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Mit ‘zuschlag’ getaggte Artikel

Sonn- und Feiertags- sowie Nachtzuschläge dürfen als eine einheitliche Grundlohnergänzung ausgezahlt werden (mehr …)

Nicht in jedem Fall sind die Zuschläge für die Arbeit an Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen oder in der Nacht steuerfrei

Wer arbeiten muss, wenn andere schlafen oder ihre Freizeit genießen, bekommt dafür mehr Geld, ohne dieses Mehr an Einkommen versteuern oder Sozialversicherungsbeiträge dafür zahlen zu müssen. Das ist soweit auch richtig und wird voraussichtlich auch so bleiben. (mehr …)

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