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Mit ‘einkommensteuer’ getaggte Artikel

Durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung hat sich der Abzug von Vorsorgeaufwendungen ab 01. Januar 2010 in wesentlichen Bereichen verändert. Beim Lohnsteuerabzug wird eine Vorsorgepauschale berücksichtigt, während bei der Veranlagung mit der Steuererklärung nur die tatsächlich geleisteten Beiträge berücksichtigt werden. Bei Zeitsoldaten und Beamten wird eine Mindestvorsorgepauschale bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt, die oft zu hoch ausfällt und zu Steuernachzahlungen führt.

Zeitsoldaten und Beamte unterliegen keiner Renten- und Krankenversicherungspflicht. Sie erhalten über die Beihilfe einen Zuschuss bei Krankheitskosten. Die Beihilfe stellt einen Teil der Krankenversicherung dar. Der nicht abgedeckte Teil sollte durch private Krankenversicherung restversichert werden. Die Beiträge hierzu sind in vielen Fällen sehr gering. (mehr …)

Endlich ist er da! Der Frühling verdrängt den kalten Winter und die ersten Sonnenstrahlen locken die Menschen aus den Häusern. Allerdings ist dies auch die Zeit in der eine recht aufwändige Tätigkeit durchzuführen ist, der Frühjahrsputz. Die Motivation den Frühjahrsputz durchzuführen steigert der Staat, denn wenn Sie eine bezahlte Hilfe für Haus und Garten einsetzen erhalten Sie eine finanzielle Entlastung.

Den staatlichen Zuschuss können Sie auch bekommen wenn Sie in Ihrem privaten Haushalt Arbeiten durch einen Handwerker ausführen lassen. Eine finanzielle Entlastung können Sie sogar dann erhalten, wenn Sie selbst weder eine Haushaltshilfe beschäftigen noch einen Handwerker im Haus hatten: (mehr …)

Zunehmend würden die öffentlichen Kassen durch die Minderung der Steuerschuld bei Aufwendungen für Dienst- und Handwerkerleistungen im Privathaushalt belastet, stellte der Bundesrechnungshof in einem aktuellen Bericht fest. Das Einkommenssteueraufkommen ist so seit 2008 um rund eine Milliarde Euro geschrumpft, für das Steuer Jahr 2010 schätzt das Bundesfinanzministerium (BMF) die Mindereinnahmen sogar auf über vier Milliarden Euro.

Die Umsetzung und Wirkung dieser Steuervergünstigung wurde nun vom Bundesrechnungshof geprüft, es stellte sich heraus dass diese vielfach nicht ihr Ziel erreiche und unvertretbar hohe Mitnahmeeffekte auslöse. Eigentlich sollte mit der Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen die Schwarzarbeit reduziert werden, es würden jedoch vielfach Leistungen gefördert die sowieso legal bezogen werden. Dieser Sachverhalt kommt z.B. dann zustande, wenn Hauseigentümer Leistungen vergeben, die sie ihren Mietern nur bei einem entsprechenden Nachweis in Rechnung stellen können. (mehr …)

FG Köln: Der private Verkauf einer Internet-Domain ist auch nur als privates Einkommen zu bewerten

Ein Privatmann hatte sich bei der DENIC eine Domain registrieren lassen und diese dann nach 2 Jahren für 7.500 Euro wieder verkauft. Das Finanzamt stufte diesen Erlös als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG ein. Der Steuerpflichtige klagte dagegen beim Finanzgericht Köln – und behielt Recht (FG Köln, Urteil v. 20.4.2010, 8 K 3038/08).

Nur innerhalb einer einjährigen Spekulationfrist darf der private Verkauf einer Internet-Domain nach § 22 Nr. 3 EStG besteuert werden.

Das Finanzamt war von einer wirtschaftlichen Leistung ausgegangen, die mit dem nicht dauerhaften Verzicht auf ein Nutzungsrecht einhergeht. Demgegenüber beschied das FG, dass hier ein Verkauf, also eine völlige Aufgabe des verkauften Wertes vorliege.

Sie haben die Steuererklärung schon fertig, zahlen aber zu viele Steuern? Bei den Einkünften aus Zinsen und Dividenden sind Sie unsicher? Konz stellt kostenlose eBooks zum Download zur Verfügung. Lesen Sie mehr. (mehr …)

Der Wahlkamp ist vorbei. Was bleibt von den zum Teil üppigen Steuerversprechungen der neuen Regierungsparteien übrig? (mehr …)

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