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Mit ‘Zuwendungsbestätigung’ getaggte Artikel

Seit 2009 ist eine papierlose Übertragung der Zuwendungsbestätigung für Spenden an das Finanzamt möglich. Bei Überschreitung der Höchstgrenze Sonderregelung beachten

Bis zum 28. Februar des Folgejahres kann der Spendenempfänger die zugewendeten Beträge elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Dazu ist es notwendig, dass der Spender dem Spendenempfänger seine Einwilligung zur Datenübermittlung und seine Steuer-ID mitteilt. Auf diese Weise liegt dem Finanzamt dann bereits die elektronische Zuwendungsbestätigung vor. In der später erstellten privaten Steuererklärung werden nun auf der Seite 2 (nicht mehr wie bisher auf Seite 3) des Mantelbogens die Beträge und die Empfänger eingetragen. Das Hinzufügen einer Zuwendungsbestätigung auf Papier ist nicht mehr notwendig. (mehr …)

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