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Die Zeit läuft, am 31. Mai ist Abgabetermin für die Steuererklärung

Steuererklärung 2011, ElsterFür den Großteil der Steuerpflichtigen ist der 31. Mai der Termin zur Abgabe der Steuererklärung, wenn diese nicht durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein bearbeitet wird, oder Sie eine Fristverlängerung bei Ihrem Finanzamt beantragt haben. Eine Verlängerung der Frist zur Abgabe der Steuererklärung können Sie dann beantragen, wenn Sie es voraussichtlich nicht mehr schaffen, Ihre Steuererklärung termingerecht einzureichen.

Auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben kann es durchaus lohnend sein, eine freiwillige Steuererklärung einzureichen. Dies ist insbesondere dann interessant, wenn Sie eines der hier vorgestellten Programme zur Erstellung der Steuererklärung nutzen, denn diese Programme erlauben meist eine optimale Berechnung und können somit dafür sorgen, dass Sie eine Rückerstattung vom Finanzamt erhalten. Zudem erlauben die Computer-Programme zum Ausfüllen der Steuererklärung größtenteils den direkten Versand der Steuererklärung mittels ELSTER, dies führt zu einer zügigeren Bearbeitung und Sie erhalten den Steuerbescheid wie auch eine evtl. Steuerrückzahlung schneller.

Eine freiwillige Abgabe der Einkommensteuererklärung empfiehlt sich zum Beispiel, wenn kein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gestellt wurde, und die Werbungskosten – z.B. Fahrtkosten für die Wege zur Arbeit, Ausgaben für Berufskleidung, Fachliteratur, doppelte Haushaltsführung – den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000,- Euro übersteigen. Auch wenn ein Arbeitnehmer während des Kalenderjahrs 2011 nicht ununterbrochen in einem Dienstverhältnis stand, lohnt es sich, zum 31. Mai eine Steuererklärung abzugeben. Zu viel einbehaltene Lohnsteuer wird dann erstattet.

Der Ministeriumssprecher Günther hat noch einen weiteren Tipp parat: „Wer seinen Steuerbescheid und damit eine mögliche Erstattung möglichst schnell bekommen möchte, der sollte die Steuererklärung mittels ELSTER online übermitteln.“ ELSTER steht für Elektronische Steuererklärung. Dieses Verfahren bietet eine ganze Reihe von Vorteilen:

  • Elektronisch abgegebene Steuererklärungen werden in der Regel schneller als die herkömmlichen Steuererklärungen auf Papier bearbeitet, da die Daten dem Finanzamt bereits vorliegen.
  • Die meisten Softwareprogramme bieten komfortable Zusatzfunktionen zum leichteren Ausfüllen der Steuererklärung (Interview-Modus, Plausibilitätsprüfung, Updateservice, integrierte Hilfe usw.).
  • Stammdaten (Name, Anschrift usw.) müssen nicht in jedem Jahr neu eingegeben werden. Die Steuererklärungssoftware übernimmt die Eingaben des letzten Jahres.
  • Die Plausibilitätsprüfungen weisen bereits bei der Eingabe auf fehlende Angaben hin. Hierdurch verringern sich die Nachfragen des Finanzamtes.
  • Da die übermittelten Daten im Finanzamt nicht erneut elektronisch erfasst werden müssen, besteht keine Gefahr, dass Daten dort fehlerhaft eingegeben werden.
  • Nur gesetzlich vorgeschriebene Belege müssen eingereicht werden. Auf weitere Belege kann grundsätzlich verzichtet werden.
  • Maximale Sicherheit durch verschlüsselte Übertragung der Daten.
  • Es besteht die Möglichkeit, die Steuerbescheid-Daten elektronisch abzuholen.

Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat den Datenschutz bei ELSTER übrigens mit einem Gütesiegel bestätigt.

QUELLE: Finanzministerium Schleswig-Holstein, Medieninformation vom 4. Mai 2012

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