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Kommt die Vorausgefüllten Steuererklärung 2013?

Der Bayerische Finanzminister und Vorsitzende der Finanzministerkonferenz Georg Fahrenschon sagte am 22 Juni 2012: „Ab dem Veranlagungszeitraum 2013 wird die vorausgefüllte Steuererklärung Realität“. Zudem läge ein entsprechender Beschluss der Finanzminister von Bund und Ländern vor.

Somit soll ab dem Veranlagungszeitraum 2013 – also mit der Steuererklärung, die im Jahr 2014 abgegeben wird – die Steuerzahler in drei Schritten zu ihre Steuererklärung abgeben können:

  • Erster Schritt:  Sie rufen ihre gespeicherten Steuerdaten elektronisch ab.
  • Zweiter Schritt:  Sie vervollständigen diese Angaben.
  • Dritter Schritt:  Sie senden die Erklärung über ihren Computer mittels ELSTER an Ihr Finanzamt.

Was passiert wenn Sie einen Steuerberater einsetzen? Georg Fahrenschon erklärte dazu, dass ein bevollmächtigter Berater über ein datensicheres Berechtigungsmanagement Zugang zu den Datentöpfen der Steuerverwaltung haben werden kann.

Allerdings soll die Nutzung einer vorausgefüllten Steuererklärung nicht verpflichtend sein.

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