Archiv für Februar 2012
Das bayerische Landesamt für Steuern warnt vor bösartigen Viren, die als Post vom Finanzamt oder der Steuerverwaltung getarnt sind, wer den Anhang dieser Mail öffnet, läuft Gefahr sich den Computer mit Computerviren oder sogar einem Trojaner zu verseuchen. Daher wird dringend empfohlen, die Nachricht, in, sofern es sich um eine Betrugsmail handelt, sofort zu löschen und insbesondere die anhängende Datei keinesfalls zu öffnen!
So identifizieren Sie die Spam-E-Mails:
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Auch wenn die meisten Steuerpflichtigen wohl kaum das Problem haben dürften, Steuern in Millionenhöhe dem Fiskus vorzuenthalten, dürfte diese Entscheidung für das Thema Steuergerechtigkeit in Deutschland doch interessant sein. Denn der Bundesgerichtshof hat unlängst ein Urteil, für eine Steuerhinterziehung von 2 Jahren Freiheitsstrafe zur Bewährung, das vom Landgericht Augsburg gefällt wurde, wieder aufgehoben, der Grund war, dass der BGH die Bewährung als eine nicht ausreichende Bestrafung betrachtet. Nun entscheidet eine andere Strafkammer über gesiebte Luft oder Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung. (mehr …)
Die Zuteilung der Identifikationsnummer und die entsprechende Datenspeicherung sind mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem übrigen Verfassungsrecht vereinbar. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 18. Januar 2012 II R 49/10 entschieden, dass die Zuteilung der Identifikationsnummer und die dazu beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgte Datenspeicherung mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die darin liegenden Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind durch überwiegende Interessen des Gemeinwohls gerechtfertigt. (mehr …)
Der Staat fördert die Zugehörigkeit zu bestimmten Religionsgemeinschaften durch Verminderung der Einkommenssteuer, allerdings müssen Sie dafür wiederum die Kirchensteuer bezahlen, diese können Sie aber für Ihre Steuererklärung 2011 als Sonderausgaben geltend machen. In gewissen Fällen erhalten Sie zu viel gezahlte Kirchensteuer vom Finanzamt zurück. In der Erstattung laut Ihrem Steuerbescheid ist dann auch ein Teil Kirchensteuer enthalten. Diese Erstattung mindert die gezahlte Kirchensteuer und somit Ihre Sonderausgaben im Jahr der Erstattung.
Steuererklärung 2017
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