Mit ‘kindergeld’ getaggte Artikel
Kindergeld wird für ein volljähriges Kind – neben anderen Voraussetzungen – nur dann gewährt, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes einen bestimmten Betrag – derzeit 8.004 EUR – nicht überschreiten. Diese auf den ersten Blick klare Aussage des Gesetzes birgt in der Umsetzung insoweit vielfältige Schwierigkeiten, als zu entscheiden ist, welche Einkommensbestandteile zu berücksichtigen und welche Aufwendungen einkommensmindernd anzusetzen sind. (mehr …)
Bundesverfassungsgericht sieht keine Verletzung der Grundrechte
Im konkreten Fall hatte der Sohn eines Vaters im Jahre 2005 4,34 Euro mehr verdient als die damals zulässige Freibetragsgrenze von 7.680 Euro zuließ (seit 1.1.2010: 8.004 Euro). Der abrupte Übergang ohne eine Gleitzone für ist als „Fallbeileffekt“ schon häufig diskutiert worden. (mehr …)
So lange der Jahresgrenzbetrag nicht überschritten wird, dürfen Eltern auch dann das Kindergeld weiter erhalten, wenn ihr Kind übergangsweise in einem Vollzeitjob tätig ist (mehr …)
Fiktive Einnahmen oder Ansprüche dürfen beim Bezug von Kindergeld nicht geltend gemacht werden
Auch wenn die Kosten der Kinderbetreuung weder für die Eltern noch für die Kindergeldberechnung angerechnet werden können ist eine Absetzung der Kosten durch die Großeltern des Kindes nicht rechtens, entschied ein Finanzgericht (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 13.2.2008, 2 K 1963/07). Allerdings wurde die Nichtzulassungsbeschwerde (NZB, eine Art „kleine Revision“) anerkannt, so dass der Fall nun beim Bundesfinanzhof anhängig ist.
Zur Erläuterung hier der konkrete Fall: Während der Ausbildung hatte eine junge Frau ein Kind bekommen. In den Ausbildungszeiten musste sie das Kind in eine Kinderbetreuung geben. Ihre Ausbildungsvergütung lag jedoch höher als die damals 7.680 Euro Freibetrag, so dass ihre eigenen Eltern keinen Anspruch mehr auf Kindergeld hatten. Für die Auszubildende selbst hatte der theoretische Werbungskostenabzug keine Wirkung, da das Einkommen dafür zu gering war.
Daraufhin versuchte die Mutter der jungen Frau die Betreuungskosten für ihr Enkelkind als Werbungskosten in Ansatz zu bringen, was vom Finanzamt abgelehnt wurde. Zu Recht, befand das FG, das auch in der Tatsache, dass die Betreuungskosten an keiner Stelle zum angerechnet werden konnten, nicht für verfassungsrechtlich bedenklich hielt.
Für wen eine ähnliche Situation gilt, der sollte vorsorglich Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, da die Beurteilung durch das BFH noch aussteht.
Fiktive Einnahmen oder Ansprüche dürfen beim Bezug von Kindergeld nicht geltend gemacht werden
Eine junge Frau war während ihrer Banklehre schwanger geworden, konnte also die Ausbildung erst nachdem Mutterschutz und der Elternzeit beenden. Mit dem Vater lebte sie nicht zusammen, war auch nicht verheiratet. Der Vater zahlte Unterhalt nur für das gemeinsame Kind. Das von den Eltern der jungen Mutter beantragte Kindergeld wurde abgelehnt mit dem Hinweis, die Tochter habe einen Unterhaltsanspruch gegen den Kindesvater.
Die Klage der Eltern beim Finanzgericht hatte Erfolg: Für die Berechnung des Kindergeldanspruchs dürften nur reale Einkommen herangezogen werden, nicht etwaige Forderungen oder nicht realisierte Ansprüche, entschieden die Richter (FG Münster, Urteil v. 17.6.2010, 11 K 2790/09 Kg).
Demzufolge blieb die junge Frau unter der Jahreseinkommensgrenze von 7.680 Euro (ab 2010 8.004 Euro), und ihre Eltern hatten einen berechtigen Anspruch auf das Kindergeld.
Auch eine mehrwöchige bezahlte Schulung als Flugbegleiterin ist eine Ausbildung, die Eltern zum Bezug des Kindergeldes berechtigt (mehr …)
Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken lässt der BFH den Abzug von Studiengebühren als außergewöhnliche Belastung nicht zu
Mit seinem Urteil vom 17. Dezember 2009 (VI R 63/08) hat der Bundesfinanzhof die Klage eines Steuerpflichtigen abschlägig beschieden, der für seinen Sohn für dessen Studium an einer privaten Hochschule die Studiengebühren als außergewöhnliche Belastung in der privaten Steuererklärung geltend machen wollte. (mehr …)
So titelt das Bundesministerium für Finanzen eine Seite mit Beispielrechnungen für Verbesserungen. Sind Sie auch davon betroffen – erhalten Sie in 2010 mehr Netto vom Brutto? (mehr …)
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