Mit ‘finanzgericht’ getaggte Artikel
Auch wenn es für die Kleinen sicherlich gemütlicher ist, zur Schule chauffiert zu werden und viele Eltern dabei auch ein besseres Gefühl haben, wenn Sie Ihre Sprösslinge direkt an der Schule abliefern und nach der Schule wieder abholen können, hat das Finanzamt dafür kein Verständnis. Denn absetzen lassen sich diese Kosten weder als außergewöhnliche Belastungen noch als Werbungskosten. Das gilt sogar in dem Fall, wenn für den Schulweg kein öffentlicher Nahverkehr angeboten wird. So entschied unlängst das Finanzgericht Rheinland Pfalz.
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In den Medien findet sich in der letzter Zeit immer wieder die Info, dass Steuerpflichtige, welche Krankheitskosten geltend gemacht haben, gegen ihren Einkommensteuerbescheid Einspruch einlegen sollen. Allerdings würden höchstwahrscheinlich nur sehr wenige Steuerzahler davon profitieren. Die Krankheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art. Diese wirken sich nur aus, soweit die Kosten die zumutbare Belastung überschreiten, denn der Gesetzgeber mutet Ihnen zu, dass Sie in der Lage sind, die außergewöhnlichen Belastungen ohne die Unterstützung der Allgemeinheit zu bewältigen.
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Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich die Kosten, die Ihnen durch die Ausübung eines Sports entstehen, als Krankheitskosten bei den außergewöhnlichen Belastungen abzusetzen. Die theoretische Definition der außergewöhnlichen Belastungen ist, dass es sich um Kosten handel muss, die Ihnen zwangsläufig entstehen und von denen die überwiegende Mehrzahl der Steuerzahler, mit gleichen Einkommensverhältnissen sowie gleichen Vermögensverhältnissen und gleichem Familienstand, nicht betroffen sind. Zu den abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen zählen vor allem Krankheitskosten, die möglichst vollständig aufgeschlüsselt werden sollten, damit sie tatsächlich zu einer Steuerersparnis führen.
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Raum trotz privater Mitbenutzung steuerlich absetzbar. Wer als selbstständiger sein Büro in den eigenen vier Wänden betreibt leidet häufig unter einer Art staatlich verordneter Paranoia: Ein gemütliches Sofa hat hier nichts zu suchen, selbst wenn man Gespräche mit Kunden lieber im Sitzen durchführen würde. Auch ein Fernseher oder sogar die vom Kind liebevoll gemalten Bilder hängt man lieber in den Flur. Denn die Kosten für ein Arbeitszimmer lassen sich nur dann steuerlich geltend machen, wenn dieser Raum nachweislich nur beruflich genutzt wird. Ob der Finanzbeamte ein Auge zudrückt, wenn er die private CD-Sammlung im Regal entdeckt, ist nicht sicher.
Dies galt jedenfalls bis sich das Finanzgericht Köln voll auf die Seite der Steuerzahler gestellt hat. Ein aktuelles Urteil besagt nämlich das ein Arbeitszimmer auch ein Wohnzimmer sein darf– oder umgekehrt. Einzig, weil der Raum in erheblichem Maße auch für rein private Zwecke genutzt wird, heisst das nicht, dass er gar nicht mehr als Arbeitszimmer anerkannt werden darf. Dann muss sich das Finanzamt eben darauf einlassen, dass der entsprechende Anteil berechnet wird. Dieses steuerzahlerfreundliche Urteil, das jetzt veröffentlicht wurde, hat der 10. Senat des Finanzgerichts Köln am 19. Mai 2011 gefällt (Az. 10 K 4126/09). (mehr …)
Was gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.
