Archiv für September 2010
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen bietet eine umfangreiche Infobroschüre mit Tipps für Familien mit Kindern
Es ist bereits die 17. Auflage eines Erfolgswerkes: Auf rund 100 Seiten bietet die Broschüre „Steuertipps für Familien“ des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen eine Fülle von Informationen und Hilfestelllungen für Familien.
Vom Kindergeld über Freibeträge bis zu Betreuungskosten und Wohngeld wird das staatliche Leistungsspektrum für Familien aber auch für allein erziehende Elternteile übersichtlich und leicht verständlich präsentiert – ein lohnendes Nachschlagewerk in Zweifelsfällen.
Über die Tatsache, dass Familien mit Kindern (und erst recht Alleinerziehende) trotz entsprechender Karlsruher Urteile finanziell immer noch deutlich schlechter gestellt sind als kinderlose Paare oder Singles kann aber auch dieses Druckwerk nicht hinwegtäuschen.
Die Broschüre steht kostenlos zum Download bereit, kann aber auch beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen bestellt werden.
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Sobald das Pokerspielen berufsmäßig ausgeübt wird, sind die Gewinne gewerblich zu versteuern
Gelegentliches Pokerspielen zu Unterhaltungszwecken muss nicht versteuert werden, auch wenn dabei um Geld gespielt wurde und gelegentlich Gewinn abfällt.
Wer dagegen professionell pokert und gewinnt, erzielt nach Ansicht der Oberfinanzdirektion Frankfurt (OFD Frankfurt, Verfügung v. 22.4.2010, S 2240 A – 37 – St 210) einen Gewinn aus Gewerbebetrieb und muss seine Einkünfte nach Abzug der Einsätze und Kosten versteuern wie bei jedem anderem Gewerbe auch. Entscheidend sei die berufsmäßige Ausübung der Tätigkeit mit der Absicht der Gewinnerzielung, so die OFD. Dabei spiele es keine Rolle, ob das Spiel am realen Spieltisch oder via Internet erfolge.
Selbst die Frage, ob die jeweiligen Spiele legal sind oder nicht, sind für die steuerliche Relevanz ohne Belang.
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