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Archiv für Februar 2011

BFH: Eigenheimzulage für Haus auf Kreta ist nicht gerechtfertigt

Im verhandelten Fall hatte ein Arzt für seine Zweitimmobilie auf Kreta die Eigenheimzulage und Kinderzuschläge eingefordert. Seine Begründung: Im Sinne der EU-weiten Freizügigkeit und des EU-weit garantierten freien Kapitalverkehrs sei es belanglos in welchem zur Union gehörenden Land eine Immobilie steuerlich begünstigt werde.

Dem folgte zunächst das von dem Mediziner angerufene Finanzgericht, indem es sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes berief (Urteil vom 17.1.2008 Az. C 152/05), das einem Pendler steuerliche Vorteile für seine Immobilie im EU-Ausland gewährte. (mehr …)

Kirchensteuerstelle fordert Jahrzehnte nach Austritt Steuern nach

Ein Schelm wer Böses dabei denkt: Eine Steuerzahlerin war 1971 aus der Kirche ausgetreten, dies wurde ihr auch ordnungsgemäß bestätigt. Nachdem sie nun jahrzehntelange keine Kirchensteuern mehr gezahlt hatte, erhielt sie 1999 plötzlich ein Schreiben von der Kirchensteuerstelle mit der Frage, warum sie keine Kirchensteuern abführe. In der Behörde lagen keinerlei Unterlagen über den Austritt vor, da diese ja nach 10 Jahren vernichtet werden. Auch die Betroffene selbst hatte die entsprechenden Unterlagen längst entsorgt.

Da sie nun ihren Kirchenaustritt nicht nachweisen konnte, musste sie für mehrere Jahre Kirchensteuern nachzahlen. Das entsprechende Urteil wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt (Az. OVG 9 B 25.5). Da insbesondere die Berliner Landeskirche sich seit einiger Zeit verstärkt auf dieses Urteil stützt und auf dessen Grundlage Kirchensteuern nachfordert, ist es dringend zu empfehlen, die Austrittsbescheinigung für die Kirchensteuer langfristig aufzubewahren.

BFH ändert eigene Vorgaben zugunsten der Betroffenen

Eine 74-jährige Klägerin war beim Finanzgericht gegen die Weigerung des Finanzamtes vorgegangen, die Kosten für die Unterbringung in einem Seniorenpflegeheim als außergewöhnliche Belastung gelten zu lassen.

Begründung: Die Steuerpflichtige sei in keiner Pflegestufe eingestuft gewesen und es fehle auch das Merkmal H bzw. BI in ihrem Behindertenausweis. Die Betroffene war nach einem längeren Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik in das Altenpflegeheim eingezogen, ohne zugleich ihre bisherige Zweizimmerwohnung aufzugeben. Tatsächlich hatte der BFH in einer früheren Entscheidung die Grundlage für das ablehnende Verhalten der Finanzbehörde geschaffen.

Da hier jedoch die Besonderheit vorlag, dass die Dame aufgrund einer Krankheitssituation in das Pflegeheim einzog, bestätigte der Bundesfinanzhof die Entscheidung des zuständigen Finanzgerichtes, nach dem die entstehenden Kosten als Krankheitskosten anzusehen und damit als außergewöhnliche Belastung absetzbar seien (BFH, Urteil vom 13.10.2010, Az. VI R 38/09).

Kosten zur Behebung von Hochwasserschäden können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden

Die meisten von uns verfolgen die Hochwasserentwicklungen der letzten Tage in den Medien trockenen Fußes. Doch was, wenn uns die Überschwemmung selbst plötzlich nass erwischt? In jedem Falle bedeutet es für die Betroffenen sehr viel Arbeit und vermutlich noch mehr Aufwand und Ärger bei der Schadensbehebung und beim Ersatz von Möbeln, Einrichtungsgegenständen, Kleidern oder Bodenbelägen. (mehr …)

Das Vorhandensein eines nicht genutzten Haushaltes reicht zur Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen nicht aus

Da hatte sich der Finanzbeamte aus dem Hessischen verrechnet: In einem ihm gehörenden Einfamilienhaus ließ er 2008 die Heizung erneuern und wollte die daraus entstandenen Kosten als Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Dabei fiel jedoch seinem für ihn zuständigen Kollegen auf, dass er im gleichen Jahr 230 Fahrten zur Arbeitsstelle vom Haus seiner Eltern aus (in dem er überwiegend wohnte) angesetzt hatte, im Prinzip also für das gesamte Arbeitsjahr. Zudem hatte sich der Wasserverbrauch in dem Haus laut Verbrauchsabrechnung in dem betreffenden Zeitraum auf gerade einmal 1 m³ Wasser belaufen. (mehr …)

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