Schon 2013 will uns der bayrische Finanzminister die vorausgefüllte Steuererklärung präsentieren, somit soll es mittels einem Computer, sofern dieser im Haushalt verfügbar ist, in drei Schritten einfach möglich sein die Steuerklärung an das
Finanzamt zu übermitteln. Darf das Finanzgericht Ihre Urlaubsplanung über den Haufen werfen? In gewissen Fällen ja, wie wir recherchieren konnten. Bei Gebäuden, die vor 1995 errichtet wurden, sieht ein Gesetztentwurf vor das bei einer energetischen Sanierung Fördermittel bereitgestellt werden. Das Gesetz soll bereits im laufenden Jahr in Kraft treten. Wenn
Sie im Falle einer Erbschaft auf Ihren Anteil verzichten und dafür eine Abfindung bekommen, unterliegt diese nicht der Erbschaftsteuer. Der sechste Juli war in diesem Jahr der Steuerzahlergedenktag, denn ab diesem Datum fließt das Geld nun wieder in Ihre eigene Tasche, so zumindest der Bund der Steuerzahler.
Bei unseren Recherchen im Internet sind wir auf folgende Themen gestoßen: Ein Apartment kann vollständig als Arbeitszimmer absetzbar sein, wenn keine direkte Verbindung mit den privaten Wohnräumen besteht. Für alle Auszubildenden, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen, ledig sind und keine Kinder haben, ist nach einer schriftlichen Bestätigung der zuvor genannten Sachverhalte, keine Lohnsteuerkarte mehr notwendig.
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Kann eine urlaubsbedingte Abwesenheit eine Terminänderung rechtfertigen? Manchmal schon, sagt der BFH. Aber Sie müssen schon genau darlegen, wo Sie sich aufhalten. Ein Rechtsanwalt, der sich in einem Verfahren vor dem Finanzgericht selbst vertrat, sollte am 29.6.2010 zu einer mündlichen Verhandlung erscheinen. Allerdings wäre er Aufgrund einer bereits geplanten Reise, die auch nicht mehr aufschiebbar sei, zu diesem Termin nicht verfügbar, somit beantragte der Rechtsanwalt die Verschiebung des Termins. (mehr …)
Das Ergebnis internationaler Ermittlungen wegen banden- und gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung ist 63,5 Jahre Haft, sieben verurteilte Täter, mehr als 1.800 Einzeltaten und ein Steuerschaden von über 150 Millionen Euro. Unter anderem ermittelte das Zollfahndungsamt Stuttgart. Beamte des Zollamts Weil am Rhein-Autobahn fanden Ende 2004 herraus, dass immer wieder dieselbe Ladung Mobiltelefone aus Großbritannien in die Schweiz ausgeführt und von dort kurze Zeit später wieder nach Deutschland eingeführt wurden. Die Vermutung der Zöllner lag nah das hier illegale Praktiken stattfanden und so informierten Sie die Zollfahndung in Radolfzell. Diese führte die Ermittlungen im Auftrag der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Mannheim gemeinsam mit Steuerfahndern aus Konstanz und britischen Zollfahndern durch. Es wurde ein umfangreichen Einfuhrumsatzsteuerschwindel aufgedeckt.
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Wann und wie können selbst getragene Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Bundesfinanzhof. Aufwendungen die durch Pflegebedürftigkeit entstehen können nur in der Höhe als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden, in der sie die Leistungen der Pflegepflichtversicherung und das aus einer ergänzenden Pflegekrankenversicherung bezogene Pflege(tage)geld übersteigen, so entschied der Bundesfinanzhof (Beschluss vom 14.4.2011, Az. VI R 8/10).
Ein in Pflegestufe III eingruppierter Mann lebte in einem Pflegeheim, die daraus resultierenden Kosten wurden ihm zum Teil durch eine Beihilfe und die Pflegeversicherung ersetzt. Zudem hatte er eine private Pflegeversicherung aus der er monatliches Pflegegeld bezog. Die Pflegeaufwendungen wurden vom Finanzamt als außergewöhnliche Belastung anerkannt, das Pflegegeld wurde jedoch nicht berücksichtigt. Dagegen reichte der Pflegebedürftige Klage ein.
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