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Mit ‘rente’ getaggte Artikel

Wer bereits mit 60 statt mit 65 Jahren die Altersrente beansprucht, muss mit einer Minderung seiner bis dahin erworbenen gesetzlichen Rentenansprüche um 18 Prozent rechnen.
Somit gibt es z.B. statt 1.500,- Euro nur noch 1.230,- Euro Rente pro Monat, dies wären also ganze 270,- Euro weniger. Zudem müssen die Betroffenen damit rechnen, dass die volle fiktive Rente von 1.500,- Euro, die sie zwar gar nicht erhalten, bei der Berechnung ihrer Betriebsrente zugrunde gelegt wird. Dies befand das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 30.11.2010 mit einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Az. 3 AZR 747/08) für rechtens. Für den betroffenen Betriebsrentner bedeutet das Urteil eine Verminderung seiner Betriebsrente um 133,78 Euro pro Monat. (mehr …)

Auch wenn die Bezeichnung Rentner für viele nun erst ab dem 67. Lebensjahr zutreffen wird gibt es weiterhin Möglichkeiten schon mit 60 Jahren in Rente zu gehen, das sind immerhin sieben Jahre eher in denen Sie das Leben durch Reisen oder andere Freizeitaktivitäten rundherum genießen könnten.

Für Frauen besteht diese Möglichkeit wenn sie vor dem ersten Januar 1952 geboren und mindestens 60 Jahre alt sind. Zudem muss eine Wartezeit von mindestens 15 Jahren erfüllt worden sein, ein weiterer Punkt ist das mehr als zehn Jahre der Pflichtversicherung nach dem vierzigsten Geburtstag vorliegen. Wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt werden kann schon mit 60 in Rente gegangen werden, es ist allerdings ein erheblicher Abschlag zu verkraften, bei einer sechzigjährigen Frau beträgt so die Rentenminderung lebenslang 18% der Bruttorente. (mehr …)

Sie haben die Steuererklärung schon fertig, zahlen aber zu viele Steuern? Bei den Einkünften aus Zinsen und Dividenden sind Sie unsicher? Konz stellt kostenlose eBooks zum Download zur Verfügung. Lesen Sie mehr. (mehr …)

Eine steuerliche Ungerechtigkeit bezüglich der Rürup-Rente ist derzeit noch beim BFH anhängig

Rürup-Rente - steuerliche Ungerechtigkeit

Wir befinden uns im Jahr 2026: Nach einem Gespräch mit seinem Nachbarn Reinhard V. ist Markus P. frustriert. Der Nachbar hatte gerade mal zwei Jahre lang relativ hohe Beträge in die Rürup-Rente eingezahlt, ungefähr genau so viel wie Markus P. selbst, der aber die Einzahlungen über 20 Jahre verteilte. Beide müssen nun gleich viel Steuern für ihre Rentenerträge abführen. Mit dem Unterschied, dass Nachbar V. einen wesentlich höheren Anteil seiner Einzahlungen bereits im Vorwege steuerlich geltend machen konnte und daher unterm Strich besser dasteht. (mehr …)

Viele Rentner haben zu hohe oder zu geringe Einkommen angegeben. Welche Folgen durch das Finanzamt sind zu erwarten? Rentner, die ihre private Steuererklärung nicht dem Steuerberater überlassen haben sondern sie selbst ausgefüllten, haben häufig vergessen, ihre Renten- und Krankenkassenbeiträge in der vollen Höhe steuermindernd geltend zu machen. (mehr …)

Wann und in welchem Umfang muss ich als Rentnerin oder Rentner meine Einkünfte (Renten, Einkünfte aus Vermietung oder Nebenjobs) versteuern? Diese Frage ist für viele ältere Menschen nicht leicht zu beantworten, greifen hier doch mehrere steuerlich wirksame gesetzliche Instanzen ineinander. (mehr …)

EuGH Urteil: In Deutschland arbeitende Grenz-Pendler haben Anspruch auf Riester-Vorteile. (mehr …)

Erhalten Sie steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung, so gibt es vom Finanzministerium ein neues Formular für die Steuererklärung. (mehr …)

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