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Messebesuche von der Steuer absetzen.

Fachmessen sind für viele Berufsgruppen unumgänglich, die Finanzämter erkennen die Aufwendungen für einen Messebesuch allerdings nur dann an wenn Sie entsprechende Argumente für einen beruflichen Grund zum Besuch der Messe vorweisen können.

Die Messen wenden sich meist nicht nur an Fachbesucher, sondern auch an Verbraucher, die Musikmesse Frankfurt hat dazu zum Beispiel einen Publikumstag eingerichtet und auch die Computer Messe Cebit, ist Fach- und Publikumsmesse zugleich.

Die Aufwendungen für den Messebesuch können Sie aber nur dann bei den Finanzämtern geltend machen wenn Sie aus beruflichen Gründen die Messe besucht haben. Dies trifft in folgenden Fällen zu:

  • Es handelt sich um eine Fachmesse, die Ihr berufliches Fachgebiet betrifft.
  • Sie können glaubhaft machen, dass Sie die Messe nur aus einem speziellen beruflichen Interesse besuchten und keinerlei private Interessen dabei eine Rolle gespielt haben.

Späteren Schwierigkeiten bei der steuerlichen Geltendmachung der Aufwendungen können Sie aus dem Weg gehen wenn Sie den Messebesuch sorgfältig dokumentieren, indem Sie zum Beispiel das Empfehlungsschreiben Ihres Vorgesetzten oder die berufliche Gründe für den Besuch der Messe sowie etwaige Einladungsschreiben von Ausstellern schriftlich niederlegen, bzw. aufbewahren.

Am besten Sie halten fest aus welchem Grund dieser Messebesuch für Ihre beruflichen Tätigkeit wichtig war. (FG Baden-Württemberg vom 15.7.1997, Az. 6 K 305/96).

QUELLE: www.steuertipps.de

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