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Mit ‘Besteuerung’ getaggte Artikel

Für die Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gilt bereits seit 2005 der höhere Besteuerungsanteil. Der Besteuerungsanteil ist nicht für die gesamte Laufzeit der Rente, sondern nur zur Bestimmung des Rentenfreibetrags im Jahr nach dem Rentenbeginn bzw. in 2005 für Renten, die bereits vor 2005 begonnen haben geltend. Der so ermittelte Rentenfreibetrag (und nicht der Besteuerungsanteil als Prozentsatz) wird dann in den folgenden Jahren für die Besteuerung der Rente zugrunde gelegt.

Daraus ergibt sich die Konsequenz, dass die regelmäßigen Rentenanpassungen (Rentenerhöhungsbeträge) in den Folgejahren in voller Höhe steuerpflichtig sind.
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Das Bundesministerium der Finanzen informiert, das in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder im Hinblick auf die steuerlichen Auswirkungen einer Anpassung von Vorsorgeverträgen an die Anhebung des Mindestrentenalters vom 60. auf das 62. Lebensjahr folgendes gilt:

I. Versicherungsleistungen, die nach § 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG zu versteuern sind.
Bei Versicherungsverträgen, die nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen werden, ist der hälftige Unterschiedsbetrag nach § 20 Absatz 1 Nummer 6 Satz 2 EStG mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Versicherungsleistung nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen ausgezahlt wird. Werden wesentliche Vertragsmerkmale einer Versicherung (Versicherungslaufzeit, Versicherungssumme, Beitragshöhe, Beitragszahlungsdauer), die vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossen wurde, geändert und führt dies nach den Ausführungen im BMF-Schreiben vom 22. August 2002 (BStBl I, Seite 827) und den Rz. 67 ff. des BMF-Schreibens vom 1. Oktober 2009 (BStBl I, Seite 1172) zu einem Neubeginn der Mindestvertragsdauer, dann ist bei Vertragsänderung nach dem 31. Dezember 2011 der hälftige Unterschiedsbetrag nur dann anzusetzen, wenn

– die Versicherungsleistungen nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen
und
– nach Ablauf von zwölf Jahren seit der Vertragsänderung ausgezahlt werden. (mehr …)

Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung schloss die Überprüfung der Daten der bereits steuerlich schon erfassten Rentner für die Rentenbezüge vergangener Jahre ab. Nun startet die Finanzverwaltung die Auswertung der Rentendaten der Rentnerinnen und Rentner, die bislang bei den Finanzämtern noch nicht geführt werden. Die bundesweite Überprüfung wurde notwendig durch die Einführung des Alterseinkünftegesetzes. Denn auf Grund dieses Gesetztes änderte sich die Besteuerung von Renten ab dem Jahr 2005. Die Rentenversicherungsträger teilen deswegen die Höhe der Renten in Form von sogenannten Rentenbezugsmitteilungen (RBM) mit.

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Am 10. August 2011 haben deutsche und schweizerische Unterhändler die zwischen dem damaligen schweizerischen Finanzminister, Bundesrat Hans-Rudolf Merz und Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble im Oktober 2010 vereinbarten bilateralen Steuerverhandlungen erfolgreich abgeschlossen.

Durch die Paraphierung des Steuerabkommens sollen die bilateralen finanzwirtschaftlichen Beziehungen und die deutsch-schweizerische Steuerkooperation grundlegend verbessert werden. Das jetzt ausverhandelte Abkommen führt im Ergebnis zu einer effektiven Besteuerung von Vermögenswerten deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz. Die Vereinbarung ist sowohl für die Zukunft als auch für die Vergangenheit wirksam. Das Steuerabkommen sieht vor: (mehr …)

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