Mit ‘arbeitszimmer’ getaggte Artikel
Das Bundesministerium der Finanzen nahm ausführlich Stellung zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2010.
Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 und § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG dürfen die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, dürfen die Aufwendungen in voller Höhe steuerlich berücksichtigt werden (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3, Halbsatz 2 EStG).
Einschränkungen wie beim häuslichen Arbeitszimmer gelten nicht, so das FG Köln (mehr …)
Wer keinen anderen Arbeitsplatz hat, darf das Arbeitszimmer jetzt wieder steuerlich geltend machen – auch wenn es nicht den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet
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Bundesfinanzhof entscheidet zugunsten von Lehrern und Freiberuflern, dass Arbeitszimmer z.T. steuerlich abgesetzt werden dürfen. (mehr …)
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BMF bekräftigt die vom Gesetzgeber festgesetzte Neuregelung der Kostenabsetzbarkeit