescheid aus diesem Grund genau überprüfen und wenn Sie mit der Festsetzung durch das Finanzamt nicht einverstanden sind umgehend Einspruch einlegen.

Insbesondere in den folgenden Fällen sollten Sie Einspruch einlegen: (mehr …)

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